Altleiningen RHEINPFALZ Plus Artikel Straßenausbau: Keine existenzbedrohenden Beiträge mehr

Müssen marode Straßen ausgebaut werden, sind die Bürger ab 2024 mit Wiederkehrenden Beiträgen an den Kosten zu beteiligen.
Müssen marode Straßen ausgebaut werden, sind die Bürger ab 2024 mit Wiederkehrenden Beiträgen an den Kosten zu beteiligen.

Auch in der Ortsgemeinde Altleiningen haben sich die Gremien mit der Einführung der Wiederkehrenden Beiträge (WkB) für den Straßenausbau beschäftigt. Bis Ende 2023 müssen alle Kommunen eine entsprechende Satzung verabschiedet haben. Der Erläuterungsbedarf ist groß.

Was unterscheidet den Ausbau von der Reparatur? Werden die Beiträge nach der Grundstücksfläche berechnet? Warum werden Außenbereiche ausgeklammert? Sind auch Bürger beitragspflichtig, die vor wenigen Jahren bereits für die Erneuerung ihrer Wohnstraße viel Geld bezahlt haben? Fragen über Fragen waren am Dienstagabend bei der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Bau-, Energie- und Umweltausschusses in Altleiningen zu klären.

Alle werden gleichmäßig belastet

„Eines steht fest: Es geht nicht darum, ob Wiederkehrende Beiträge eingeführt werden, sondern nur darum, wie die Satzung gestaltet wird“, wies Rainer Eberle von der Verbandsgemeinde Leiningerland einleitend auf eine Gesetzesänderung hin. Demnach dürfen ab 2024 keine Einmalausbaubeiträge mehr erhoben werden. Diese erreichen mit 20.000 oder 30.000 Euro mitunter existenzbedrohende Höhen, da sie nur von den Anliegern der sanierten Straße bezahlt werden, wie Eberle deutlich machte.

Mit WkB werden dagegen alle Immobilieneigentümer eines Abrechnungsgebietes – in Höningen wird eine eigene Zone definiert – gleichmäßig belastet. Die Ortsgemeinde hat grundsätzlich 30 Prozent der Kosten zu übernehmen. Bei einer 100.000 Euro teuren Baumaßnahme müssten dann noch 70.000 Euro auf die Einwohner umgelegt werden. Basis für die Berechnung ist die Grundstücksgröße mit einem zehnprozentigen Zuschlag pro zulässigem Vollgeschoss, wie Eberle auf eine Frage von Volker List (WG Dennhardt) erläuterte. „Für den Ortsteil Altleiningen haben wir insgesamt eine gewichtete Fläche von 585.000 Quadratmetern ermittelt“, informierte er. Bezogen auf das obige Beispiel müssen demnach zwölf Cent pro Quadratmeter entrichtet werden.

Zwei Abrechnungsmodelle

Unterschieden werden zwei Abrechnungsmodelle. Nach der Variante A, zu der die Verwaltung aufgrund größerer Transparenz rät, erfolgt eine jährliche Spitzabrechnung. „Über- oder Unterdeckungen werden dann ins folgende Jahr übertragen“, so Eberle. Für das B-Modell werden zwei- bis fünfjährige Ausbauprogramme erstellt und dann erst am Ende des jeweiligen Projektzeitraums die Beitragsbescheide verschickt.

Auf die Frage, ob auch jemand bezahlen muss, der vor nicht allzu langer Zeit schon einen Einmalbeitrag überweisen musste, sagte Eberle, dass es für solche Fälle - in Abhängigkeit von der finanziellen Belastung – unterschiedlich lange Verschonungsfristen gebe. „Der Ausbau des Klosterbergs wurde 2009 mit 18,86 Euro Quadratmeter abgerechnet. Die Anlieger sind insgesamt 13 Jahre von der Beitragspflicht befreit, werden erst ab 1. Januar 2023 zu WkB herangezogen.“

Beiträge nicht für Reparaturen

WkB werden nur bei einem Straßenausbau erhoben, bei dem auch zu großen Teilen der Unterbau erneuert wird. Nicht bezahlt werden muss bei Unterhaltungsmaßnahmen, die über Steuermittel gedeckt werden. Ebenfalls keine WkB fallen bei der erstmaligen Herstellung von Verkehrswegen an, weil dafür Erschließungsbeiträge fällig werden. Auch Grundstücken in den Außenbereichen wie Neuhof und Kleinsägmühlerhof bleiben außen vor, beantwortete Eberle eine Frage von Hans-Jürgen Baumann (WG Köhler). „Ist es höchstrichterlich entschieden, dass auch Anwohner von klassifizierten Straßen beitragspflichtig sind?“, wollte Beigeordneter Frank Dennhardt (WG Dennhardt) wissen. Eberle bejahte das.

Bürgermeister Gunther Schneider (WG Dennhardt) empfahl, die Informationen sacken zu lassen, den Entwurf der Satzung von der Verbandsgemeinde anzufordern und über die Details der Ausgestaltung weiter zu beraten.

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