Kaiserslautern „Gestatten: Pletsch, geborener Klein“

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Fragen? Kommentare? Witzeleien? Nichts. Martin Pletsch hat keinerlei Sticheleien ertragen müssen. Von heute auf morgen hieß der gebürtige Hütschenhausener eben anders – und damit gut. Kein Problem für ihn, für seine Frau, für beider Familien. „Im Gegenteil: Meine Schwiegervater war echt überrascht. Er und meine Schwiegermutter haben sich sehr gefreut“, sagt Pletsch mit Blick zurück. Auch die Arbeitskollegen im Kaiserslauterer Opel-Werk hätten sich schnell daran gewöhnt. Dabei war das damals eine Seltenheit: Pletsch war überhaupt erst der zweite Mann in der Verbandsgemeinde (VG) Ramstein-Miesenbach, der sich entschieden hat, mit der Eheschließung den Namen seiner Frau anzunehmen. Vor 35 Jahren hat der heute 55-Jährige seine Pia, eine Steinwendenerin, zu Standesamt und Traualtar geführt. Erst fünf Jahre zuvor war überhaupt die Möglichkeit geschaffen worden, einen anderen als den Nachnamen des Mannes als Familiennamen zu wählen. Bis 1976 war klar geregelt, dass Eheleute den Namen des Mannes tragen müssen. Kleine Ausnahme: Schon seit 1957 konnte die Frau ihren Mädchennamen zumindest an den neuen Ehenamen anhängen und einen Doppelnamen tragen. Heute gibt es mehr Möglichkeiten. War bis vor 40 Jahren der Name des Mannes allein ausschlaggebend, so konnte fortan auch der Name der Frau zum Ehenamen bestimmt werden. Seit 15 Jahren allerdings können Ehepartner sogar darauf verzichten, einen Ehenamen festzulegen: Beide können ihren Geburtsnamen beibehalten. Im Jahr 1991 hatte das Bundesverfassungsgericht dies entschieden. Dem hat der Gesetzgeber zwei Jahre später bei einer Neufassung des Namensrechts Rechnung getragen. All dies weiß Monika Bardtke trefflich zu erklären. Die Standesbeamtin bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Landstuhl erläutert auch, was es mit den Doppelnamen auf sich hat: Voraussetzung dafür ist, dass ein Ehename bestimmt wird. Derjenige der Partner, der seinen bisherigen Namen sozusagen aufgibt, darf laut Monika Bardtke seinen Geburtsnamen zusammen mit dem neuen Ehenamen weiterführen. Also kann immer nur einer der Ehepartner einen Zweifach-Namen tragen: Einigen sich also Herr Müller und Frau Lüdenscheid auf den Ehenamen Müller, darf die Frau ihren Mädchennamen gern dranhängen – wahlweise aber auch voranstellen, erklärt die Landstuhler Standesbeamtin. Gleiches Recht gilt selbstredend auch für den Mann, so der Name seiner Frau zum Ehenamen wird. Martin Pletsch hätte seinen Geburtsnamen also anhängen können – darauf aber hat er verzichtet. Und was hat ihn dazu motiviert, seinen Namen aufzugeben? Oft seien es ja „unschöne“ Namen, die jemand loswerden will. Pletsch berichtet von einem Arbeitskollegen, der seinen Namen unbedingt hat ändern wollen, weil der Name angetan war, zumindest Kinder zu Hänseleien zu verführen. Pletsch hieß bis zum Termin auf dem Ramsteiner Standesamt Martin Klein. Klingt unspektakulär. Und doch hat Pletsch mit Bedacht den Namen geändert. „Meine Frau ist nicht sehr groß“, sagt der 55-Jährige lachend. Pia Pletsch hat allerdings keinerlei Probleme damit, dass sie „nur“ 1,50 Meter misst. Ihr hätte es auch nichts ausgemacht, hätten beide den Namen Klein gewählt. „Aber wir haben an Kinder gedacht. Wir mussten ja eben damit rechnen, dass die auch eher klein sind“, sagt der 55-Jährige. Möglichen Frotzeleien über kleine Kleins hat das Ehepaar – das übrigens zwei Töchter hat – vorsorglich allen Wind aus den Segeln genommen. Nicht nur, dass sich die Eltern der Braut darüber freuen durften, dass auch ihr Schwiegersohn ihren Namen trägt: „Wir haben auch noch an ihrem Hochzeitstag geheiratet“, erzählt Pletsch. „Grüne Hochzeit und Silberhochzeit haben wir gleichzeitig feiern können.“ 35 Jahre ist das nun her. Heute ist eine von der Tradition abweichende Namenswahl nichts mehr, was Aufsehen erregen sollte. Aber es ist eher die Ausnahme geblieben. Das belegen Zahlen. In Landstuhl sind im vergangenen Jahr 68 Ehen geschlossen worden. Nur in einem Fall behielten die Partner ihre jeweiligen Geburtsnamen bei. In 67 Fällen einigten sie sich auf einen gemeinsamen Namen – und nur dreimal war es der Name der Frau, den seither beide tragen. Nur sieben der Frischvermählten machten laut Monika Bardtke von der Möglichkeit gebrauch, einen Doppelnamen zu bestimmen. 90 Ehen sind 2015 bei der VG-Verwaltung Ramstein-Miesenbach geschlossen worden. Immerhin hatten sich zehn Paare entschieden, dass der Mann wie die Frau ihre Namen beibehalten. 80 Mal hingegen einigten sich beide auf einen gemeinsamen Namen – nur zweimal war es der Name der Braut. Nur fünf Ehepartner wünschten, ihren Geburtsnamen an den neuen Ehenamen zu koppeln. Michaela Ruby, Standesbeamtin bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Weilerbach, berichtet von 109 Eheschließungen im vergangenen Jahr. Auch in Weilerbach entschieden sich nur rund zehn Prozent der Paare für unterschiedliche Namen: Elf waren es, die auf einen gemeinsamen Ehenamen verzichteten und ihre bisherigen weiter führen. Unter den 98 Paaren, die einen Ehenamen bestimmten, wählten 95 Prozent die althergebrachte Form: In jenen 93 Ehen trägt die Frau jetzt den Namen des Mannes. Nur fünf Männer verzichteten auf ihren Namen und wählten den der Angetrauten. Nur 13 der Ehepartner erklärten vorm Standesamt den Wunsch, einen Doppelnamen zu führen.

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