Kaiserslautern Die Parkplatzfrage

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Die Überwachung von Supermarktparkplätzen durch das Berliner Unternehmen „Park & Control“ habe Erleichterung gebracht, sagt Penny. Die Stadt meint, es stehe ausreichend Parkraum in der Innenstadt zur Verfügung. Ein Anwalt hält die Geschäftspraktiken für „abenteuerlich“.

Fremdparker, die bisher Parkplätze von Einzelhandelsbetrieben genutzt haben, werden künftig wohl vermehrt innerhalb der Parkraumbewirtschaftung parken, meint die Stadtverwaltung auf Anfrage der RHEINPFALZ im Zusammenhang mit unserem Artikel „Ja, sie dürfen“ vom Montag. Oder sie würden auf Alternativen wie Bus, Bahn, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften ausweichen. Nur örtlich begrenzte Auswirkungen auf die Parkplätze in der Parkraumbewirtschaftung seien zu erwarten. Insgesamt stünden aus Sicht der Verwaltung für Besucher und Kunden ausreichend Parkplätze in der Innenstadt zur Verfügung, freie Stellplätze könnten etwa durch das dynamische Parkleitsystem schnell gefunden werden. Bezüglich der Überwachung von Falschparkern auf privaten Grundstücken von Einzelhandelsbetrieben seien der Stadtverwaltung bisher keine Anfragen und Beschwerden bekannt. Auch habe es seitens der Unternehmen keine Gespräche oder Anfragen gegeben. „Nachvollziehbar“ seien die Kontrollen, „sofern ein hoher Missbrauch der Parkflächen, zum Beispiel durch Fremdparker, festgestellt wird“. Dies gibt auch Penny klar als Grund für die Zusammenarbeit mit „Park & Control“ an. Wie berichtet, überwacht der Dienstleister die Märkte beim Messeplatz und in Landstuhl beim Ärztezentrum in der Kaiserstraße. Seit Anfang des Monats läuft die Überwachung. Zur Situation in Kaiserslautern schreibt das Unternehmen: „Die Notwendigkeit ergab sich aufgrund von Dauerparkern, die über ein Drittel der Parkplätze permanent belegt haben.“ Die Situation habe sich merklich verbessert, negative Kundenreaktionen, so der zuständige Bezirksleiter, habe es bisher keine gegeben. Sehr gemischt waren dagegen die Reaktionen auf den RHEINPFALZ-Artikel von Montag bei Facebook. Viele Kommentatoren haben Verständnis. Doch auch Boykottaufrufe sind zu lesen, von Abzocke ist die Rede. Auch das Geschäftsgebaren von „Park & Control“ wird angeprangert. 30 Euro seien zu viel für ein erstes Ticket, würde nicht gleich bezahlt, komme eine Mahnung von 52 Euro direkt nach. Auch Rechtsanwalt Helmut Schneider aus Kaiserslautern hält die Geschäftsbedingungen von „Park & Control“ für „abenteuerlich“. Seinen Mandanten rät er, nicht zu zahlen, an das Unternehmen hat er Schreiben geschickt. Mit zwei Argumenten zieht er dabei ins Feld. Erstens sei der Vertragsschluss nicht eindeutig. „Eine Vereinbarung kommt nur bei Zustimmung beider Parteien zustande“, sagt er. Wenn alle Supermärkte das Einlegen einer Parkscheibe im Auto verlangten, sei dies sozusagen Allgemeinwissen. Aktuell seien die Schilder seiner Meinung nach zu klein, vor allem das Kleingedruckte beim Vorbeifahren oder -laufen nicht zu lesen. Zweitens sieht er es als nicht haltbar an, dass quasi der Fahrer einen Vertrag – sollte ein solcher rechtens sein – zulasten Dritter (also des Halters) ausmache. „Die Halterhaftung gibt es im Straßenverkehrsrecht, etwa beim Falschparken im öffentlichen Verkehrsraum. Im Zivilrecht gibt es das nicht“, sagt Schneider. Allgemein könne nicht angenommen werden, dass Halter gleich Fahrer ist. Werde der Halter verpflichtet, Angaben über den Fahrer zu machen, unterlaufe dies außerdem das Zeugnisverweigerungsrecht. Dies kann etwa angewendet werden, wenn Familienangehörige belastet werden könnten. Ob es zu einem Verfahren kommt, weiß Schneider noch nicht. Aufgrund seiner Schreiben muss das von „Park & Control“ beauftragte Inkassounternehmen ein Mahn- und Klageverfahren einleiten. Ob dies wegen des geringen Streitwertes, den ursprünglich geforderten 30 Euro, geschehe, werde man sehen. Die aktuelle Forderung beläuft sich auf 52,71 Euro, inklusive Kosten und Gebühren. Sollte der Mandant das Verfahren verlieren, rechnet er mit Kosten von etwa 100 Euro. Persönlich hat Schneider Verständnis für die Probleme der Marktbesitzer, allerdings pocht der Rechtsanwalt darauf: „Die rechtlichen Voraussetzungen müssen eingehalten werden.“

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