Kaiserslautern Auch weiterhin droht Bußgeld
Ökologisch sicher mehr als zweifelhaft und wohl wirklich nur für Paragrafenreiter verständlich: So werten Bürger aus Erlenbach die Tatsache, dass sie Grünschnitt nicht mehr auf der nächstgelegenen Sammelstelle unweit der eigenen Haustür entsorgen dürfen, sondern ihn kilometerweit durch die Gegend karren und nach Erfenbach oder gar ins Kapiteltal transportieren müssen. Wer seine Grünabfälle trotzdem auf die nur wenige Steinwürfe entfernte Anlage bei Otterberg mogelt, wird empfindlich zur Kasse gebeten.
Für diese Verfahrensweise hat Gisela Eckhard keinerlei Verständnis. Sie hat bei unserem „Redaktion vor Ort“-Besuch in Erlenbach Unverständnis darüber geäußert, dass die zwischen dem Stadtteil und der Stadt Otterberg gelegene Sammelstelle den Erlenbachern verschlossen bleibt. „Bis vor einiger Zeit ging das noch“, sagt Eckhard – die auch der Meinung war, die Anlage befinde sich auf Erlenbacher Gemarkung, was die Sache noch unverständlicher mache. Nun weist der Landkreis auf Anfrage darauf hin, dass die Anlage nahe der Kläranlage nicht auf Gemarkung der Stadt betrieben werde – unabhängig davon handelt es sich ohnehin um eine Einrichtung der Stadt Otterberg. Die Verwertung der dort abgelagerten Grünabfälle „ist Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises“, der diese Pflichtaufgabe als öffentlich rechtlicher Entsorgungsträger wahrnehme. Erlenbach gehört zur Stadt, nicht zum Landkreis – und damit bleibt die Anlage den Erlenbachern verschlossen. Auf diesen einfachen Nenner lässt sich die geltende Auffassung der Behörden bringen. Welche Folgen das haben kann, zeigt ein konkreter Fall: Bei der „Redaktion vor Ort“ berichtete Gisela Eckhard, dass Zuwiderhandlungen mit empfindlichen Strafen geahndet würden. Nicht ihr selbst, vielmehr einem Mitbürger des Stadtteils sei ein Bußgeld aufgebrummt worden. Nach RHEINPFALZ-Informationen ist das Bußgeld saftig ausgefallen – im dreistelligen Eurobereich. Die Kreisverwaltung stellt diesen Sachverhalt auch keinesfalls in Abrede. Anlieferungen von außerhalb des Kreises, also auch aus dem Bereich der Stadt, „stellen als illegale Abfallentsorgung grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar“, teilte Landrat Ralf Leßmeister auf Anfrage mit. Illegale Entsorgung könne der Abfallwirtschaftsbetrieb auch mit Bußgeld ahnden. Damit verbunden ist eine klare Ansage: „Diesbezüglich festgestellte Verstöße gegen die Anlieferbestimmungen wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft verfolgt und entsprechend geahndet“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Das gelte uneingeschränkt für alle Grünabfallsammelstellen im Landkreis, da dieses Problem nicht nur auf die Sammelstelle in Otterberg begrenzt ist. Erlenbacher berichten davon, dass Kennzeichen notiert, Bürger bei der Anlieferung fotografiert worden seien, um – so es sich nicht um Kreisbürger handele – Verfahren einleiten zu können. So sei es auch im konkreten Falle des Erlenbacher Bürgers gewesen. Zu diesem Fall bezieht die Kreisverwaltung in ihrem Schreiben allerdings nicht Stellung. Bürger, die im Stadtgebiet gemeldet sind, müssen ihren Grünschnitt entweder in den regelmäßig bereitgestellten Containern entsorgen, auf einen der drei Wertstoffhöhe bringen oder gleich zur Deponie der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) im Kapiteltal fahren. Das Argument, dass Abfallverwertung jeglicher Art ja letztlich dem Umweltschutz diene, es im Lichte dessen aber widersinnig sei, Bürgern zu weiteren Anfahrtswegen mit dem Auto zwingen, verfängt bei den Verantwortlichen nicht. Der Kreis argumentiert damit, dass der Betrieb der Anlagen letztlich mit den Gebühren finanziert werde, die die Bürger des Kreises entrichten. Die Kosten, die die Sammelstellen verursachen, seien in der Kalkulation enthalten. Mithin wäre eine andere Vorgehensweise „im Hinblick auf die Gebührengerechtigkeit der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Gebührenzahler des Landkreises rechtlich nicht zu vertreten“, schreibt der Landrat. Mit dieser Ansicht steht der Kreis beileibe nicht alleine da. Das ist durchaus üblich. Auch die Wertstoffhöfe der Stadt stehen nur Bürgern der Stadt offen. Weil Bürger der jeweiligen Gebietskörperschaft Gebühren zahlen, ist der Betrieb zu gewährleisten; im Gegenzug dürfen Private ihren Abfall unentgeltlich abliefern. Eine Nachfrage bei der Stadtbildpflege Kaiserslautern ergab, dass der für Kaiserslautern zuständige Entsorgungsbetrieb die Sache ebenso handhabt. Gisela Eckhard hatte auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Anlage eine Weile den Erlenbachern noch offengestanden habe, die Abfuhr geduldet worden sei. Das stimmt auch – hat allerdings einen anderen Hintergrund: Otterbergs Stadtbürgermeister Martin Müller bestätigt, dass die Abfuhr bis Ende 2017 erlaubt war. Aber nicht nur den Erlenbachern, sondern grundsätzlich jedem. Allerdings nicht auf der Anlage des Kreises, sondern auf einem direkt angrenzenden Areal. Dies sei in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bereitgestellt worden. Die Nachbar-VG habe Grünschnitt dort eigens gesammelt und jedermann anliefern lassen. Mit Ablauf des Vertrags zum 31. Dezember habe sich die Situation nun allerdings geändert.