Grünstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Was kann man machen, wenn die Post tagelang nicht kommt?

Blick in den Zustellstützpunkt in Grünstadt.
Blick in den Zustellstützpunkt in Grünstadt.

Viele Menschen im Leiningerland warten derzeit auf Post, denn beim Grünstadter Zustellstützpunkt herrscht Personalmangel. Was können die Empfänger tun, wenn der Postbote nicht kommt? Wir haben bei der Bundesnetzagentur, der Verbraucherzentrale und der Deutschen Post nachgefragt.

Im Stützpunkt der Post in der Grünstadter Maybachstraße werden jede Woche rund 15.000 Pakete und Päckchen sowie 160.000 Briefe bearbeitet. Es gibt 38 Bezirke, das Einzugsgebiet reicht von Gundersheim bis Bissersheim und von Dirmstein bis Quirnheim. Zuletzt ist es im Leiningerland zu Zustellproblemen gekommen, weil ganz grundsätzlich Leute fehlen und weil viele der 60 Mitarbeiter krank sind. Die Post ist aber über das Postgesetz verpflichtet, 80 Prozent der Briefe schon am Tag nach dem Versenden zuzustellen.

Adam Vogel aus Grünstadt hat beobachtet, dass Päckchen und Zeitschriften regelmäßig ausgetragen werden, Briefe hingegen nicht. Er sagt: „Seit Monaten findet eine Auslese statt. Das wird immer schlimmer.“ Grundsätzlich ist es im Leiningerland so, dass Verbundzusteller unterwegs sind, die sowohl Pakete als auch Briefe mitbringen. Deshalb haben wir Heinz-Jürgen Thomeczek, den Sprecher der Deutschen Post, gefragt: „Trifft die Beobachtung zu, dass Päckchen priorisiert werden?“

Thomeczek sagt: „Es sind in Grünstadt sowie in anderen Zustellstützpunkten im Starkverkehr im November und Dezember sogenannte Entlaster unterwegs, die nur Paketsendungen zustellen. Entlaster haben keinen eigenen Bezirk, sondern fahren zusätzlich Pakete bezirksübergreifend aus, so dass die Zusteller diese Pakete nicht mehr auf der Tour zustellen müssen.“

Wolfgang Lenhart berichtet, dass Briefe in Grünstadt zehn, zwölf Tage lang nicht getragen worden seien: „Die Ankündigung, das Bofrost am 10. November kommen will, war am 16. November im Briefkasten, die Einladung für die CDU-Mitgliederversammlung, die am 8. November abgestempelt wurde, kam am 17. November an und der Sonntagsspiegel kam auch nicht“, nennt er Beispiele.

Postsprecher Thomeczek sagt auf die Frage, wie es zu einer so langen Verzögerung kommen kann: „Dies halten wir eher für unrealistisch. Wir lassen keinen Bezirk zehn bis zwölf Tage liegen.“ Die Leitung des Zustellstützpunkts in Grünstadt habe die zuständige Niederlassung in Ludwigshafen rechtzeitig informiert und die vielen Krankheitsausfälle gemeldet. „Die Gegensteuerung beinhaltet, dass wir keinen Bezirk tagelang ausfallen lassen, sondern die Post gleichmäßig abtragen.“ Der Postsprecher fügt an, dass bereits mit weiteren Kräften reagiert wurde, um die Situation im Leiningerland zu entschärfen.

Welche Möglichkeiten haben die Empfänger der Briefe?

Sie können sich an die Hotline der Post (0228 4333112) oder an die Aufsichtsbehörde der Post, die Bundesnetzagentur in Bonn, wenden. „Jede Beschwerde, die bei unserer Hotline vorgebracht wird, wird an die entsprechende Betriebsstelle weitergeleitet und ist uns wichtig“, sagt Postsprecher Thomeczek.

