Kaiserslautern Drogendealer-Prozess: Baseballschläger für „problematische Leute“

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Eine Große Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern verurteilte am Montag einen 34-jährigen Drogendealer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Außerdem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, die Einziehung des durch Drogenabverkäufe erlangten Geldbetrages sowie Haftfortdauer an.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, im Zeitraum vom 11. Dezember 2021 bis zum 3. März 2022, in Kaiserslautern viermal unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben, wobei er in zwei Fällen gewerbsmäßig und in zwei Fällen mit nicht geringen Mengen, davon in einem Fall bewaffnet, agiert haben soll.

So habe er in einem Kiosk in der Kaiserslauterer Innenstadt am 11. Dezember einer verdeckt auftretenden Vertrauensperson des Polizeipräsidiums Westpfalz 4,7 Gramm Kokain für 375 Euro und am 21. Dezember 28,7 Gramm Kokain, sowie 99,1 Gramm Marihuana für insgesamt 2630 Euro verkauft. Einem anderen Abnehmer habe er am 19. Januar 10,8 Gramm Marihuana für 50 Euro veräußert. Schließlich habe er am 3. März, in einem Lagerraum hinter dem Kiosk, ein Kilogramm Marihuana zum gewinnbringenden Abverkauf gelagert, wobei er einen Baseballschläger, ein Einhandmesser und ein Küchenmesser griffbereit parat gehalten habe.

Verteidigerin spricht für den Angeklagten

In der Hauptverhandlung ließ sich der Angeklagte lediglich zu seinen persönlichen Verhältnissen ein. Dabei gab er an, seit Jahren Drogen und übermäßig Alkohol zu konsumieren. In seinem Heimatland habe er das Abitur gemacht, anschließend aber keinen Beruf erlernt. In Deutschland habe er zunächst als Gebäudereiniger und später im Kiosk seines Bruders in der Kaiserslauterer Innenstadt gearbeitet.

Zur Sache ließ er seine Verteidigerin für sich sprechen, ohne Rückfragen zuzulassen. Durch sie räumte er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe teilweise ein. Er habe sich, nachdem sich wegen eigenen kostspieligen Drogenkonsums beträchtliche Schulden angehäuft hätten, dazu entschlossen, seinen Eigenbedarf durch Rauschgiftgeschäfte in geringem Umfang zu finanzieren. Ein großer Teil der bei einer polizeilichen Durchsuchung am 3. März gefundenen Marihuanas (insgesamt ein Kilogramm) gehöre indessen nicht ihm. Polizeibeamte hatten ausgesagt, dass der Stoff teilweise in einem Bierkasten und teilweise in einem Koffer versteckt gewesen sei. Beide Gegenstände hätten sich in einem Lagerraum befunden, der über einen kleinen Hof hinter dem Kiosk erreichbar gewesen sei. Der Angeklagte habe auf Befragen auf die dort befindliche Droge hingewiesen. Bei der Durchsuchung habe der Angeklagte geäußert, dass ein hinter einem Vorhang gefundener Baseballschläger sei nicht für den Sport, sondern für „problematische Leute“ gedacht sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit bei Begehung aller vier Taten. An sich seien die gesetzlichen Voraussetzungen von dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben. Eine erfolgreiche Therapie sei aber nur bei ausreichenden Deutschkenntnissen zu erwarten. Diese Voraussetzung erfülle der Angeklagte derzeitig noch nicht.

Im Gegensatz zum Vertreter der Staatsanwaltschaft sah die Kammer die Voraussetzungen für ein bewaffnetes Handeltreiben nicht als gegeben an und verurteilte den Mann für die Tat vom 3. März lediglich wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit jeweils nicht geringer Mengen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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