Neuleiningen RHEINPFALZ Plus Artikel Warum Wasserschaden in Privathaus den Gemeinderat beschäftigt

Ein Teil der Neuleininger Stadtmauer.
Ein Teil der Neuleininger Stadtmauer.

Ein Anwesen in der Neuleininger Mittelgasse soll verkauft werden. Der mit der Abwicklung beauftragte Makler Helfried Brückmann hat dabei festgestellt, dass in das an der Stadtmauer angebaute Haus Feuchtigkeit eindringt. Die Angelegenheit lag nun dem Gemeinderat vor, der über das weitere Vorgehen entscheiden sollte.

Das Wasser gelange offensichtlich durch einen Riss zwischen Gebäude und historischem Mauerwerk in das Wohnhaus, schreibt Brückmann in einer E-Mail an die Verbandsgemeinde Leiningerland. „Wir haben deswegen ein Gutachten in Auftrag gegeben“, so der Immobilienmakler weiter. Der Sachverständige hatte unter anderem Nässe und Moosbewuchs an einer Wand im Erdgeschoss festgestellt sowie sichtbare Durchfeuchtungen im Treppenhaus und in einem Zimmer in der ersten Etage. Die Ursachen dafür könnten laut Gutachter allerdings nicht ohne weitere Bauteilöffnungen, Materialproben und Untersuchungen einwandfrei geklärt werden.

Ratsmitglied Martin Kranz (FWG), der von Beruf Architekt ist, hat sich das Ganze angeschaut und ist überzeugt, dass die Feuchtigkeit tatsächlich über die Fuge zwischen Mauer und Haus auf der Westseite eindringt. „Fachleute sind sich einig, dass hier eine Blechabdeckung helfen könnte“, sagte er. Zu klären wäre noch, ob ein Winkel in einer Ecke ausreicht oder ob ein 60 Zentimeter breites Metallstück über die gesamte Oberkante der Mauer angebracht werden müsste. Die Sanierung schätzt Kranz auf 3000 bis 5000 Euro.

„Reparatur genehmigen“„Die Frage ist nur, wer bezahlt das?“, so Kranz. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass die Ortsgemeinde die Kosten tragen müsse, weil sie Eigentümerin der Stadtmauer sei, erklärte er. „Ich denke nicht, dass wir das übernehmen müssen“, machte Kranz indessen deutlich. Die Mauer stamme aus dem 13. Jahrhundert und sei somit vor dem Haus dagewesen, das im 16. Jahrhundert errichtet wurde. Wenn der Erbauer den Dachüberstand größer gemacht hätte, wäre das Problem jetzt kleiner, meinte Kranz.

Sven Adam (CDU) sagte: „Der Bauherr des Anwesens hat die Verfugung vorgenommen. Also muss der Rechtsnachfolger das auch reparieren.“ Fraktionskollege Dominik Freyland-Mahling befand, die Gemeinde sollte die vorgeschlagene Form der Instandsetzung genehmigen. Das anzubringende Blech liege außerhalb des normalen Sichtbereichs. Die Kosten dafür müsse jedoch der Eigentümer übernehmen. Dieser Beschlussvorschlag wurde schließlich einstimmig abgesegnet.

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