„Die Bundesnetzagentur reagiert immer dann, wenn aus einem Gebiet viele Meldungen eingehen“, informiert Sprecherin Ulrike Platz. Wenn die Behörde einen Hotspot feststelle, fordere sie die Post zu einer Stellungnahme auf und bitte darum, die Mängel abzustellen. Die RHEINPFALZ hat der Bundesnetzagentur alle Postleitzahlen aus dem Leiningerland zugeschickt. Die Antwort ist: „Im Jahr 2021 sind bisher acht Beschwerden aus den angegebenen Postleitzahlgebieten eingegangen. Eine besondere Häufung von Beschwerden, die ein behördliches Handeln erfordern würde, hat die Bundesnetzagentur hier nicht festgestellt.“

Eine der Beschwerden stammt von Adam Vogel aus Grünstadt – er habe darauf aber nur eine allgemeine und nicht zufriedenstellende Antwort bekommen, kritisiert er. Behörden-Sprecherin Platz kann die Verärgerung nachvollziehen. Sie sagt: Die Bundesnetzagentur sei zwar darauf angewiesen, dass Postkunden sich meldeten, um ein Muster zu erkennen. „Aber wir kümmern uns nicht um jeden einzelnen persönlich.“

Rentenberater Adam Vogel hat sich bei der Post eine Briefankündigung einrichten lassen. Er weiß also immer, wenn Post für ihn unterwegs ist. Er sagt: „Derzeit warten wir auf fünf bis zehn Briefe. Da sind Rentenbescheide und Unterlagen darunter, die vor der Antritt einer Reha ausgefüllt zurückgeschickt werden sollen.“ Die Frage ist: Welche Möglichkeiten hat der Empfänger, insbesondere wenn es um Frist-Sachen wie Rechnungen oder Anträge geht?

Eine Analyse der Stiftung Warentest zu diesem Thema ist schon ein paar Jahre alt, sie ist aber immer noch aktuell: „Für Bürger, die tagelang keine Post bekommen, ist es schwierig, sich zu wehren. Das liegt vor allem an der juristischen Lage: Wer Post frankiert und abschickt, geht einen Vertrag mit der Deutschen Post oder einem anderen Dienstleister ein – der Empfänger aber nicht“, wie es auf der Webseite heißt.

Juristin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW, die sich auf Zustellprobleme spezialisiert hat, sagt zur RHEINPFALZ: „Man hat als Empfänger wenig Handhabe.“ Grundsätzlich gelte, dass der Absender dafür sorgen muss, dass die Post ankommt. Für die Empfänger nehme das den Druck raus. Rechtlich sei es so, dass Fristen erst dann in Gang gesetzt werden, wenn der Brief angekommen ist, man also von der Frist Kenntnis hat. Gleichwohl rät sie, beim Absender anzurufen und ihm von der verspäteten Zustellung zu berichten.

Kann man denn wirklich gar nichts machen?

Die Post rät den Absendern, Fristsachen als Einschreiben zu verschicken. Das hilft den Empfängern aber nicht weiter. Deswegen scheint ein kurzer Ausflug ins Postgesetz angeraten, das im Frühjahr in einigen Punkten geändert wurde. Kunden können nun ein Schlichtungsverfahren anstreben, wenn ein Brief oder Paket verlorengegangen ist und der Sender oder der Empfänger zuvor vergeblich versucht haben, eine Einigung mit dem Postdienstleister zu erzielen. Letztere sind neuerdings verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dessen Ziel ist „ein für alle zufriedenstellendes Ergebnis“, was sich normalerweise in Euro ausdrücken dürfte.

Aber man sollte sich nicht zu früh freuen, so toll ist die Gesetzesänderung für den Verbraucher nämlich auch wieder nicht. Denn die Verpflichtung, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen, besteht für die Zustellungsunternehmen nur, wenn es sich um private Briefe oder private Päckchen handelt.

Wenn Gewerbebetriebe etwas verschickt haben, was nicht angekommen ist, kann der Postdienstleister an der Schlichtung teilnehmen, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Und bei Internetgroßhändlern wie Amazon und Zalando gelten noch mal andere Regeln: Denn die vereinbaren mit den Postdienstleistern in der Regel Sonderbedingungen. „Und damit ist die Schlichtung ausgeschlossen“, sagt Ulrike Platz von der Bundesnetzagentur.

Anders gesagt: Wenn das Weihnachtspaket (Inhalt am besten fotografieren!) für die Enkel verlorengeht, kann man versuchen, sich das Geld wiederzuholen. Man sollte dann aber Zeit bis Ostern mitbringen: Denn ein Schlichtungsverfahren dauert vier Monate.

Internet

Der Antrag auf Schlichtung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden: www.bundesnetzagentur.de.

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