KAISERSLAUTERN Flugblätter machen Stimmung gegen Corona-Schutzimpfung

Seit Anfang Januar wird auch in Kaiserslautern geimpft.
Seit Anfang Januar wird auch in Kaiserslautern geimpft.

Die im Dezember zugelassene Corona-Schutzimpfung wird von vielen Menschen als Hoffnungsschimmer nach fast einem Jahr Pandemie gesehen. Doch jetzt sind auch in Kaiserslautern Flyer zum Thema Zwangsimpfung aufgetaucht, die verunsichern.

Bereits die Überschrift schürt Verunsicherung und Angst: „Zwang zur Impfung droht“ titelt ein Flyer, der Ende vergangener Woche in viele Kaiserslauterer Haushalte flatterte. In dem Pamphlet behauptet eine Kölner Organisation, dass in Deutschland „aufgrund der politisch veränderten Gesetzeslage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Zwangsimpfung möglich“ sei.

Es müsse laut der zitierten Aussage eines Immunologen mit 0,1 Prozent, also etwa 80.000 Impftoten und weiteren vier Millionen Impfgeschädigten gerechnet werden. Zudem wird in dem Flugblatt unterstellt, dass der sogenannte m-RNA-Impfstoff in das genetische Erbgut der Menschen eingreife und dieses verändere.

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Flugblätter mit Falschinformation: Unnötig und fahrlässig

Leiterin des Gesundheitsamtes übt Kritik

Das Kaiserslauterer Gesundheitsamt ordnet die in dem Flugblatt geäußerten Aussagen als nicht „faktengestützt ein“. Aus diesem Grund hätten sich bereits viele Ärztekammern verschiedener Bundesländer von der Organisation „Ärzte für Aufklärung“ ausdrücklich distanziert. „Auch von Seiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist es überhaupt nicht akzeptabel, wenn Menschen, die Verantwortung im Gesundheitswesen tragen, wie beispielsweise Ärzte, die derzeitigen Anstrengungen zur Bewältigung der Pandemie konterkarieren“, betont Christiane Steinebrei, Leiterin des Kaiserslauterer Gesundheitsamtes. Die Fehlinformationen schürten Angst und Verunsicherung. „Sie sind sogar geeignet, dazu beizutragen, dass sich Menschen nicht an die Hygieneregeln halten – und damit der Ausbreitung der Infektion Vorschub leisten.“

„Impfpflicht wird es nicht geben“

Auf Anfrage der RHEINPFALZ hat sich das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium in Mainz mit dem Flugblatt beschäftigt. Das Szenario einer drohenden Zwangsimpfung sei aus der Luft gegriffen, sagt Pressesprecherin Stefanie Schneider deutlich: „Eine Impfpflicht wird es nicht geben.“ Sie stellt die Vertrauenswürdigkeit des Schreibens, das in Kaiserslauterer Briefkästen landete, infrage: „Die Darstellung erweckt den falschen Eindruck gesicherter Informationen.“ Insbesondere für den mutmaßlichen Prozentsatz der voraussichtlichen Impftoten gebe es keinerlei wissenschaftliche Grundlage.

„Keine Abstriche bei Prüfung“

„Bei der Prüfung des Impfstoffs wurden keine Abstriche bei der Sorgfalt gemacht“, erklärt Schneider weiter. Aus diesem Grund habe auf die Notzulassung auf EU-Ebene verzichtet werden können. Dennoch weiß sie, dass die große Verunsicherung in der Bevölkerung auch daher rührt, weil Langzeitfolgen noch unerforscht sind. Das sei aber auch bei herkömmlichen Impfstoffen der Fall, die neu auf den Markt kommen.

Den Vorwurf, der Impfstoff greife in die DNA des Menschen, also in das genetische Erbmaterial ein, weist das Gesundheitsministerium entschieden zurück: Eine m-RNA-Impfung liefere eine Art Schablone, anhand derer der Körper bestimmte Proteine erzeuge – „in diesem Fall einen Teil des Erregers, auf den er dann mit dem Aufbau einer Abwehr reagiert“. Ob der Einsatz des Impfstoffs „zu verantworten oder verhältnismäßig“ sei, müsse immer im Hinblick auf Risiken und Nutzen abgewogen werden: „Die Landesregierung teilt die Einschätzung der Zulassungsbehörden, dass der Nutzen bei weitem überwiegt.“

Um Flyer wie diese eindeutig als unzuverlässige Quelle zu entlarven, rät Schneider, sich nicht von der professionellen Aufmachung und dem enthaltenden „Verweis auf die berufliche Qualifikation zitierter Personen“ zu leicht überzeugen zu lassen. Stattdessen sollten sich die Menschen gut zur Schutzimpfung informieren, beispielsweise unter www.corona.rlp.de.

Stadtverwaltung spricht von Ordnungswidrigkeit

Ein weiteres Problem sieht die Stadtverwaltung Kaiserslautern. Zwar falle die nicht-kommerzielle Verteilung der Flyer „straßenrechtlich unter den genehmigungsfreien kommunikativen Gemeingebrauch’“ und diene damit dem Meinungsaustausch, meint Stadt-Pressesprecher Matthias Thomas. Problematisch sei jedoch, dass der Verfasser unbekannt bleibe. Laut Landesmediengesetz Rheinland-Pfalz müsse auf jedem Druck-Erzeugnis Name und Anschrift des Verfassers oder Herausgebers angegeben werden. Ein Verweis auf eine Internetseite reiche nicht. „Das ist im vorliegenden Fall nach unserem Dafürhalten nicht gegeben und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, sagt Thomas. Der Fall werde nun an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion weitergegeben.

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