Kaiserslautern Jetzt Platz für 90 Wohneinheiten

„Die baurechtlichen Rahmenbedingungen zur Neuordnung des Hochschulgeländes an der Morlauterer Straße können kurzfristig erstellt werden. Bis das Areal komplett bebaut sein wird, kann es 2020 werden.“ Das hat Elke Franzreb, Direktorin des Referats Stadtentwicklung, am Mittwochabend bei einer Bürgerinformation zur Neugestaltung des Geländes nach dem Umzug der Hochschule auf den Campus Kammgarn erklärt.
Zu der Veranstaltung, die bei den Bürgern ein großes Interesse fand, hatte der CDU-Ortsverband Kaiserslautern Nord/Kaiserberg ins Hotel Alcatraz eingeladen. Bei dem Areal handelt es sich um die Neugestaltung des Quartiers zwischen Morlauterer Straße, Alex-Müller-Straße, Burggraben und Max-Planck-Straße. Franzreb erinnerte an die seit 2007 vorgenommene Überplanung des Geländes und die damit einhergehenden frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen in den Jahren 2008 und 2012. Eingaben der Bürger seien geprüft und wenn möglich berücksichtigt worden. Trotz einer Verzögerung des Neubaus der Hochschule habe sich die Planung zur Neugestaltung sukzessive weiterentwickelt, sagte Franzreb. Die bisher vorgesehene Einzel- und Doppelhausbebauung nördlich der Max-Planck-Straße sei teilweise durch eine Reihenhausbebauung ersetzt worden, erläuterte sie die inhaltliche Weiterentwicklung der Planung zum städtebaulichen Konzept. Wegen Flächenknappheit und aus ökonomischen Gründen sei eine Nachverdichtung der Bebauung erfolgt. Die Einzelhausbebauung parallel zur Max-Planck-Straße wurde beibehalten. Im Sondergebiet „Lebensmittel-Nahversorgung“ entlang der Alex-Müller-Straße könnten über dem Marktgebäude neben einer Wohnnutzung noch Geschäfts- und Büroräume sowie sonstige Gewerbebetriebe zugelassen werden. Die Baugrenzen an den bestehenden Gebäuden in der Morlauterer Straße 23 bis 29 seien auf der Westseite erweitert worden, um Anbauten wie Balkone zuzulassen. Auf den Grundstücken Carl-F.-Benz-Straße 1 und Max-Planck-Straße 6 würde durch eine veränderte Festlegung der Baugrenzen eine geringfügig größere Ausnutzungsmöglichkeit zugelassen. Für eine bessere Verkehrsverteilung im Quartier ist vorgesehen, die Carl-F.-Benz-Straße in Richtung Osten zu verlängern und eine Ringstraße durch das Hochschulgelände zu führen. Auf eine Schleifenlösung innerhalb des Hochschulareals wurde verzichtet. An dieser Stelle werde im nördlichen Grundstücksteil des Hochschulgeländes eine Reihenhausbebauung geplant, die über Fußwege erschlossen werden kann, erläuterte Franzreb. Das Entwässerungskonzept sieht eine vorwiegende Ableitung der anfallenden Abwassermengen in Richtung Mischwasserkanal Burggraben vor. Das Entwässerungskonzept führe somit zu einer Entlastung des bestehenden Kanalsystems in der Max-Planck-Straße. Eine Verschlechterung der vorliegenden hydraulischen Verhältnisse sei nicht zu befürchten. Wies der Bebauungsplanentwurf 2012 noch insgesamt 74 Wohneinheiten für das Areal aus, vergrößerte sich die Anzahl im Bebauungsplanentwurf 2015 durch eine Verdichtung der Baufläche auf 90 Wohneinheiten. Weiter verwies Franzreb darauf, dass das Gebäude der Mensa unter Denkmalschutz stehe und nicht abgerissen werden dürfe. Das Gebäude biete Möglichkeiten für eine kulturelle Nutzung. Da ein Großteil der Gesamtfläche des Areals dem Land Rheinland-Pfalz gehört, könnten sich, bedingt durch Ausschreibungen, Baumaßnahmen verzögern. Ein großes Interesse hätten Investoren an einem Lebensmittelmarkt zur Nahversorgung gezeigt. Ausdrücklich betonte sie, dass eine endgültige Entscheidung über die Pläne zur Neugestaltung des Hochschulgeländes noch nicht gefallen sei. „Über die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens werden die politischen Gremien nach der Sommerpause 2015 befinden.“ (jsw)