VG Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel Streit um Außentreppe an Haus: Kreisverwaltung lässt Paar erneut abblitzen

Genehmigung fehlt: Die Außentreppe am Wohn- und Geschäftshaus bleibt weiterhin nur geduldet.
Genehmigung fehlt: Die Außentreppe am Wohn- und Geschäftshaus bleibt weiterhin nur geduldet.

Aus Sorge vor Starkregen möchte ein Paar aus der Verbandsgemeinde Leiningerland über seine Außentreppe am Haus ein Dach bauen. Doch so einfach ist das nicht.

An das Wohn- und Geschäftshaus wurde vor Jahrzehnten ohne Genehmigung eine Treppe zu einer Wohnung im Kellergeschoss gebaut. Für diese illegal errichtete Außentreppe beantragten die Hausbesitzer 2023 eine Genehmigung für eine Überdachung. Die Bauabteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim lehnte den Antrag jedoch ab. Dagegen wiederum legten die Hausbesitzer Widerspruch ein, über den der Kreisrechtsausschuss jüngst verhandelt hat.

Für das Gebiet, in dem das Haus steht, gibt es nach Angaben von Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, einen Bebauungsplan, in dem die Baugrenzen klar festgelegt sind. Die Außentreppe an der Nordseite des Gebäudes, die in das Kellergeschoß führt, gehe über die Baugrenze hinaus.

Im Januar 2023 sei schließlich ein Bauantrag bei der Kreisverwaltung eingegangen, in dem es um mehrere Veränderungen gegangen sei, informierte Wersch. Unter anderem sei von dem Ehepaar eine Befreiung von den Vorgaben zu den Baugrenzen beantragt worden. Man wolle eine Überdachung über der Außentreppe errichten.

Dach gegen Wassermassen

Wie Wersch sagte, wurden die anderen in dem Bauantrag gewünschten Veränderungen genehmigt, die Überdachung aber nicht. Ihren Widerspruch gegen die Ablehnung begründeten die Hausbesitzer und ihr Rechtsanwalt Gerhard Götz mit zwei Argumenten: Die Außentreppe sei genehmigt, obwohl sie ebenfalls über die Baugrenze hinausgehe, da könne die Überdachung auch genehmigt werden. Zudem sei die Überdachung, wegen „der heutigen Umstände des Klimas“ erforderlich, so das Ehepaar. 2018 sei bei einem starken Regen von der Treppe Wasser in die Kellerwohnung geflossen und habe große Schäden angerichtet. Angesichts der Klimaveränderungen müsse häufiger mit solchen Niederschlagsereignissen gerechnet werden. Die Überdachung müsse als Schutz vor erneuten Schäden genehmigt werden.

Für die Kellertreppe sei keine Genehmigung vorhanden, konterten die zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung und Wersch. Der Bau des Hauses sei 1977 zugelassen worden, diese Genehmigung habe keine Außentreppe vorgesehen. Nach Angaben der Mitarbeiter der Bauabteilung wurde 1982 eine weitere Genehmigung, unter anderem für den Ausbau des Daches, erteilt – doch auch diese Erlaubnis habe keine derartige Treppe enthalten. Das Ehepaar erklärte, dass es 1982 die Kellertreppe schon gegeben habe. Ein Mitarbeiter der Kreisverwaltung sei vor Ort gewesen, um zu prüfen, ob die Umbauten der Baugenehmigung entsprechen. Er habe keine Einwände wegen der Kellertreppe erhoben, damit sei diese genehmigt, so die Hausbesitzer und Götz.

Kellertreppe wird nur geduldet

„Sie haben Glück gehabt“, meinte Wersch zu dem Ehepaar. Eigentlich hätte 1982 die Kellertreppe entweder abgerissen oder nachträglich genehmigt werden müssen. Warum von der Kreisverwaltung keine entsprechende Anordnung erfolgt sei, lasse sich nicht mehr nachvollziehen. Genehmigt sei die Treppe aber nicht.

Schutz vor Wasser sei in diesem Fall kein Argument, erläuterte einer der Beisitzer des Kreisrechtsausschusses. Denn durch die illegal errichtete Treppe sei das Problem erst entstanden. Für eine illegale Anlage könne kein Schutz genehmigt werden.

Geschlagen geben wollte sich das Paar allerdings noch nicht. Auf Bitten von Götz soll die Verkündung einer Entscheidung vorläufig ausgesetzt werden. Er wolle Verhandlungen führen, auch mit Vertretern der Gemeinde, ob nicht doch eine Genehmigung erteilt werden kann. „Da müssen Sie gut argumentieren“, so Wersch.

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