Weilerbach 350.000-Euro-Auto in Weilerbach beschlagnahmt

Das Auto war so stark tiefergelegt, dass es nur unter größten Mühen auf den Abschleppwagen gefahren werden konnte.
Das Auto war so stark tiefergelegt, dass es nur unter größten Mühen auf den Abschleppwagen gefahren werden konnte.

Die Polizei hat am Sonntag einen BMW I8 im Wert von mindestens 350.000 Euro in der Verbandsgemeinde Weilerbach beschlagnahmt – wegen eines illegalen Rennens.

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen raste der Wagen im vergangenen Oktober mit mehr als 200 Kilometern pro Stunde über die Landesstraße zwischen Mackenbach und Ramstein.

Die Polizei geht davon aus, wie sie am Donnerstag berichtete, dass dies im Sinne des Strafgesetzbuches grob verkehrswidrig und rücksichtslos erfolgte. Auf der Strecke ist eine Geschwindigkeit von höchstens 100 Stundenkilometern zulässig.

Video der Fahrt im Internet

Der 40-jährige Fahrer filmte seine Hochgeschwindigkeitsfahrt und veröffentliche das Video im Internet. Die Polizei war ihm im Februar durch dieses Video auf die Schliche gekommen. Die Beamten gehen davon aus, dass der Fahrzeughalter sich nicht zum ersten Mal über Verkehrsregeln hinwegsetzte.

An dem BMW stellten Sachverständige der Polizeiautobahnstation Kaiserslautern zahlreiche illegale technische Veränderungen fest. Alleine die Umbauten dürften einen Wert von mindestens 160.000 Euro haben, so die Einschätzung der Tuning-Experten des Polizeipräsidiums Westpfalz. Der Mann akzeptierte die Maßnahme, ebenso wie die Beschlagnahme seines Führerscheins.

BMW lag zu tief auf der Straße

Als das Auto abgeschleppt werden sollte, gelang es zunächst nicht, es auf den Abschleppwagen zu ziehen. Der BMW lag einfach zu tief auf der Straße. Die Aktion dauerte über eine Stunde.

Die Beschlagnahme war auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Kaiserslautern als vorläufige Maßnahme im Hinblick auf eine mögliche Einziehung des Fahrzeugs angeordnet worden. Nach einer im Oktober 2017 in Kraft getretenen Ergänzung des Strafgesetzbuchs sieht dieses eine Einziehung des Fahrzeugs vor, wenn damit ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen stattgefunden hat.

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