Grünstadt Telefonnummern und Ansprechpartner: Wenn man über die Feiertage krank wird
Wer ist erste Anlaufstelle bei nicht gesundheitlichen Beschwerden?
Die allgemeine Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) lautet: „Für nicht lebensbedrohliche Krankheitsfälle, die nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde warten können, steht der Patientenservice 116117 bereit. Er bietet eine medizinische Ersteinschätzung der Beschwerden – online unter 116117.de mit dem Patienten-Navi oder telefonisch durch qualifiziertes Personal rund um die Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 116117.“
Was sind typische Beschwerden, mit denen man sich an die 116 117 wenden kann?
Die KV führt als Beispiele an: starke Erkältung mit Fieber, anhaltender Brechdurchfall, starke Hals- oder Ohrenschmerzen, akute Bauchschmerzen, akuter Harnwegsinfekt und akute Rückenschmerzen.
Wie wird bei einem Anruf dort die Ersteinschätzung der Beschwerden vorgenommen?
Die Beschäftigten beim Patientenservice 116117 nutzen die Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland (SmED). Sie hilft ihnen, gezielte Fragen zu stellen. Auch das Patienten-Navi zur Selbstbewertung funktioniert so. So erfahren Erkrankte, ob eine niedergelassene Praxis, eine Ärztliche Bereitschaftspraxis (ÄBP) oder die Notaufnahme eines Krankenhauses für sie die richtige Anlaufstelle ist. Der Patientenservice vermittelt bei Bedarf auch Hausbesuche, telefonische ärztliche Beratungen oder einen Termin in einer Videosprechstunde.
Kann man auch einfach auf eigene Faust in eine Ärztliche Bereitschaftspraxis gehen?
Eine Ärztliche Bereitschaftspraxis gibt es zum Beispiel am Kreiskrankenhaus in Grünstadt. Geöffnet ist sie mittwochs von 14 bis 22 Uhr, freitags von 16 bis 22 Uhr und samstags, sonntags sowie an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr. Gerade an den Weihnachtstagen bilden sich dort aber immer wieder lange Schlangen. 2022 etwa sprachen wartende Erkrankte vor Ort von unglaublichen Zuständen. Auch in den vergangenen Jahren war der Ansturm Erfahrungsberichten zufolge groß. Man soll daher auf alle Fälle zuerst die 116117 anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.
Wie erfährt man, wo es noch erlaufbare Anlaufstellen geben könnte?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ermöglicht auf https://bereitschaftspraxen.116117.de eine Suche nach Bereitschaftspraxen im Umkreis des jeweiligen Standorts.
Wohin wendet man sich, wenn man eine Krankschreibung für den Arbeitgeber braucht?
Die offiziellen Bereitschaftspraxen können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wohin wenden sich Eltern, wenn ihr Kind einen Arzt braucht?
Simon Pröger aus der Kinder- und Jugendarztpraxis Dr. Ulrich Seufzer, Michael Goldner, Dr. Maren Wittig aus Grünstadt sagt: „Jeder Kinderarzt ist verpflichtet, seinen Anrufbeantworter mit den Kontaktdaten seines Vertretungsarztes zu besprechen. Die Patienten sind verpflichtet, bei ihrem Stamm-Kinderarzt anzurufen, um dessen Vertretungsarzt zu erfahren, und sie müssen auch dorthin gehen, selbst wenn der Vertretungsarzt weiter weg sein sollte als beispielsweise die Bereitschaftsdienstzentrale oder ein anderer Kinderarzt.“
Wie kann ich selbst vorsorgen?
Chronisch Kranke, die Medikamente benötigen und wissen, dass ihre Praxis geschlossen ist, sollten sich rechtzeitig vor Weihnachten eine ausreichende Menge an Medikamenten verschreiben lassen. Gleiches gilt für Patientinnen und Patienten, die bis Anfang Januar Medikamente benötigen.
Welche Apotheken haben Notdienst?
Über die Webseite aponet.de kann man durch Eingabe der Postleitzahl tagesaktuell die diensthabende Apotheke für die Weihnachtsfeiertage oder auch Silvester und Neujahr herausfinden. Telefonisch können über die Notdienst-Hotline 0800 00 22833 (vom Festnetz) oder 22833 (vom Handy) die an den Feiertagen geöffneten Apotheken in Erfahrung gebracht werden. Außerdem hängen in den Fenstern der Apotheken die Vertretungsapotheken im Umkreis und an der Bereitschaftsdienstzentrale in Grünstadt sind die Notfallapotheken in Grünstadt ausgehängt.
Wie verhält man sich bei lebensbedrohlichen Beschwerden?
In lebensbedrohlichen Situationen oder wenn ohne eine sofortige Behandlung bleibende Schäden drohen, ist der Rettungsdienst unter 112 zu alarmieren. Als Beispiel führt die KV auf: schwere Atemnot, Bewusstlosigkeit, starke Brustraum- oder Herzbeschwerden, akute Krampfanfälle, Verbrennungen oder Vergiftungen, Strom- oder Ertrinkungsunfälle und Unfälle mit Verdacht auf starke Verletzungen.