Kaiserslautern Eltern geben nicht auf

Das Büro des Bürgerbeauftragten in Mainz hat in Sachen ambulanter Versorgung neurologisch erkrankter Kinder die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz und das Gesundheitsministerium angeschrieben. Sylvia Weis, Initiatorin der „Elterninitiative Dagmar Dundurs“, hatte den Bürgerbeauftragten gestern eingeschaltet. Weis arbeitet momentan auch eine Unterschriftenliste aus, die sie in der Region verbreiten will.
Sylvia Weis hatte den Bürgerbeauftragten des Landes, Dieter Burgard, kontaktiert, um eine öffentliche Petition zu beantragen (wir berichteten gestern). Inzwischen ist jedoch klar, dass die Petition nicht im Internet veröffentlicht wird, denn das Anliegen müsse von allgemeinem Interesse sein. Der Fall sei zu speziell, erklärte das Bürgerbüro gestern, daher werde er als normale Petition behandelt. Sylvia Weis hat sich mittlerweile dazu entschlossen, eine Unterschriftenliste aufzulegen, in der sich alle eintragen können, die sich mit dem Anliegen der Initiative identifizieren. Wie mehrfach berichtet, wurde der Kinderärztin am Westpfalz-Klinikum, Dagmar Dundurs, auf Betreiben der KV die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich versicherter Kinder entzogen. Die Oberärztin war bis August zehn Jahre dazu berechtigt, die schwer kranken Kinder neuropädiatrisch zu behandeln. Die Eltern haben sich zu einer Initiative zusammengeschlossen, um gegen diese Entscheidung anzugehen. 440 Kinder, darunter Kinder mit Entwicklungsstörungen oder Epileptiker, zum Teil im Rollstuhl sitzend, sind von diesem Widerruf der Ermächtigung Dundurs betroffen. Sylvia Weis will die Unterschriftenlisten unter den Eltern verteilen, die sie wiederum in ihrem Umkreis auslegen. Supermärkte und Kirchengemeinden haben bereits ihre Bereitschaft zur Unterstützung zugesagt. Professor Gerhard Rupprath, Ex-Chefarzt der Kinderklinik am Westpfalz-Klinikum und medizinischer Berater der Elterninitiative, will die Liste in Arztpraxen verbreiten. „Da kommen sehr viele Unterschriften zustande“, gibt sich Sylvia Weis optimistisch. Betroffen von der Entscheidung gegen die Kinderärztin in der Kinderambulanz des Klinikums ist auch die Familie von Roland Scholl aus Weidenthal. Sein Sohn kam mit einem Herzfehler auf die Welt, musste eine große, sechsstündige Operation über sich ergehen lassen. Seitdem leidet der inzwischen Zwölfjährige an Epilepsie. Scholl kann die Entscheidung gegen die Kinderärztin in keinster Weise nachvollziehen. „Wir bemühen uns, unserem Sohn ein weitestgehend normales Leben zu ermöglichen. Das wird torpediert.“ Der Vater beruft sich auf die UN-Kinderrechtskonvention, in der es heißt, dass die Vertragsstaaten das Recht des behinderten Kindes auf besondere Betreuung anerkennen und ihm angemessene Unterstützung gewährleisten. Scholl zitiert auch das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit. Beide zählten für die KV offenbar nicht. (ita)