Kaiserslautern Ausschuss entscheidet

Die Krebspatienten, die im Westpfalz-Klinikum ambulant behandelt werden, sind verunsichert, weil eine Ärztin in der onkologischen Ambulanz ihre Kassenpatienten nicht mehr weiterbehandeln darf (wir berichteten am Dienstag).
Dazu stellt Peter Förster, Geschäftsführer des Westpfalz-Klinikums, fest, dass die Onkologie weiterhin Kassenpatienten ambulant behandelt, allerdings in reduziertem Umfang. Denn neben der betroffenen Ärztin hat nur noch ein Arzt in der Onkologie die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) stellt in diesem Zusammenhang fest, dass nicht sie, sondern ein unabhängiger Zulassungsausschuss über diese Frage entscheidet. Ihm gehören je drei Vertreter der Krankenkassen und der Ärzte an. In dem vorliegenden Fall habe der Zulassungsausschuss die Ermächtigung der Ärztin zunächst verlängert. Daraufhin habe ein niedergelassener Arzt beim Berufungsausschuss Widerspruch eingereicht. Die Ermächtigung für die Ärztin, die noch bis Ende 2016 läuft, ruhe daher bis zur endgültigen Entscheidung des Berufungsausschusses. Er setze sich, so die KV weiter, aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt sowie aus je drei Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen zusammen. „Für uns kam die Entscheidung aus heiterem Himmel“, sagte Peter Förster gestern. Dem Westpfalz-Klinikum seien hier die Hände gebunden. „Wir können die Leistung nur anbieten“, ob sie angenommen werde, entscheide der Ausschuss, so der Geschäftsführer. (ita)