Kaiserslautern
Erbpacht: Stadt möchte wieder Grundstücke verkaufen
Die Erbpachtgrundstücke Kaiserslauterns werden in der politischen Diskussion gerne als Tafelsilber der Stadt bezeichnet. Und eben solches verscherbelt man nicht. Daher gilt in Kaiserslautern ein Verkaufsmoratorium, das im Stadtrat beschlossen wurde. Denn die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte mit Blick auf die Schuldenlast der Stadt verfügt, dass die Gewinne aus solchen Grundstücksverkäufen dazu genutzt werden müssen, die Kassenkredite Kaiserslauterns abzulösen. „Ein Fass ohne Boden“, wie CDU-Fraktionssprecherin Ursula Düll sagt. Trotz der Teilentschuldung durch das Land sei man keinen Schritt weitergekommen. Hätte man den Erlös der Grundstücksverkäufe also genutzt, um die nicht selbst verschuldete Finanzierungslücke auszugleichen, wäre die Stadt verarmt, argumentiert sie. Der Verzicht auf Grundstücksverkäufe bringt für die Stadt und auch die Besitzer solcher Grundstücke allerdings auch Nachteile mit sich.
Mit Verkaufserlösen neue Grundstücke erwerben
Da ist zum einen die Perspektive der Stadt: Sie würde die Verkaufserlöse gerne nutzen, um damit neue Grundstücke zu erwerben, die dann wieder in Erbpacht vergeben werden könnten und in der Regel mehr Ertrag liefern würden. Außerdem könnte die Stadt das Geld aus Verkäufen nutzen, um das ihr durch neue Gesetzgebung eingeräumte Vorkaufsrecht bei privaten Grundstücksverkäufen auszuüben. Zuletzt braucht die Stadt die Erlöse, um für Gebäude auf Grundstücken, die nach Ablauf der Erbpachtzeit zurückgegeben werden, die vertragsgemäße Ablösung zahlen zu können, argumentiert die CDU, die daher beim Verkauf von Erbpachtgrundstücken einen neuen Anlauf wagen will und einen entsprechenden Antrag in den Stadtrat einbrachte.
Das würde auch den Erbpachtnehmern helfen, die – so ist die Idee des Modells – die Grundstücke, auf denen ihre Häuser stehen, irgendwann übernehmen möchten. Dass dies nicht möglich ist, wird unter anderem da zum Problem, wo Generationenwechsel anstehen, argumentiert die CDU. Wollen Kinder das Elternhaus übernehmen, müssen sie nach Ablauf des alten Erbpachtvertrages den neuen, höheren Zins zahlen: Vier Prozent auf den Verkehrswert des Grundstücks werden fällig – eine finanzielle Mehrbelastung. Ohne langfristige Verfügungssicherheit über das Grundstück bekommen die Familien aber womöglich gar keine Kredite für die Renovierung des Gebäudes. Die Stadt wiederum könne den Erbpachtzins nicht mindern, weil sie auf die Einnahmen angewiesen ist.
ADD soll Aufnahme von Investitionskrediten genehmigen
Daher schlägt die CDU vor, Erbbauberechtigten den Kauf des Grundstücks zum Verkehrswert zu ermöglichen. Der Stadtrat soll einen Höchstbetrag der jährlichen Verkaufssumme festlegen – für das erste Jahr drei Millionen Euro, schlägt die CDU vor. Das heißt, nicht jeder könne kaufen, es gebe auch keinen Anspruch. Der Erlös soll im laufenden Haushaltsjahr, wie von der ADD gefordert, zur Tilgung der Liquiditätskredite eingesetzt werden. Im Gegenzug soll die Stadt von der Aufsichtsbehörde aber eine Sonderermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten erhalten. Und zwar zum Ankauf neuer Grundstücke. Die Ermächtigung soll dabei die Erlöse aus den vergangenen drei Jahren nicht übersteigen.
Die CDU argumentiert, damit tausche man im Grunde alte gegen neue Grundstücke und erwirtschafte durch gestiegene Erbpachtzinsen höhere Erlöse. „Das ist nachhaltig, also genau das, was die ADD von uns fordert“, argumentiert Düll. Gleichzeitig erhalte die Stadt den Spielraum, neue Grundstücke zu erwerben und neuen Wohnungsbau und Stadtentwicklung zu steuern.
Bei Ablehnung der ADD: Düll fürchtet Sackgasse
„Eine pfiffige Idee“, wie Oberbürgermeisterin Beate Kimmel (SPD) befand, die aber zugleich auf die aktuellen Verfügungen der ADD verwies, die ein solches Vorgehen nicht möglich machten. Im Stadtrat fand der Vorschlag der CDU einhellige Zustimmung. Johanna Heidrich (Grüne) wünschte sich darüber hinaus, eine Liste mit Grundstücken, die erworben werden könnten, um die städtebauliche Entwicklung zu fördern. Patrick Schäfer (SPD) warb dafür, mit Bürgerhospitalstiftung, Reichswaldgenossenschaft und den Kirchen, die ebenfalls Erbpachtgrundstücke haben, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen, sollte die ADD dem Vorschlag der CDU zustimmen. Denn unter diesem Vorbehalt steht das Ansinnen: Nur wenn die Aufsichtsbehörde einwilligt, der Stadt Sonderermächtigungen für Investitionskredite in der Höhe der Verkaufserlöse zur Verfügung zu stellen, sollen auch Grundstücke verkauft werden.
Für Düll ist das Vorgehen alternativlos. Denn in den kommenden 15 Jahren laufen laut der CDU-Sprecherin viele günstige Erbpachtverträge aus. Halte die Stadt beim Zins an den vier Prozent vom Verkehrswert bei Neuabschluss eines Erbpachtvertrages fest, was die ADD verlangt und wohl auch sinnvoll sei, so Düll, könnten viele dieser Grundstück nicht mehr verpachtbar sein. Teilweise auch wegen deren Größe von fast 1000 Quadratmetern, die eine hohe finanzielle Belastung mit sich bringe. Eine Teilung komme häufig nicht in Frage, da der abzutrennende Teil nicht erschlossen werden kann, so Düll. Findet man keine Lösung mit der ADD, bleibe die aktuelle Sackgasse bestehen, fürchtet sie.