Kaiserslautern
Anwohner in Sorge: Worauf fällt der nächste Baum?
Am späten Sonntagvormittag der Landtagswahl sitzt Christopher Fodor in der Galappmühler Straße im Wohnzimmer auf der Couch und spielt mit seinem Sohn. Am Freitag zuvor war seine Frau mit dem Neugeborenen aus dem Krankenhaus gekommen. „Plötzlich hat es fürchterlich gescheppert“, erinnert sich der frischgebackene Vater an den Tag. „Meine Frau kam aus dem Bad gestürzt.“ Das Paar rätselt über die Ursache, da sieht der Mann, „dass ein Baum quer über der Straße liegt“. Darunter begraben: die beiden Autos des Paares, die vor dem Haus parkten.
„Zehn Sekunden später kam ein Auto …“, berichtet Fodor weiter. Und möchte sich nicht ausmalen, was passiert wäre, wenn der Baum früher gefallen wäre. Oder wenn noch einmal ein Baum umstürzt und sein Sohn gerade draußen spielt. Bereits im Oktober 2025 war die Galappmühler Straße weiter westlich für einige Tage gesperrt, weil ein Baum auf die Fahrbahn zu stürzen drohte und schwer zu fällen war.
„Die Haftpflichtversicherung des Waldbesitzers lehnt die Kostenübernahme ab“
Nicht nur er macht sich nun Sorgen um die Sicherheit in der Straße. „Diesmal hat es nur Sachschaden gegeben. Aber was ist, wenn Personen zu Schaden kommen?“, fragen sich auch die Nachbarin Dhana Kunert und ihre Mutter, die an jenem Sonntag das Unglück miterlebt hatte.
„Der Baum ist mit Wurzel umgefallen“, berichtet Fodor weiter. Die Feuerwehr sperrte die Straße für die Räumarbeiten, die Polizei nahm das Ganze auf. „Am nächsten Tag kam der Besitzer des Waldgrundstücks“, erzählt Fodor weiter. „Seine Haftpflichtversicherung lehnte die Übernahme der Kosten ab; es sei kein Haftpflicht-, sondern ein Kaskoschaden“, schildert er.
Mehrere Tausend Euro Schaden an seinem Wagen, der seiner Frau war laut Fodor sogar fahruntüchtig: „Damit sind wir doppelt geschädigt. In unserer Kasko-Versicherung werden wir jetzt hochgestuft.“ Er habe eine Rechtsberatung eingeholt, aber die Aussichten, dass der Grundstücksbesitzer die Kosten zahlt, seien schlecht. „Ich müsste ein Gegengutachten erstellen lassen, nachweisen, dass keine höhere Gewalt vorlag, und das Ganze wird vermutlich in einem längeren Rechtsstreit enden.“
Die Anwohner teilen die Sorge, es könnte ein weiterer Baum fallen
Doch unabhängig vom materiellen Schaden macht sich Fodor viel mehr Sorgen für die Zukunft: „Der Hang ist sehr hoch, da stehen viele Bäume, teils sehr geneigt: Was ist, wenn der nächste Baum ein Haus, einen Menschen trifft? Die Bushaltestelle ist nebenan, hier wohnen viele Familien mit Kindern.“ Und so teilen nicht nur die Kunerts seine Sorgen, „sondern auch drei, vier andere Familien“, die dort wohnen. Und an dem Tag habe kein Sturm geherrscht, betont Dhana Kunert.
Deshalb hat sich Fodor an den Ortsvorsteher Alexander Lenz gewandt. „Schwierig“, nennt auch er die Situation, „weil es sich um Privatbesitz und nicht städtisches Gelände handelt.“ Aber er wolle „unterstützen“, denn er verstehe die „Angst, dass es das nächste Mal einen Menschen trifft“. Die Stadt werde sich nicht einsetzen, schätzt Lenz, sondern sich darauf berufen, dass es sich um „privat gegen privat“ handele. Wem das Waldgrundstück gehört, wusste Lenz laut eigener Aussage bis dahin nicht. „Wenn die Anwohner sich zusammenschließen und an den Ortsbeirat wenden, dann werde ich dies an die Stadt weitergeben“, versichert er, in der Hoffnung, Maßnahmen für die Zukunft zu finden. „Und dass sich die Stadt eventuell an den Waldbesitzer wendet.“
Der Waldbesitzer ist Biologe und Baumkontrolleur
Dieser ist kein Unkundiger in Sachen Wald, sondern Geschäftsführer der Firma „Das Holzteam“ mit Sitz in Kaiserslautern: Dieter Falke ist laut der Firmenwebsite Biologe, Master-Arborist und zertifizierter Baumkontrolleur. Auf der Homepage wird zum Thema „Baumgutachten“ unter anderem ausgeführt: „Im Normalfall ist der Eigentümer des Baumes verkehrssicherungspflichtig, somit der Eigentümer des Grundstückes, auf dem der Baum steht.“ Die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen ende jedoch „im Fall eines eingetretenen Schadens, der auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einem Sturm von mindestens Windstärke 8“, heißt es weiter. Auf Nachfrage der RHEINPFALZ äußert sich Falke jedoch weder mündlich noch schriftlich zu der Angelegenheit.
Laut Dhana Kunert hatte Falke nach dem Vorfall fünf Bäume in dem Wäldchen markiert, die gefällt werden sollten. Nachdem jedoch vier Bäume unberührt geblieben seien und von einem Baum nur Geäst entfernt worden sei, habe sie nachgefragt. Dabei „sprach er jedoch nur noch von Grenzmarkierungen und nicht von Fällungen“, berichtet die Anwohnerin.
Die Stadt „kann lediglich auf die Pflicht der Baumkontrolle hinweisen“
Hat die Stadt eine Handhabe, bei Privatwaldbesitzern auf die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu drängen? Oder gar den Bestand zu kontrollieren? „Die Stadtbildpflege kann lediglich die Privatanlieger anschreiben und diese nochmals auf ihre Pflicht der Baumkontrolle hinweisen“, antwortet Stadtsprecherin Viktoria Schneider. Dies sei bereits geschehen. „Mehr rechtliche Handhabe hat die Stadtbildpflege in dem Fall nicht; sie kann die Eigentümer nicht auffordern, ihren Baumbestand zu entfernen.“
Die Anwohner haben inzwischen Unterschriften gesammelt und Dhana Kunert habe „die Liste mit ungefähr zwölf bis 14 Unterschriften“ Lenz gegeben. In der Hoffnung, dass die Stadt vielleicht doch etwas unternehmen kann. „Wir wollen einfach wohnen, ohne Angst zu haben, dass ein Baum im Wohnzimmer landet. Oder Schlimmeres“, wünscht sich Fodor.