Kaiserslautern Bahnfahrt nach Berlin endet bei der Polizei

Vier Jahre Haft für einen Lohn von rund 1000 Euro – diesen „miesen Deal“ musste gestern ein Drogenkurier vor dem Landgericht Kaiserslautern hinnehmen. Ein deutliches Signal dafür, dass der Staat auch im grenzenlosen Europa nicht wehrlos ist.
Es ist nicht immer der Schaffner, der in Saarbrücken in den Intercity aus Paris einsteigt. Am 26. September waren es gleich drei deutsche Polizisten, die gemeinsam mit zwei französischen Kollegen die Fahrgäste des Schnellzugs kontrollierten. Und sie wurden fündig: Ihnen geriet ein 38-jähriger albanischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Rumänien in die Hände, gegen den ein Einreiseverbot für die Bundesrepublik vorlag. Obwohl der Mann eine gültige Fahrkarte in Richtung Berlin hatte, war seine Fahrt in Kaiserslautern zu Ende. Kaum zur weiteren Vernehmung auf dem Polizeipräsidium Westpfalz angekommen, überraschte der Festgenommene mit einer ziemlich heiklen Aussage. „In ziemlich gebrochenem Englisch teilte er von sich aus mit, dass er in seinem Rucksack illegale Drogen dabei hat“, erinnerte sich gestern einer der drei Polizisten als Zeuge vor dem Landgericht. „Ich wollte erst nicht so recht daran glauben, weil freiwillige Aussagen in diesem Milieu selten vorkommen.“ Aber dann durften sich die Beamten davon überzeugen: Nicht weniger als rund 10.000 herzförmige Extasy-Tabletten hatte der Albaner im Gepäck, dazu noch ein knappes Kilo drogenhaltiger Rohware. Nach fünf Monaten Untersuchungshaft durfte der verhinderte Drogenkurier gestern seine Motive für die gefährliche Reise erläutern. Weil es zuhause in Rumänien mit Geld und Arbeit knapp gewesen sei, habe er für einige Monate als Maler in Luxemburg gearbeitet. Und dort habe man ihn am Rande einer Party gefragt, ob er nicht ein wenig „heiße Ware“ nach Deutschland befördern könne. Runde tausend Euro gab es sofort und bar auf die Hand, weiteres Geld winkte bei der Übergabe in der Hauptstadt. Dem Familienvater passte dieses Angebot wohl ganz gut, denn er wollte nach eigenen Angaben ohnehin seinen Bruder in Berlin besuchen. „Erst bin ich mit dem Bus nach Saarbrücken gefahren“, erklärte der Angeklagte, „und dort habe ich am Hauptbahnhof die Drogen bekommen.“ Dann ging es mit dem ICE weiter in Richtung Berlin. „Die Päckchen sollte ich in einer Bar im Stadtteil Lichtenberg abgeben“, fügte der 38-Jährige hinzu. Das Kennwort lautete angeblich „Mein Albanien“, natürlich in der Landessprache. Bei seiner Festnahme hatten die Polizeibeamten noch eine etwas andere Version zu Protokoll genommen. Da hörte es sich bei den Vernehmungen eher so an, als ob der Albaner seine Speed-Päckchen bereits in Luxemburg in den Rucksack gesteckt hätte. Allerdings versäumten die Beamten es offenbar, gleich zu Beginn der Vernehmungen einen Dolmetscher einzuschalten und die „Rechtsbelehrung“ für den Angeklagten zweifelsfrei zu dokumentieren. „Das ist wohl etwas suboptimal gelaufen“, kritisierte der Vorsitzende Richter. Aus gutem Grund: Jetzt ist dem Dealer nicht mehr die strafbare Einfuhr der Drogen, sondern nur noch ihr Transport und die „Beihilfe zum illegalen Handel“ nachzuweisen. Für die Anklage reicht das immer noch, um für den Angeklagten eine Haftstrafe von vier Jahren zu fordern. „Immerhin ist bei der beschlagnahmten Menge die Geringfügigkeit um mehr als das Vierzigfache überschritten“, hat der Staatsanwalt ausgerechnet. Zugunsten des Angeklagten lässt er immerhin gelten, dass der geständig und nicht einschlägig vorbestraft sei - und auf seinen beschlagnahmten Kurier-Lohn freiwillig verzichte. Das macht auch der Verteidiger geltend und verlangt für seinen Mandanten „eine Freiheitsstrafe von unter drei Jahren“. Doch da spielt die Große Strafkammer an diesem Tag nicht mit: Sie verhängt eine Gesamtstrafe von vier Jahren Haft, ohne Bewährung und bei sofortiger Fortdauer der Haft. Der Angeklagte nimmt das Urteil ohne sichtbare Regung entgegen.