Kleinkarlbach RHEINPFALZ Plus Artikel Weil er VG-Chef wird: Krauß bekommt weniger Geld vom Heimatdorf

Im Moment seines Sieges: Daniel Krauß hat im Juni die Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Leiningerland gewonnen. Kleinkar
Im Moment seines Sieges: Daniel Krauß hat im Juni die Bürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Leiningerland gewonnen. Kleinkarlbacher Ortsbürgermeister bleibt er trotzdem.

Daniel Krauß wird Verbandsgemeinde-Bürgermeister, bekommt deshalb weniger Geld fürs Ehrenamt im Wohnort. Dort hat der Rat nun entschieden, wie viel ihm gestrichen wird.

Ab dem Jahreswechsel ist Daniel Krauß (SPD) ein doppelter Bürgermeister. Er wird weiterhin an der Spitze der Ortsgemeinde Kleinkarlbach stehen, denn seine Mitbürger dort haben ihn im Juni 2024 mit einer Mehrheit von 89,4 Prozent als ihr Oberhaupt wiedergewählt. Doch etwa ein Jahr später hat er sich auch der Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Leiningerland gestellt, sich da mit 53,4 Prozent der Stimmen gegen den bisherigen Amtsinhaber Frank Rüttger (CDU) durchgesetzt.

Gut 10.000 Euro Grundgehalt

Dieser neue Posten beschert dem bisherigen Angestellten der Kreisverwaltung ein monatliches Grundgehalt von zunächst 10.041,14 Euro. Und nach zwei Jahren kann ihm der Rat dann in eine höhere Besoldungsgruppe befördern, nach jetzigem Stand stiegen seine Bezüge damit auf 10.663,37 Euro. Der Ortsbürgermeisterposten in seinem Heimatdorf hingegen ist ein Ehrenamt. Aber auch dafür fließt Geld. Wie hoch diese Aufwandsentschädigung ausfällt, ist vom Land festgelegt und hängt von der Größe des jeweiligen Orts ab.

Wer ein Mini-Dorf mit bis zu 150 Einwohnern regiert, bekommt demnach monatlich 350 Euro. Der ehrenamtliche Chef einer Kommune mit mehr als 10.000 Bürgern darf sich über immerhin 2937 Euro freuen. Und wer an der Spitze der knapp 1000 Kleinkarlbacher steht, hat Anspruch auf 1000 Euro – aber nur, wenn er nicht auch noch zugleich Bürgermeister der Verbandsgemeinde ist. Denn wer beide Funktionen übernimmt, muss Einbußen bei der Entschädigung fürs Ehrenamt hinnehmen.

Weniger Geld fürs Ehrenamt

So steht es in einer Landesverordnung, die auch den Rahmen für die Kürzung absteckt: Höchstens 75 Prozent des regulären Betrags darf die Ortsgemeinde ihrem Bürgermeister noch zugestehen. Sie kann ihm die Zahlung aber auch auf nurmehr 40 Prozent zusammenstreichen. Das sollte sie nun auch tun, forderte Karl-Otto Gabel-Müller (FWG). Schließlich sei sie zur Sparsamkeit angehalten. Außerdem gebe es zwei Beigeordnete mit eigenen Aufgabenbereichen, die Krauß im Dorf Arbeit abnehmen.

Ähnlich argumentierte Johann Rogenwieser (Wählergruppe Rogenwieser). Er erinnerte daran, wie viel in den vergangenen Jahren über die Verbandsgemeinde geklagt worden sei. Krauß übernehme also die Leitung einer Verwaltung, in der längst noch nicht alles glattlaufe. Was bedeute: „Dem Daniel wird nicht viel Zeit übrigbleiben, um sich um Kleinkarlbach zu kümmern.“ Die übrigen Ratsmitglieder hingegen stimmten dafür, ihrem Dorf-Chef künftig den vom Regelwerk gestatteten Maximalbetrag auszuzahlen.

Den Raum verlassen

Zuvor hatte Reinhold Niederhöfer im Namen der SPD-Fraktion ausgeführt: „Die 75 Prozent wären angemessen.“ Krauß selbst hatte derweil nicht nur die Sitzungsleitung an den Beigeordneten Karl Wilhelmy (FWG) abgegeben und sich vom Beratungstisch zurückgezogen, sondern das Ratszimmer verlassen. Erst nach der Abstimmung kehrte er in den Raum zurück.

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