Grünstadt RHEINPFALZ Plus Artikel Von Fremden angesprochen: „Kinder dürfen ,Nein’ sagen“

Verstecken sollten sich Kinder, die sich bedroht fühlen, nicht.
Verstecken sollten sich Kinder, die sich bedroht fühlen, nicht.

Blickpunkt: Die Polizei hat drei Fälle gemeldet, in denen Kinder in Wachenheim von einem fremden Mann angesprochen wurden. Die Kriminalpolizei Neustadt hat Ermittlungen aufgenommen, betont aber, dass es keinen Anlass zur Verunsicherung gebe. Doch wie sollten Eltern in einem solchen Fall reagieren?

Zwei Vorfälle haben sich seit Anfang Juni auf dem Spielplatz in der Friedelsheimer Straße ereignet, ein weiterer vor dem Dönerladen in der Weinstraße. In allen Fällen hat ein Mann Kinder angesprochen. Was er gesagt hat, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Ob und inwieweit das Ansprechen von Kindern durch Fremde ein Straftatbestand ist, hänge von dem ab, was gesagt werde, erklärt Horst Gesell, Leiter der Zentralen Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in Ludwigshafen. Strafrechtlich relevant seien beispielsweise sexuelle Angebote oder das Entblößen von Geschlechtsteilen. Das reine Ansprechen von Kindern durch Fremde sei vom Tatbestand des sexuellen Missbrauchs zu trennen, bei dem der Täter in der Mehrzahl der Fälle aus dem sozialen Umfeld des Kindes komme. „Aber es ist nicht hinzunehmen und es kann mehr daraus erwachsen“, sagt Gesell.

Wichtig sei vor allem, den Kindern beizubringen, dass sie gegenüber Erwachsenen immer „Nein“ sagen können und dürfen. Wenn Eltern ihren Nachwuchs ohnehin einen sicheren Schulweg zeigten, sei es empfehlenswert, ihn auch auf Zufluchten wie Geschäfte, Bäckereien, Tankstellen oder auch Arztpraxen aufmerksam zu machen. Auch das Wohnhaus eines Bekannten sei ein sicherer Zufluchtsort. Dort könne das Kind dann einem Erwachsenen sagen, wenn es ihm nicht gut gehe oder es sich bedrängt fühle. Bei jüngeren Kindern empfiehlt Gesell, ihnen einen Zettel mit den Kontaktdaten der Eltern einzupacken. Ältere Kinder, die bereits ein Mobiltelefon haben, könnten direkt die Polizei anrufen, sagt Gesell. „Man kann den Kindern früh beibringen: Die Polizei hilft, wähl’ die 110“, unterstreicht Gesell.

Eltern müssten ihren Kindern klarmachen, dass sie nicht mit Fremden reden oder gar in ein fremdes Auto steigen sollten – auch dann nicht, wenn der Fremde beispielsweise Süßigkeiten anbietet oder dem Kind sagt, dass er ein Haustier zu Hause habe, das das Kind streicheln dürfe. Wenn es zu ungewünschter Kontaktaufnahme durch einen Fremden komme, könnten Kinder einfach wegrennen und laut um Hilfe rufen, sagt Gesell. Auf keinen Fall sollten sie sich aber verstecken. „Auch die Gruppe schützt“, sagt Gesell.

Eltern empfiehlt der Präventionsexperte, solche Grundregeln losgelöst von aktuellen Fällen zu besprechen – ohne ihnen dabei Angst zu machen.

Noch Fragen?

Unter www.polizei-beratung.de stehen eine Broschüre mit dem Titel „Missbrauch verhindern“ sowie weitere Informationen zum Thema bereit.
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