Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Fahrradstraße kommt trotz desolater Finanzlage

Nach der Rütschhofstraße soll in der Innenstadt die zweite Fahrradstraße entstehen.
Nach der Rütschhofstraße soll in der Innenstadt die zweite Fahrradstraße entstehen.

Die geplante Fahrradstraße in der Park- und Augustastraße wird umgesetzt, trotz der aussichtslosen Finanzlage der Stadt. Die Förderung des Projekts kommt aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Weiterentwicklung der Radinfrastruktur. Dadurch wird die Fahrradstraße wegen des Gemeinwohls als nötig erkannt. Es ist keine Prüfung der Aufsichtsbehörde ADD notwendig.

Vor gut fünf Jahren wurde die Idee einer Fahrradstraße als Lückenschluss zwischen Universität und Warmfreibad konkret. Die Führung durch Park- und Augustastraße stellte sich recht schnell als am geeignetsten heraus.

Mit der immer düster werdenden Finanzlage der Stadt drohte die Umsetzung jedoch in die Ferne zu rücken. Immerhin rund 712.000 Euro waren letztlich für die innerstädtische Fahrradstraße kalkuliert. 90 Prozent Förderung stand zwar in Aussicht, aber die Stadt muss noch einen Eigenanteil von gut 70.000 Euro aufbringen.

2025 wird es noch viel schwerer, Ausgaben durchzubringen

Derzeit gilt jedoch eine Haushaltssperre. „Und 2025 werden wir sicher lange keinen genehmigten Haushalt haben“, so dass Ausgaben quasi unmöglich werden, meint Michael Kunte, Stadtratsmitglied der Grünen, der sich intensiv für das Projekt eingesetzt hat. Wegen des Eigenanteils müsse die Umsetzung also am besten dieses Jahr angestoßen werden. Denn über allem schwebt die Aufsichtsbehörde ADD, die beständig die Stadt zum Sparen ermahnt und jegliche unnötige Ausgabe verbietet: Die „dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune“ darf nicht gefährdet werden, auch nicht durch Investitionen, macht die ADD der Stadt immer wieder klar.

Die Förderung aus dem Programm „Stadt und Land“ wurde bewilligt: Den Bescheid über 640.000 Euro übergab der Staatssekretär in der vergangenen Woche an die Stadt.

Die Parkstraße, hier von der Eisenbahnstraße aus gesehen, und die Fortführung Augustastraße, in der entgegengesetzten Blickricht
Die Parkstraße, hier von der Eisenbahnstraße aus gesehen, und die Fortführung Augustastraße, in der entgegengesetzten Blickrichtung, sollen zur Fahrradstraße werden.

Kunte arbeitete sich in die Materie ein, suchte nach Lösungen, damit die Stadt nicht am Eigenanteil scheitert – und fand sie: im Förderprogramm. Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ unterstützt der Bund als Klimaschutzmaßnahme bis 2030 Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort. Bei Zuweisungen für Investitionen in diesem Programm „handelt es sich um die Gewährung von Finanzhilfen nach Artikel 104 b Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Infolgedessen ist eine Prüfung der Aufsichtsbehörde (...), ob der Antragsteller den (...) Eigenanteil sowie die Folgekosten des Vorhabens ohne Gefahr für seine dauernde Leistungsfähigkeit tragen kann, entbehrlich“, heißt es in den Ergänzungen zu den rheinland-pfälzischen Verwaltungsvorschriften vom 26. Januar 2021. Und sogar inhaltlich wird dort eine Begründung geliefert: Die Investitionsmaßnahmen werden aus „dringenden Gründen des Gemeinwohls – insbesondere des Klimaschutzes – für notwendig erklärt“.

Oberbürgermeisterin gibt die Mittel für die Fahrradstraße frei

Der Investition in die Fahrradstraße stehe also „nichts im Wege“, weder die Haushaltssperre noch die aktuelle Haushaltslage, schloss Kunte. Im Gegenteil, argumentiert er: „Würden wir die Investition nicht tätigen, würden wir Gefahr laufen, die zeitlich befristeten hohen Fördermittel zu verlieren.“ Damit überzeugte er auch die anderen Fraktionen.

Das Baureferat setzte sich dafür ein, das Projekt trotz Haushaltssperre durchzusetzen. Schon vor mehreren Wochen habe der Tiefbaureferatsleiter einen Freigabeantrag für den Eigenanteil bei der Oberbürgermeisterin gestellt, bestätigt Baudezernent Manuel Steinbrenner (Grüne). „Und der wurde nun von ihr bewilligt.“ Neben dem Förderbescheid sei vor allem das geschlossene politische Signal für OB Beate Kimmel (SPD) ausschlaggebend gewesen.

Auf jeden Fall soll noch in diesem Jahr die Ausschreibung rausgehen, betont Steinbrenner – um noch mehr rechtliche Sicherheit zu haben. „Die Ausschreibung machen wir ja nicht zur Markterkundung, sondern mit dem Ziel einer vertraglichen Verpflichtung.“ Solche Ausgaben darf die Aufsichtsbehörde den Kommunen nämlich generell nicht verbieten. Mit der Bewerbung eines „Bieters, der geeignet ist und ein wirtschaftliches Angebot abgibt“, gelte schon diese vertragliche Verpflichtung, „denn der Bieter könnte sonst Schadensersatz verlangen“.

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