Westpfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Bodybuilderin verkauft Dopingmittel, macht aber wohl keinen Gewinn

Die Angeklagte hat den Verkauf von Testosteron und muskelaufbauenden Präparaten zugegeben – und dann mit verdeckten Ermittlern z
Die Angeklagte hat den Verkauf von Testosteron und muskelaufbauenden Präparaten zugegeben – und dann mit verdeckten Ermittlern zusammengearbeitet.

Mildere Strafe für eine ehemalige Bodybuilderin: Das Landgericht verzichtet auf Rückzahlung aus dem Verkauf von Dopingmitteln. Es bleibt aber bei einer Bewährungsstrafe.

Eine 60-jährige Frau aus der Westpfalz wurde im Jahr 2022 vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe und zu einer Rückzahlung von 3210 Euro aus dem Verkauf von Dopingmitteln verurteilt. Sie ging in Berufung, weil sie mit der Weitergabe von verbotenen Anabolika in der Bodybuilderszene keinen Gewinn gemacht habe. Das Landgericht Zweibrücken folgte dem nun und verzichtet auf die Einziehung von Geld von der ehemaligen Bodybuilderin.

Die Angeklagte hat nach einem Urteil des Amtsgerichts im Jahr 2017 in drei Fällen vor allem Testosteron, aber auch andere muskelaufbauende Präparate verkauft. Das ist nach dem Anti-Doping-Gesetz verboten. Die Angeklagte trainierte damals als Bodybuilderin und nahm erfolgreich an internationalen Wettbewerben um den muskulösesten Körper teil. Die Dopingmittel soll sie vor allem für ihren ehemaligen Trainer besorgt haben, der in der Zwischenzeit gestorben ist.

Anabolika nur zum Selbstkostenpreis abgegeben

Die Angeklagte konsumierte auch selbst Anabolika, um ihre Chance in den Wettbewerben zu erhöhen. Vorm Amtsgericht ging es um den Verkauf von Dopingmitteln in drei Fällen im Wert von 550 Euro, 700 Euro und 2500 Euro. Sie habe die Mittel lediglich zum Selbstkostenpreis weitergegeben, ohne dabei Gewinne zu machen, beteuerte die Angeklagte im Berufungsprozess vor dem Landgericht Zweibrücken. „Es ist schlimm für mich, das alles wieder zu hören“, betonte die 60-Jährige und sagte, dass es ihr leidtue. Das Gericht war ihr gegenüber milde gestimmt, weil sie den Verkauf von Dopingmitteln nicht nur gleich umfassend gestanden, sondern auch mit verdeckten Ermittlern zusammengearbeitet hatte. So sollten damals weitere Käufer der verbotenen Substanzen in der Bodybuilderszene dingfest gemacht werden.

Wegen ihrer Kooperationsbereitschaft verständigten sich Rechtsanwalt Florian Decker und Staatsanwalt Christian Heinekamp bereits im Vorfeld zur Berufungsverhandlung darauf, der Angeklagten die 3210 Euro zu erlassen. Sie waren sich einig, dass Gewinne aus den illegalen Verkäufen kaum nachzuweisen seien. Das Landgericht hatte keine Einwände gegen diese Verständigung. Richter Michael Schubert verzichtete auf die Einziehung und verurteilte die Angeklagte zu sieben Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Er bleibt damit einen Monat unter dem Urteil des Amtsgerichts – wegen der langen Verfahrensdauer.

Zur Bewährungsauflage gehört es, dass die Angeklagte 500 Euro an einen Verein zur Unterstützung von Krebskranken zahlen muss. Außerdem muss sie ein Viertel der Gerichtskosten für die Berufungsverhandlung übernehmen. Staatsanwaltschaft und Anklagevertretung kündigten direkt an, dass sie nicht in Revision gehen werden. Damit ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.

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