Grünstadt
Stadtverwaltung und Rotes Kreuz streiten vor dem Kreisrechtsausschuss
Grundsätzliche Bedeutung hat ein Verfahren vor dem Kreisrechtsausschuss, darüber waren sich die Kontrahenten – der Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes Vorderpfalz und die Stadt Grünstadt – bei einer Verhandlung in Bad Dürkheim einig. Ebenso einig waren sie sich, dass sie eigentlich keine juristische Auseinandersetzung führen wollen, das Landesgesetz über den Brand- und Katastrophenschutz ihnen aber keine andere Möglichkeit lässt. Ob der Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht fortgeführt wird, ist noch offen.
Der DRK-Rettungsdienst Vorderpfalz hat Widerspruch gegen eine Rechnung der Stadt Grünstadt aus dem Oktober 2019 eingelegt, in der es um 774 Euro geht. Diesen Betrag fordert sie für einen Einsatz der Feuerwehr zur Unterstützung der Rettungshelfer im Oktober 2018. Wie Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, berichtete, musste „eine schwergewichtige Person“ wegen eines medizinischen Notfalls von ihrer Wohnung im zweiten Obergeschoss eines Hauses in das Krankenhaus transportiert werden.
Gemeinden müssen Rechnungen stellen
Rettungsdienst und Notarzt hätten es damals nicht geschafft, die Person zu tragen. Daher sei bei der Integrierten Rettungsleitstelle in Ludwigshafen Unterstützung angefordert worden. Die habe die Grünstadter Feuerwehr alarmiert und acht Männer hätten die „schwergewichtigen Person“ letztendlich getragen. Zwei Feuerwehrmänner seien anschließend mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gefahren, um dort gegebenenfalls auch noch helfen zu können.
Seit drei Jahren sei im Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt, dass die Gemeinden, die für die Feuerwehr zuständig sind, für Hilfeleistungen der Feuerwehr bei Einsätzen von Rettungsdiensten einen „Kostenersatz“ fordern müssen, erklärte Jürgen Bracht, Leiter der Ordnungs- und Sozialabteilung der Stadt Grünstadt. Genauso lange gebe es deswegen schon Diskussionen und Gespräche, ergänzte Anna Meinhardt, Geschäftsführerin der Rettungsdienst Vorderpfalz GmbH. Unter anderem habe der Gemeinde- und Städtebund deswegen mit Vertretern von Krankenkassen Gespräche geführt, doch ohne Ergebnis.
Rettungsdienste bleiben auf den Kosten sitzen
Das Problem sei, dass die Krankenkassen den Rettungsdiensten die Aufwendungen für die Unterstützung durch Feuerwehren bei Krankentransporten oder anderen wichtigen Aufgaben nicht erstatteten, erklärte Meinhardt. Damit bleibe der Rettungsdienst auf diesen Kosten sitzen.
Verschärft werde das Problem dadurch, dass Notrufe in den meisten Orten der Region zur Integrierten Rettungsleitstelle in Ludwigshafen weitergeleitet werden. Von dort werden dann Rettungsdienste, Feuerwehren und ähnliche Hilfsorganisationen alarmiert. Dabei müssten die Helfer je nach Art des Alarms eine bestimmte Anzahl von Personen und Fahrzeugen losschicken, auf die der Rettungsdienst aber leider keinen Einfluss habe.
Kein Mitspracherecht für die Helfer
Meinhardt kritisierte, dass Rettungsdienste nicht mitbestimmen können, welche Organisation von der Leitstelle informiert wird und wie viele Helfer mit Fahrzeugen oder anderen Geräten ausrücken. Es sei sehr unterschiedlich, wie viele Personen und Fahrzeuge zu Hilfsdiensten kämen. Dementsprechend unterschiedlich hoch seien dann auch die Rechnungen, die von den Gemeinden für die Einsätze der Feuerwehr geschickt werden.
Das fehlende Mitspracherecht der Rettungsdienste im Hinblick auf Helfer und sonstige Unterstützung empfindet auch die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses als problematisch. Das ändere aber nichts daran, dass der Rettungsdienst Vorderpfalz zahlen muss, stellte sie klar. Wersch wies den Widerspruch zurück, weil die Stadt mit dem Ausstellen der Rechnung den Vorgaben im Brand- und Katastrophenschutzgesetz entsprechend handelte.
Womöglich Fortsetzung vor dem Gericht
Der Kreisrechtsausschuss habe nur die Kompetenz zu prüfen, ob Gesetze richtig angewendet werden, könne sie aber nicht in Frage stellen, betonte sie. Diese Kompetenz habe nur das Verwaltungsgericht. Meinhardt teilte auf Anfrage mit, dass noch nicht entschieden sei, ob der Rettungsdienst Vorderpfalz beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses einreichen wird.