Grünstadt
Zukunft des Hettenleidelheimer Fasnachtsumzugs ungewiss
Die Planung ist abgeschlossen, die Gespräche mit der Ordnungsbehörde sind geführt. Der Fasnachtsumzug des Karnevalvereins Feuerio startet am Sonntag um 13.31 Uhr. Dass es in zwei Jahren wieder einen gibt, bezweifeln Präsident Stefan Frey und Umzugsplaner Thomas Rös – schon diesmal drücken enorme Auflagen.
„Dieses Jahr gibt es noch einen Fasnachts-Umzug in Hettrum“, sagt Stefan Frey, der Sitzungspräsident des Karnevalvereins Feuerio in. Direkt im Anschluss schränkt er ein: „Aber in zwei Jahren, das ist mehr als fraglich.“ Wenn die Auflagen des Landes so blieben, bedeute das wohl, dass der närrische Lindwurm in seiner heutigen Form zum Sterben verurteilt ist. „Es geht ein gutes Stück Brauchtum verloren. Das gesellschaftliche Leben leidet, nicht nur in den Dörfern auch in den Städten“, ist Frey überzeugt.
Sein Umzugsminister Thomas Rös hatte bereits ein Gespräch mit dem Ordnungsamt der VG Leiningerland, denn die Fasnachter wollen vermeiden, dass sich die Vorgänge vom Hexenumzug 2019 wiederholen. Damals war das Ordnungsamt kurz vor Zugbeginn aufgetaucht, forderte, dass die Zufahrten zur Umzugsstrecke mit Lkw blockiert werden. Das verzögerte im vergangenen Jahr den Start des Hexenumzugs und hätte die Veranstaltung beinahe gekippt, da es vorher keine Informationen gab, was zu beachten ist.
Seitens der Verwaltung waren die Kontrollen damals nicht angekündigt worden. „So etwas wollen wir dieses Mal vermeiden“, betont Rös, der berichtet, dass diesmal alles weitestgehend problemlos geklärt werden konnte.
Feuerwehr sperrt nicht ab
„Bislang hat beim Fasnachtsumzug immer die Feuerwehr die Straßensperrung übernommen, die Einsatzfahrzeuge für uns quer gestellt. Das wird dieses Jahr anders sein, denn die Feuerwehrfahrzeuge müssen im Zeitraum des Umzugs einsatzbereit bleiben“, erklärt Rös. Deshalb hoffe der Verein, dass örtliche Spediteure und Unternehmen ihm unter die Arme greifen werden.
Ein Sicherheitskonzept für den Umzug gibt es bereits seit vielen Jahren, doch die Auflagen sind zuletzt enorm gestiegen. „Mit jedem Umzugswagen müssen mittlerweile vier Ordner mitlaufen, die für Sicherheit sorgen, bislang waren es zwei“, erklärt der Umzugsleiter. Das habe bereits konkrete Auswirkungen: Im Umzug werden kaum noch Motivwagen mitfahren. Die Vereine beschränkten sich bereits seit längerem auf Fußgruppen, da Auflagen wie die mittlerweile vorgeschriebene TÜV-Abnahme sie abschreckten, berichtet er weiter.
100 Euro müssen pro Wagen bezahlt werden. „Wir verzichten bewusst auf den zweiten, denn wir müssten zu viele Änderungen vornehmen, um diesen überhaupt über den TÜV zu bekommen“, sagt Frey. Kleinere Gruppen und Initiativen hätten angesichts der Auflagen und Kosten kaum noch die Möglichkeit, den Anforderungen der Behörden gerecht zu werden, ist er der Feuerio-Präsident überzeugt.
40 Zugnummern sind für den Hettenleidelheimer Umzug bislang angemeldet – rund 20 Prozent weniger als vor zwei Jahren, so Rös. Er weiß jedoch aus Erfahrung, dass sich eventuell noch einzelne Nachzügler melden. Trotzdem kann er jetzt schon sagen: „Die Tendenz ist rückläufig, der Zug wird in jedem Fall kürzer.“
Sachverständige gefragt
„Der Veranstalter eines Umzugs müssen sich an die Bestimmungen des Erlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie das Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen halten“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme, die Ordnungsamtsleiter Hanns Gauch für die Verbandsgemeindeverwaltung abgibt. Insbesondere sei auf die Verkehrssicherheit zu achten. Sie müsse durch einen entsprechenden Sachverständigen bescheinigt werden. Dies ist nach Erfahrung der Fasnachter vorwiegend der TÜV, der sich seine Leistung entlohnen lässt.
