Kaiserslautern Gegen Kinderärztin entschieden

Es bleibt dabei: Der Berufungsausschuss in Koblenz hat entschieden, dass das Westpfalz-Klinikum, das bisher gesetzlich versicherte, neurologisch erkrankte Kinder versorgt hat, die Kinder nicht mehr ambulant behandeln darf. Die Eltern sind empört, die Grünen-Landtagsfraktion will vermitteln.
Der Berufungsausschuss für Ärzte in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz hat die Auffassung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz geteilt: Oberärztin Dagmar Dundurs, die in der Kinderambulanz neurologisch kranke Kinder behandelt, darf das zukünftig nicht mehr. Ihr wurde bereits im August die kassenärztliche Ermächtigung kurzfristig aberkannt, obwohl sie bereits seit zehn Jahren die neuropädiatrische Versorgung dieser Problemkinder im Auftrag der KV in Kaiserslautern und Umgebung sicherstellt. Ihr fehle die Zusatzqualifikation „Neuropädiatrie“, hatte die KV argumentiert und den Berufungsausschuss als nächste Instanz eingeschaltet (wir berichteten mehrfach). Daraufhin wurde der Fall vom Berufungsausschuss geprüft und gegen Dundurs entschieden. Die Entscheidung des Koblenzer Gremiums liegt noch nicht schriftlich vor. Die Elterninitiative der kranken Kinder, die von der betroffenen Mutter Sylvia Weis gegründet wurde, will weiterhin für die medizinische Versorgung ihrer Kinder kämpfen. „Diese Entscheidung kann man nicht so im Raum stehen lassen“, sagte gestern Sylvia Weis. „Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die KV ihren Versorgungsauftrag erfüllt.“ Solange sie den Versorgungsauftrag in Kaiserslautern nicht erfüllen könne, sollte wie bisher eine Ausnahmegenehmigung für Dagmar Dundurs erteilt werden. Fred Konrad, Landtagsabgeordneter der Grünen und selbst niedergelassener Kinderarzt in Kusel, hat ein Gespräch zwischen den Landtagsfraktionen und der KV im Landtag initiiert. Er erklärte gestern, rein nach Rechtslage könne die KV so vorgehen, doch müsse sie jetzt zeigen, wie sie ihren Sicherstellungsauftrag zur Versorgung der Kinder erfüllen wolle. Es sei weder den Eltern noch den Kindern zuzumuten, dass sie zu den Untersuchungen nach Mainz, Trier oder Homburg fahren, zumal nicht genügend niedergelassene Pädiater und Neuropädiater vorhanden seien. Konrad spricht aus Erfahrung. Er könne die EEG-Termine in seiner Praxis nicht ausweiten, da sonst die Wartezeiten zu lang würden. Neurologische Untersuchungen seien noch zeitaufwendiger und dafür werde auch die Ermächtigung der KV benötigt beziehungsweise der Zusatz „Neuropädiater“. Professor Gerhard Rupprath, bis 2013 Chefarzt der Kinderklinik und medizinischer Berater der Elterninitiative, geht mit der Entscheidung des Berufungsausschusses härter ins Gericht: „Ich finde die Entscheidung richtig schlimm, so geht es gar nicht.“ Der Friedensnobelpreis sei in der vergangenen Woche an die pakistanische Schülerin Malaga Yousafzai gegangen, die sich für die Rechte der Kinder stark macht, und hier werde das Recht der Kinder missachtet. Ein Gegensatz, den Rupprath nur mit Kopfschütteln und Entsetzen zur Kenntnis nehmen kann. „Ich schäme mich für diejenigen, die in dem Berufungsausschuss sitzen, und im Namen ihres angeblichen Rechts die Bedürfnisse von Kindern und den betroffenen Eltern missachten.“ Die Geschäftsführung des Westpfalz-Klinikums äußerte sich gestern nicht zu dem Thema. Peter Förster hatte vor einem Monat angekündigt, mit den Krankenkassen verhandeln zu wollen, damit sie die Kosten für die ambulante Behandlung der Kinder übernehmen (wir berichteten). Die Eltern halten die neuropädiatrische Versorgung in Stadt und Landkreis ohne die Arbeit der Oberärztin nach wie vor für unzureichend. Niedergelassene Ausweichärzte stünden regional weder zeitnah noch ortsnah noch mit der Zusatzbezeichnung „Neuropädiater“ zur Verfügung. Andere Kliniken hätten zu lange Wartezeiten. Sylvia Weis will deshalb gegen die Entscheidung des Berufungsausschusses Widerspruch einlegen. In ihrem Kampf um die medizinische Versorgung der Kinder hatte sich Sylvia Weis unter anderen auch an Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel gewendet. Von beider Antwort ist sie enttäuscht. Das Bundespräsidialamt äußere im Namen Gaucks zwar Verständnis, Gauck vertraue aber darauf, dass die „beteiligten Parteien eine einvernehmliche Lösung finden“. Das Bundeskanzleramt berufe sich im Namen Merkels darauf, dass der Ausschuss selbstständig und nicht weisungsgebunden sei. Er treffe seine Entscheidungen „im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens“. (ita)