Leiningerland
Wer in der Region beim Sterben hilft
1. Was leistet ein ambulanter Hospizdienst?
Im Ambulanten Hospizdienst Bad Dürkheim engagieren sich neben zwei hauptamtlichen Pflegekräften mit spezieller Zusatzausbildung 28 Ehrenamtliche. Sie besuchen Sterbende und deren Angehörige zu Hause, leisten „psychosoziale Begleitung“. Die Leiterin Christiane Kicherer sagt: „Das klingt immer so mordsmäßig. Im Grunde bedeutet es: Wir haben Zeit.“ Die nutzen sie, um zuzuhören, beraten und Gespräche zu führen – oder auch, um stundenweise bei dem Todkranken zu bleiben, wenn dessen Angehörige etwas erledigen müssen.
2. Was ist, wenn der Sterbende – etwa wegen Schmerzen, Übelkeit oder Atemnot – eine stärker medizinisch geprägte Begleitung braucht?
Dann muss die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) eingeschaltet werden. Dort arbeiten Pflegefachkräfte und Mediziner. Sie bieten eine 24-Stunden-Rufbereitschaft und können zum Beispiel die Schmerzbehandlung verbessern. Außerdem schulen sie Angehörige. Und sie beschaffen Ausrüstung wie Pflegebetten oder Schmerzpumpen. Im Leiningerland gibt es zwei derartige Anbieter: Das von den Speyerer Diakonissen getragene Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz betreibt einen Stützpunkt in Bad Dürkheim, und in Kirchheim hat sich das Invia-Team angesiedelt.
3. Und wenn es zu Hause trotzdem nicht mehr geht?
In Bad Dürkheim gibt es ein Hospiz mit neun Plätzen. Dessen Leiterin Ulrike Grüner erklärt: „Wir sehen uns nicht als Sterbehaus, sondern als Ort, an dem man in der Zeit, die noch bleibt, leben kann.“ Außerdem versteht sich die Einrichtung als „Gegenentwurf zur Klinik“: Den Bewohnern sollen möglichst viele Freiheiten bleiben. Sie entscheiden also zum Beispiel selbst, wann sie aufstehen und frühstücken – oder ob sie an den gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen, die im Haus gekocht werden. Grüner sagt: „Das ist wie in einer großen WG.“
4. Wer bezahlt das jeweils?
Wenn einem Kassenpatienten bescheinigt wird, dass er eine ambulante Palliativversorgung oder einen Platz im Hospiz braucht, zahlt seine Versicherung. Der ambulante Hospizdienst mit seinen Ehrenamtlichen ist ohnehin kostenlos. Finanziert wird er durch Spenden und Kassen-Zuschüsse. Die fließen aber nicht für den einzelnen Betreuungsfall, sondern für den Dienst als solchen. Wer dessen Begleitung in Anspruch nehmen will, braucht daher auch keine ärztliche Bescheinigung. Leiterin Kicherer sagt: „Bei uns meldet sich ohnehin nur, wer uns wirklich braucht.“
5. Haben die Anbieter feste Gebiete, für die sie zuständig sind?
Den ambulanten Pallativversorgern sind tatsächlich klar abgegrenzte Gebiete zugewiesen. Auch der Hospizdienst hat ein Territorium, schließlich sind die Ehrenamtlichen nur in einem bestimmtem Radius unterwegs. Flexible Lösungen an den Gebietsrändern sind aber eher möglich. Fürs Hospiz ist es egal, wo jemand bislang gewohnt hat. Leiterin Grüner sagt: In Bad Dürkheim kam auch schon eine Person „aus dem tiefsten Bayern“ unter – weil ihre Angehörigen in der Pfalz lebten. Umgekehrt bedeutet das: Menschen aus dem Leiningerland können auch in Hospizen außerhalb des Kreises Bad Dürkheim aufgenommen werden.
6. Werden in der Region alle versorgt, die eine Begleitung am Lebensende brauchen?
Beim ambulanten Hospizdienst ballen sich die Anfragen manchmal schon, sagt dessen Leiterin Kicherer. Aber: „Ich habe in zwölf Jahren noch nie jemanden abweisen müssen.“ Die ambulanten Palliativversorger sind sogar dazu verpflichtet, sich um alle ihnen zugewiesenen Fälle in ihrem Gebiet zu kümmern, sagt Invia-Team-Vertreterin Agnes König. Das Bad Dürkheimer Hospiz mit seinen neun Plätzen wiederum kann nicht unbedingt garantieren, dass immer etwas frei ist. Aber weil es mittlerweile eine Reihe weiterer derartiger Häuser in der Region gibt, findet sich laut Leiterin Grüner doch meistens eine Lösung.
7. Um was sollte man sich gekümmert haben, ehe es ans Sterben geht?
Alle Anbieter raten jedem dringend, sich um Vorsorgevollmachten zu kümmern – „spätestens in der Lebensmitte“, das war zunächst die Empfehlung bei einer Veranstaltung der Grünstadter SPD am Mittwochabend, bei der die Dienstleiter aus der Region sich vorstellten. Die Grünstadter Gemeindeschwester Plus wollte das aber nicht so stehenlassen, sie korrigierte: Eigentlich sollte man diese Formulare schon am 18. Geburtstag ausfüllen. Und der ebenfalls anwesende Landes-Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) ergänzte: Auch zur Frage der Organspende sollte sich jeder festlegen – um den Angehörigen im Ernstfall die Last der Entscheidung zu ersparen.
