Kaiserslautern
22-jähriger Drogendealer muss fast drei Jahre ins Gefängnis
Den seit Mitte Juni gegen ihn bestehenden Haftbefehl hielt das Gericht aufrecht und ordnete Haftfortdauer an. Der junge Mann war geständig, die vier Taten im Zeitraum vom Dezember 2020 bis Juni 2021 in Kaiserslautern und anderenorts begangen zu haben. Am 1. Dezember war der Angeklagte gegen Mitternacht in einem Zug von Homburg in Richtung Kaiserslautern, bei Landstuhl von Beamten der Bundespolizei kontrolliert worden. Dabei wurden in seiner Kleidung 22,7 Gramm Marihuana und 78,4 Gramm Amphetamin mit hohem Wirkstoffgehalt gefunden. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Einzimmerwohnung in Kaiserslautern fanden Beamte der Kriminalpolizei zusätzlich 165 Ecstasytabletten, gleichfalls mit hohem Wirkstoffgehalt und weiteres Amphetamin.
Gleich mehrfach mit Drogen erwischt
m späten Abend des 7. Januar fanden Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle in der Mannheimer Straße in Kaiserslautern 226 Gramm Marihuana mit hohem Wirkstoffgehalt und 4,28 Gramm Metamphetamin, die der Angeklagte als Beifahrer in einem Wagen im Rucksack hatte.
Beim Besuch der Beamten bei einem Wohnungsnachbarn in der Nähe der Kaiserslauterer Universität hatte der Angeklagte am 2. März insgesamt 187 Gramm Cannabisprodukte (Marihuana und Haschisch) mit wiederum hohem Wirkstoffgehalt bei sich. Schließlich fanden Kriminalbeamte anlässlich seiner Festnahme am 30. Juni 575 Gramm Marihuanablüten, 14 Ecstasytabletten und 20 Gramm Amphetamin. In seiner Wohnung, deren Luft mit Cannabisrauch geschwängert war, hatte sich damals das eineinhalbjährige Kind des Angeklagten aufgehalten.
„Fliegender Händler mit einem Bauchladen“
Seine Einlassung, wonach er einen großen Teil der Drogen selbst habe konsumieren wollen, nahmen ihm weder der Oberstaatsanwalt, der dem eine Reihe dagegen sprechender Indizien entgegenhielt, noch das Gericht ab. Der Oberstaatsanwalt hatte den Angeklagten angesichts der Drogenfunde mit einem „fliegenden Händler mit einem Bauchladen“ verglichen.
Mit seiner Entscheidung blieb das Schöffengericht nur vier Monate unter dem Antrag des Oberstaatsanwalts, der eine dreijährige Gesamtfreiheitsstrafe gefordert hatte. In seiner mündlichen Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende den Angeklagten angesichts der engen zeitlichen Tatabfolge auch als unbelehrbar bezeichnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.