Grünstadt Zur Sache: Kampfhunde und von der Steuer befreite Vierbeiner

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Die in unserer Graphik aufgeführten Hundesteuersätze beziehen sich nur auf die Hebesätze für den ersten Hund. Für den zweiten und jeden weiteren Hund haben alle Kommunen höhere Steuern angesetzt – für die Statistik spielen diese Zahlen aber eine untergeordnete Rolle. Auch die Anzahl der als Kampfhunde eingestuften Tiere ist überschaubar. So sind zum Beispiel in Grünstadt fünf, in Eisenberg vier, in der VG Grünstadt-Land sieben, in der VG Hettenleidelheim nur ein, in der VG Göllheim drei Kampfhunde angemeldet. Für diese werden jährliche Steuern zwischen 200 (z.B. Ramsen) und 600 Euro erhoben. In allen Kommunen der VG Grünstadt-Land werden zum Beispiel 360 Euro fällig. Bis auf Rüssingen (396 Euro) und Standenbühl (kein gesonderter Kampfhundetarif) zahlt man in den Orten der VG Göllheim 600 Euro pro gefährlichem Hund. Für Hunde, die zu einem gewerblichen Zweck, etwa Zucht, gehalten werden, dürfen keine Steuern erhoben werden. Befreit sind außerdem Blinden- und Hütehunde sowie Hunde im Tierheim.

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