Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel ASZ: Die Straffälligenhilfe gehört zum Kernbereich

Im Gespräch: Alexandra Dülm, Willi Schattner und Johannes Walther unterhalten sich über die „Justiznahen Dienstleistungen“ am AS
Im Gespräch: Alexandra Dülm, Willi Schattner und Johannes Walther unterhalten sich über die »Justiznahen Dienstleistungen« am ASZ.

Das Arbeits- und Sozialpädagogische Zentrum (ASZ) bietet unterschiedlichsten Projekten einen Rahmen. Die Ursprünge der Institution gehen auf die Straffälligenhilfe zurück. Unter der Rubrik „Justiznahe Dienstleistungen“ sind mittlerweile mehrere Angebote zusammengefasst.

Wer zu einer Geldstrafe verurteilt ist, diese aber nicht bezahlen kann, hat die Möglichkeit, die Strafe in gemeinnützige Arbeit umwandeln zu lassen, erzählt Johannes Walther. Der Sozialarbeiter ist gemeinsam mit seiner Kollegin Barbara Mangold beim ASZ für die Sozialpädagogische Betreuung in der Straffälligenhilfe zuständig.

Wer eine gemeinnützige Arbeit ableisten müsse, werde zuerst zu einem Gespräch eingeladen, bei dem geklärt werde, was die persönlichen Stärken und Kompetenzen sind. Danach werde überlegt, wo im ASZ die Person eingesetzt werden könnte. „Wir haben verschiedene Bereiche, die Werkstätten, den Wertstoffhof oder die Außengruppen, die Grünflächen pflegen“, nennt Walther Beispiele.

Hilfe für Vereine

Zudem nehme das ASZ auch Aufträge von der Stadtbildpflege an, etwa wenn illegaler Müll beseitigt werden müsse oder Straßen gereinigt werden sollen. „Wir helfen auch unentgeltlich Vereinen“, schildert Walther. So haben die ASZ-Mitarbeiter im vergangenen Jahr die Mitglieder des Vereins für Vogelschutz und Vogelpflege bei ihren Aufräumarbeiten auf dem Kaiserberg unterstützt.

Durch eine sozialpädagogische Betreuung sollen die Straffälligen auf ihrem weiteren Weg unterstützt werden, sei es, dass sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden oder über eine Maßnahme im Jobcenter weiterbeschäftigt werden können. „Sind Schulden da oder gibt es eine Suchtproblematik, unterstützen wir dabei, diese Probleme in Angriff zu nehmen“, sagt Walther. Dennoch: Es gebe etliche Personen, die immer wieder wegen neuer Straftaten beim ASZ vorstellig werden.

In der Regel hätten die Straffälligen mindestens 50 Stunden beim ASZ abzuleisten, doch auch über 1000 Stunden seien dabei. Der klassische Acht-Stunden-Arbeitstag beim ASZ gebe den Menschen die Möglichkeit, wieder in einen normalen Tagesablauf zu kommen. „Es fällt vielen sogar schwer, wenn der Arbeitseinsatz vorbei ist“, so Walther.

Täter-Opfer-Ausgleich seit 1996

Ein weiterer Bereich, dem sich das ASZ widmet, ist seit 1996 der Täter-Opfer-Ausgleich. Dabei können Täter und Opfer gemeinsam mit Unterstützung einer neutralen Schlichtungsstelle daran arbeiten, Konflikte nach Straftaten einvernehmlich zu lösen, schildert Alexandra Dülm. Pro Jahr gebe es zwischen 30 und 40 unterschiedliche Deliktarten, die nach Zuweisung der Staatsanwaltschaft über das ASZ verhandelt werden können – wenn die Beteiligten zustimmen.

Das Angebot, sich außergerichtlich zu einigen, sei freiwillig und kostenfrei, betont Dülm. „In den meisten Fällen funktioniert es sehr gut.“ Häufig gehe es um Körperverletzungen, etwa Kneipenschlägereien oder um Hundebisse, Beleidigungen, Betrug und Sachbeschädigung. Eher selten seien Delikte der Wilderei, aber auch die kämen hin und wieder vor.

Geschützter und neutraler Rahmen

Der Täter-Opfer-Ausgleich biete den Beteiligten die Möglichkeit, sich in einem geschützten und neutralen Rahmen zu unterhalten und gemeinsam eine für beide Seiten angemessene Lösung zu finden. „Es setzt voraus, dass der Beschuldigte die Verantwortung für sein Handeln übernimmt und sich dem Konflikt stellt“, sagt Dülm.

Während in manchen Fällen eine Entschuldigung und eine Erklärung, wie es zur Tat gekommen ist, ausreichen, einigen sich die Betroffenen in anderen Fällen auf finanzielle Wiedergutmachungsleistungen. Dann überwache das ASZ, dass der vereinbarte Betrag gezahlt werde. Kommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, werde das Verfahren vor Gericht oft eingestellt und auch die zivilrechtliche Seite des Falles sei damit abgedeckt. „Es ist ein Abschluss für beide Seiten“, nennt Dülm einen Vorteil gegenüber manchmal jahrelangen Gerichtsverfahren.

Zwei weitere Projekte im Haus

Zwei weitere Projekte, die zu den Justiznahen Dienstleistungen gehören, sind „Contra Häusliche Gewalt“ und die „Psychosoziale Prozessbegleitung“, sagt Willi Schattner, Geschäftsführer des ASZ. Seit 15 Jahren werde mit Männern gearbeitet, die häusliche Gewalt ausüben. Die meisten von ihnen kommen auf Zuweisung, manche melden sich von sich aus. In einem Trainingsprogramm, das sechs bis acht Monate dauere, sollen die Männer Handlungsalternativen erlernen, damit es nicht mehr zu häuslicher Gewalt kommt. Ein wichtiger Punkt: Die Männer müssen vor der Gruppe von ihren Straftaten berichten. Im Jahr 2021 haben 44 Männer am Programm teilgenommen.

Bei der Psychosozialen Prozessbegleitung gehe es darum, die Opfer von schweren Straftaten während der Prozesse zu begleiten, erklärt Schattner. Viele Leute seien in dieser Situation stark verängstigt. Es helfe enorm, wenn ihnen während dieser Zeit jemand unterstützend zur Seite stehe und die Betroffenen über den Ablauf des Strafverfahrens und über die Rolle als Zeuge informiere. Weiter werden sie bei der individuellen Auseinandersetzung mit Ängsten und Belastungen während des Strafverfahrens unterstützt, schließt Schattner.

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