Kolumne Leininger Nachlese
Wegewart im Wartestand: So kompliziert ist es mit dem Ehrenamt
Wir müssen uns die Arbeit eines Wegewarts als eine schweißtreibende vorstellen. Schließlich hat er die ihm anvertrauten Pfade regelmäßig selbst abzugehen, um Mängel zu entdecken. Und wenn er solche erspäht, soll er sie auch beseitigen: indem er zum Beispiel wucherndes Gestrüpp oder umgestürzte Bäume mit der Kettensäge aus dem Weg räumt, Müll einsammelt, Schilder putzt, befestigt oder wieder richtig ausrichtet, die Markierungen erneuert und, wenn alles nichts hilft, die Strecke sperren lässt.
Würdige Wanderstrecken
Im Leinigerland gibt es für wachsame Weg-frei-Macher einiges zu tun. Schließlich wirbt es mit mehreren Routen, die tatsächlich als würdige Wanderstrecken (und nicht nur als Feierabendrunde für Fußlahme) durchgehen: mit dem Leininger Wanderweg und dem Leininger Panoramaweg mit jeweils knapp 19 Kilometern, dem Eckbach-Mühlenweg mit rund 23 Kilometern. Und natürlich, mit den beiden Premium-Strecken: dem 16 Kilometer langen Kloster- und dem 22 Kilometer langen Burgenweg.
Dass diese Pfade von überragender Wichtigkeit sind, ist ihnen von allerhöchster Stelle bestätigt: In Programmen zur EU-Fördergeld-Verteilung sind sie als „als überörtlich bedeutende Wege in touristischer Hinsicht“ anerkannt worden. Wer sie wartet, vergießt seinen Schweiß also in höherer Mission. Und doch wollten die ehrenamtlichen Kettensägen-Koryphäen Ende 2020 schon hinschmeißen, sie klagten über mangelnde Unterstützung durch die beteiligten Kommunalverwaltungen.
Versicherungsrechtliche Probleme
Im Kern ging es dabei um versicherungsrechtliche Probleme. Die scheinen mittlerweile gelöst. Derzeit stehen fünf Wegewarte ehrenamtlich, aber hochoffiziell im Dienst der Verbandsgemeinde Leinigerland. Und nun gibt es sogar einen sechsten Freiwilligen, der die schweißtreibende Arbeit ebenfalls übernehmen möchte. Doch gemach, einstweilen ist er Wegewart im Wartestand. Denn auch er muss förmlich ins Amt berufen werden. Und das kann die Verbandsgemeinde in seinem Fall gar nicht.
Denn er wohnt außerhalb ihrer Grenzen: Als Sausenheimer kann er sich nur in den Dienst der Stadt Grünstadt stellen. Weshalb nun deren Haupt- und Finanzausschuss und anschließend auch noch der Stadtrat darüber zu befinden haben, ob der Mann sich engagieren darf. Entscheidungsgrundlage: eine immerhin doppelseitige Beschlussvorlage, die den Sachverhalt samt Vorgeschichte schildert, ein zustimmendes Votum empfiehlt und die finanziellen Auswirkungen einer solchen Entscheidung darlegt.
Elf Euro pro Kilometer
Denn einem Wegewart steht eine Aufwandsentschädigung zu: Für Inspektionstouren etwa soll er elf Euro pro Kilometer bekommen. Wir müssen uns die Entscheidungsfindung als eine schweißtreibende vorstellen. Vielleicht möchten sich die beteiligten Kommunalpolitiker ja anschließend erholen, indem sie einen Kettensägenkurs belegen.