Grünstadt „Was stört denn an dem Reiterhof?“

Am Ende seiner öffentlichen Sitzung am Dienstagabend im Dorfgemeinschaftshaus kam der Rat Battenberg auch auf den Reiterhof auf der Pickelhaube zu sprechen. Wie berichtet, hat der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch der Gemeinde gegen eine geplante Erweiterung der „Wranglein Ranch“ abgewiesen. In einer Sondersitzung will das Dorfparlament entscheiden, ob dagegen geklagt wird.
Errichtet werden sollen, so die Betreiberin Sonja Wenglein auf Anfrage der RHEINPFALZ, drei Bauten auf dem gut 132.000 Quadratmeter großen Gelände: ein 25 mal elf Meter großer Unterstand für Traktoren mit Heulager, dessen Giebelhöhe vier beziehungsweise fünf Meter beträgt; ein Offenstall mit Sattelkammer, Büro und kleinem Aufenthaltsraum für die Reiter – Gesamtmaße 22 mal elf Meter; eine Mistplatte von fünf mal neun Metern, um den Pferdedung in dem Wasserschutzgebiet der Zone III korrekt lagern zu können. Die Naturschutzbehörde und die Bauabteilung des Kreises sehen keine Gründe, die gegen dieses Vorhaben sprächen. Der Bescheid, der Anfang vergangener Woche dem Anwalt der Gemeinde zugegangen ist, erreichte Bürgermeister Peter Schmidt über das Ratsmitglied Werner Herstein. Herstein erinnerte zum Ende der Sitzung daran, dass gegen den Bescheid des Kreisrechtsausschusses nur noch bis zum 29. November Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht werden könne und dass deshalb bald eine Entscheidung getroffen werden müsse. Der Beschluss kann geheim erfolgen, da es sich um eine Rechtsstreitigkeit handelt, an der die Gemeinde beteiligt ist. Nach Schmidts Vorschlag wird der Rat darüber in einer Sitzung am 17. November diskutieren und abstimmen. Ob man den vierstelligen Betrag, den der Anwalt kostet, nicht für Wichtigeres einsetzen wolle als für ein vermutlich aussichtsloses Verfahren, wollte eine Neubürgerin wissen. Den Vorwurf, die Ratsmitglieder hätten nicht das Wohl der Battenberger im Blick, wies der Beigeordnete Wolfgang Pahlke entschieden zurück. „Was stört denn an dem Reiterhof da oben, der Jugendarbeit betreibt?“, fragte die Frau. Pahlke erklärte, dass über die „Wranglein Ranch“ jahrelang nur in nichtöffentlichen Sitzungen gesprochen wurde und die Ratsmitglieder daher über deutlich mehr Informationen verfügten als die Bevölkerung. „Der Kreis entscheidet nie gegen seine Verwaltungen“, meinte Wolfgang Fritz, „aber wenn wir nach Neustadt gehen, wird neutral über diesen Fall geurteilt.“ Der Kreisrechtsausschuss hat sich der Landwirtschaftskammer angeschlossen, die den Reiterhof als privilegierten Betrieb einstuft, und die Argumente der Ortsgemeinde regelrecht „auseinandergenommen“. Zum Thema Brandschutz erklärten die Juristen beispielsweise, dass ein fehlender Anschluss an einen gemeindlichen Hydranten die Genehmigung des Bauvorhabens nicht verhindern könne. „Wäre dem so, dürfte kein Landwirt einen Stall errichten, da in den seltensten Fällen in den Feldwegen, die zu solchen Anlagen führen, Wasserleitungen verlegt sind.“ Auch sei eine Erschließung mit Trinkwasserleitung und Abwasserkanal nicht notwendig, da es landwirtschaftliche Praxis sei, Niederschlagswasser zu nutzen und Ausscheidungen der Tiere als Dünger zu verwenden.