Bei Umzügen auf abgesperrten Strecken reiche es aus, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr die Sicherheit bescheinige, schränkt Gauch ein. Die Bescheinigung könne auch durch einen Prüfsachverständigen eines benannten Technischen Dienstes oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation unter Berücksichtigung des Merkblatts erfolgen und gelte dann maximal für zwei Jahre.
Seitens des Vollzugsdienstes wird die Einhaltung der Bestimmungen stichprobenartig kontrolliert. Entsprechende Nachweise seien durch den Veranstalter auf Verlangen vorzulegen. Für den Feuerio heißt das, er ist als Verein in der Pflicht und haftet, wenn sich Umzugsteilnehmer nicht an die Vorgaben halten.
Vier Begleiter pro Wagen
Wie viele Begleiter für die Umzugswagen bereitgestellt werden müssen, sei in der Gefahrenabwehr geregelt, sagt Gauch. Genügend Ordner müssen neben den Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen gehen und darauf achten, dass keine Zuschauer – insbesondere Kinder – in den Gefahrenbereich der Fahrzeuge gelangen und gefährdet werden. Wie bereits erwähnt sind laut Feuerio vier Ordner pro Motivwagen vorgeschrieben.
Bisher gebe es keine verbindlichen Vorgaben zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts, klärt Gauch auf. Dies solle sich aber mit der Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetztes (POG) ändern. „Für größere Events legen wir bereits heute mit dem Veranstalter, der Polizei und unserem Vollzugsdienst fest, welche Bestimmungen einzuhalten hat. Soweit es die Gesetzesänderung zulasse, sei die VG bestrebt, die Veranstalter so wenig wie möglich zu belasten.
Ein weiteres Problem für die Organisatoren ist, dass oftmals landwirtschaftliche Fahrzeuge für Umzüge genutzt werden, die normalerweise mit grünem Kennzeichen – also steuerbefreit – laufen. Hier gilt laut Gauch, dass für jedes Fahrzeug, also für Zugfahrzeug und Anhänger, eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bestehen müsse, der auch für Fahrten bei Brauchtumsveranstaltungen Versicherungsschutz gewährleiste. Es dürfen nur Zugfahrzeuge und Anhänger eingesetzt werden, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und verkehrssicher sind.
Um 1 Uhr muss Schluss sein
Für die Hettenleidelheimer Fasnachter ebenfalls keine gute Nachricht: Seit der Fusion der Verbandsgemeinde ist das Ordnungsamt in Grünstadt zuständig, das keine Ausnahmegenehmigung bis 2 Uhr mehr für Veranstaltungen ausstellt. „Es geht jetzt nur noch bis 1 Uhr, weshalb wir bereits den Krönungsball um knapp eine Stunde auf 19.01 Uhr vorverlegt haben“, berichtet Frey. Die Mitternachtsschau beginne um 23 Uhr, damit die Gäste noch ein wenig tanzen können, da das sonst überhaupt nicht mehr möglich wäre. Auf den Besuch beim Krönungsball habe sich das bislang aber noch nicht ausgewirkt.
Für den Verein stehen mit dem Feuerio-Rock und der Fasnacht mit Freunden noch zwei Veranstaltung bevor, bei denen sich die Verkürzung sicher negativ auswirken werden, erwarten die beiden Fasnachter. „Die Musik hört generell um 1 Uhr auf, dann müssen wir den Ausschank beenden, das wird Einbußen bringen“, sagt Frey.
Einheitlich für die Verbandsgemeinde
Warum das Ordnungsamt auf die Sperrstunde besteht, verstehen die Hettenleidelheimer nicht. Andere Verbandsgemeinden würden das viel lockerer handhaben und über Beschwerden von Hettenleidelheimer Anliegern ist zumindest beim Feuerio nichts bekannt. Beschwerden gab es allerdings in Kleinkarlbach – und da das Ordnungsamt der fusionierten VG Leiningerland Veranstaltungen in allen 21 Gemeinden gleich behandeln muss, wie der Ordnungsamtschef Gauch betont, müssen auch die Hettenleidelheimer früher Schluss machen.
Wegen unterschiedlicher Regelungen in den ehemaligen Verbandsgemeinden Hettenleidelheim und Grünstadt-Land sowie zur Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen wurden im Leiningerland folgende Veranstaltungszeiten festgelegt: In geschlossenen Räumen darf laut Gauch bis 1 Uhr Musik gespielt werden, die Ausschankerlaubnis gilt bis längstens 1.30 Uhr. Im Freien muss um 24 Uhr mit der Musik Schluss sein. Hier wird die Schankerlaubnis bis längstens 1 Uhr erteilt.