Grünstadt Sich selbst Bärendienst erwiesen

Einen Bärendienst hat sich ein 29-Jähriger aus dem Landkreis Bad Dürkheim erwiesen, als er zwei seiner Kumpel für eine Schlägerei während des Rebblütenfests 2014 in Kirchheim ein Alibi verschaffen wollte. Das Amtsgericht Grünstadt verurteilte ihn wegen „uneidlicher Falschaussage“ zu einer Geldstrafe. Weil der Mann Zeitsoldat ist, drohen ihm von seiner Dienststelle weitere Sanktionen.
13. Juni 2014, Rebblütenfest in Kirchheim. Auch die Gleise der Bahnlinie von Grünstadt nach Freinsheim werden zur Feiermeile. Dort kommt es zu einer Auseinandersetzung. Ein Mann geht zu Boden. Er sei umgetreten worden, formuliert es der Vertreter der Anklage. Und sei noch zweimal ins Gesicht geschlagen worden, als er bereits am Boden lag. Als Täter werden zwei Männer aus der Gruppe ausgemacht, die mit dem 29-Jährigen unterwegs war. Sie werden von mehreren Zeugen identifiziert, als sich die beiden Männer im Mai 2015 vor dem Amtsgericht Grünstadt wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Der Bundeswehrsoldat aber behauptet, er habe seine Kumpel ständig im Blick gehabt. Von einer Schlägerei habe er nichts bemerkt. Das Gericht glaubt ihm jedoch nicht. Seine Kumpel werden verurteilt. Und der damalige Zeuge findet sich jetzt auf der Anklagebank wieder. Ein 22-Jähriger, der nach eigenen Angaben bei der Auseinandersetzung „dazwischengegangen“ war, bestätigt erneut, dass die beiden Kumpel des 29-Jährigen getreten und geschlagen haben. Und der rudert nun zurück. Es habe sicher Momente gegeben, in denen er mit seinen beiden Freunden nicht ständig Kontakt gehabt habe. Es könne also doch etwas passiert sein, was er nicht bemerkt habe, räumt er ein. Der Vertreter der Anklage wertet dies als Geständnis. Der Angeklagte habe gelogen, um seinen Freunden ein Alibi zu verschaffen. Das Gericht könnte ihn für eine uneidliche Falschaussage ins Gefängnis schicken. Doch die Anklage und Richterin Nadja Heinemann lassen Milde walten und belassen es bei einer Geldstrafe von 3600 Euro. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist rechtskräftig.