Hettenleidelheim
Schilder-Wirrwar: An dieser Einmündung darf keiner weiterfahren
Wer sich penibel an Vorschriften halten will, muss in Hettenleidelheim verzweifeln. Dem über die Tiefenthaler Straße in Richtung Ortszentrum rollenden Verkehr verkündet ein dreieckiges Schild mit rotem Rand und schwarzem X auf weißem Grund an der Einmündung des Ebertsheimer Wegs, dass hier die Rechts-vor-links-Regel gilt. Wer aus der Seitenstraße kommt, hat demnach Vorfahrt. Und bekommt selbst doch das genaue Gegenteil verordnet: Ihm sagt ein Vorfahrt-gewähren-Schild, dass er seinerseits zu warten hat.
Verbandsgemeinde bleibt Erklärung schuldig
Unterm Strich darf also keiner von beiden fahren – Regelfetischisten müssten demnach ausharren, bis einer von beiden den Rückzug antritt und wendet. Verantwortlich für diese merkwürdige Beschilderung ist wohl die Verbandsgemeinde Leiningerland. Bei der hat sich die RHEINPFALZ am vergangenen Dienstagnachmittag nach dem Zweck dieser speziellen Form der Verkehrslenkung erkundigt. Und am Mittwoch dafür eine Eingangsbestätigung bekommen. Die eigentliche, für bis Donnerstag erbetene Antwort steht aber bislang aus.
Dabei gibt es durchaus Fälle, in denen vermeintlich aberwitzige Anweisungen für Autofahrer einen tieferen Sinn haben können. In Dresden etwa stand einst eine Ampel, die bis 2016 glatte 29 Jahre lang immer nur rot leuchtete. Weiterfahren war an dieser Einmündung trotzdem möglich, jedenfalls nach ein paar Sekunden. Denn ein grüner Pfeil gestattete das Abbiegen nach rechts. Damit hatte das Arrangement die verkehrsrechtliche Wirkung eines Stoppschilds. Doch ein solches hätte Fachleuten zufolge an dieser Stelle nicht platziert werden dürfen.
Diesen Reim macht sich die Polizei
Schließlich ging es dort um die Anbindung einer kleinen Seitenstraße an einen größeren Verkehrsknoten. Das Straßen- und Tiefbauamt der Sachsen-Metropole argumentierte daher: Die Einmündung ist Teil einer Großkreuzung. Und Vorschriften wie die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) bestimmen nun mal, dass so eine Anlage entweder komplett mit Ampeln ausgestattet wird – oder eben gar nicht. Hätte die Mini-Einmündung kein Dauerrotlicht bekommen, hätten die elektronischen Signalanlagen überall in der unmittelbaren Umgebung abgebaut werden müssen.
Den Schildern mit dem Hier-darf-keiner-weiterfahren-Effekt an der Einmündung in Hettenleidelheim allerdings schreibt die von der RHEINPFALZ ebenfalls angefragte Polizei keinen derartigen Tiefsinn zu. Eine Sprecherin der fürs ganze Leiningerland zuständigen Inspektion in Grünstadt meint: Da handelt es sich „mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit um ein Versäumnis“. Schließlich greift in der Gemeinde seit einigen Wochen ein neues und umstrittenes Verkehrskonzept, für viele Kreuzungen ist dabei die Rechts-vor-links-Regel neu eingeführt worden.
Wenn Ampeln Unsinn anzeigen
Die Beamten vermuten daher, dass das Vorfahrt-achten-Schild am Ende des Ebertsheimer Wegs versehentlich nicht abgeschraubt worden ist. Aber was sollen Autofahrer nun tun, wenn sie an der Einmündung aufeinandertreffen und eigentlich keiner von ihnen weiterfahren darf? Reichlich Ratschläge lassen sich vor allem für Fälle finden, in denen Ampeln Unsinn anzeigen. Zwar sollen moderne Lichtzeichenanlagen vor derartigen Pannen eigentlich gefeit sein: Angeblich sind sie so programmiert, dass sie sich bei einer Störung selbst abschalten.
Trotzdem haben Juristen so ziemlich jeden Fall geregelt, in dem eine verwirrte Ampel doch weiter den Verkehr regeln will. Zum Beispiel, indem sie mit „feindlichem Grün“ die Autofahrer zweier sich kreuzender Spuren aufeinander hetzt. Stoßen die Wagen dann zusammen, muss der Betreiber der Anlage weitgehend für den Schaden geradestehen. Wer hingegen entnervt ein Dauerrotlicht überfährt und so einen Unfall provoziert, muss selbst zahlen. Doch solange nichts passiert, ist der Aufstand gegen das Stoppsignal legal, falls man zuvor angemessen lange gewartet hat.
Ein allgemein gehaltener Ratschlag
Verkehrsrechtler schließen daraus, dass man sich mindestens fünf Minuten lang geduldet haben müsse. Ob eine derartige Frist einstweilen auch bei wechselseitiger Blockade an der Einmündung des Ebertsheimer Wegs in die Tiefenthaler Straße einzuhalten ist, lässt die Polizei offen. Die Sprecherin der Inspektion begnügt sich mit einem allgemeinen Hinweis: „Grundsätzlich müssen sich Verkehrsteilnehmer insbesondere in unklaren Verkehrssituationen defensiv verhalten und sich gegebenenfalls untereinander abstimmen.“