Kirchheim Wiederkehrende Beiträge: Künftig auch im „Rosengartenweg“
Der Beschluss zur Einführung der Wiederkehrenden Beiträge (WkB), der vor sieben Jahren unter dem damaligen Kirchheimer Ortsbürgermeister Robert Brunner (CDU) gefasst wurde, galt nur für die Ortslage des Weindorfes. Im Gewerbegebiet „Rosengartenweg“ blieb es dagegen beim Einmalbeitrag. „Seit dem 1. Januar 2024 ist das aber nicht mehr gestattet“, erläuterte Johanna Lander, eine zuständige Mitarbeiterin bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, dem Gemeinderat.
Aus diesem Grunde musste die Ausbausatzung geändert werden. Die aktuelle Rechtsprechung sei durch den Gemeinde- und Städtebund (GStB) eingepflegt worden, berichtete der Abteilungsleiter Julian Hoffmann. Bürgermeister Thomas Dhonau (SPD) sagte, dass zwei Abrechnungsgebiete gebildet worden seien: In der „Ortslage“ trage die Gemeinde einen Anteil von 35 Prozent der Ausbaukosten, im „Rosengartenweg“ 30 Prozent, weil die Straßen dort eher selten von den Bürgern, sondern fast ausschließlich von den Mitarbeitern der dort ansässigen Firmen und der Transportunternehmen genutzt werden.
Uwe Neunzling (FWG) erinnerte daran, dass die Kommune bei den Einmalbeiträgen ursprünglich nur zehn Prozent übernahm und fragte, ob man den Gemeindeanteil nicht herabsetzen könne. Hoffmann erklärte, dass 30 Prozent vom GStB empfohlen seien, meinte aber, dass 25 Prozent vermutlich durchsetzbar seien. Einstimmig wurde die neu gefasste Satzung mit den veränderten Eigenanteilen verabschiedet.