Leiningerland
Rettungsdienst-Fahrer drängt anderes Auto ab und will jetzt wieder ans Steuer
Der Rettungswagen fährt von Dackenheim aus über die B271, überholt dabei ein Auto. Und diesen Wagen bremst der Rettungsdienst-Fahrer gleich darauf mit eingeschaltetem Baulicht mehrfach aus. Außerdem versucht er, das anderer Auto in den Graben zu drängen. Als das so bedrängte Fahrzeug daraufhin wendet, macht auch der Rettungswagen kehrt – und es geht weiter wie zuvor. Zeugen alarmieren schließlich die Polizei, die den Krankentransporter im Gebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland stoppt und den Fahrer zum Blut-Alkoholtest bringt. Ergebnis: 2,43 Promille.
An der MPU gescheitert
So hat Inka von der Warth, die Vorsitzende des Bad Dürkheimer Kreisrechtsausschusses, den Vorfall aus dem Frühsommer 2022 nun während einer Sitzung des Gremiums beschrieben. Denn der mittlerweile 54-Jährige musste damals seinen Führerschein abgeben, nun will er ihn zurückbekommen. Dass er wieder ans Steuer gelassen wird, habe er 2024 bei der Kreisverwaltung beantragt. Die zuständige Mitarbeiterin allerdings bestand darauf, dass der Mann sich zunächst medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) stellt – ein Vorgehen, das nach einem Führerschein-Entzug in den meisten Fällen üblich ist.
Die erforderlichen Tests und Übungen habe der 54-Jährige auch erfolgreich absolviert, berichtete von der Warth. Gescheitert ist er aber im Gespräch mit einer Psychologin. Die Expertin habe eine negative Stellungnahme abgegeben, weil der Mann „sich nicht offen zu seinem Alkoholkonsum geäußert“ habe. Die Kreisverwaltung hat ihm daher die Rückgabe seines Führerscheins verweigert. Und dagegen wollte er sich vor dem Kreisrechtsausschuss wehren, bei dessen Sitzung er selbst aber nicht anwesend war.
Er kritisiert die Psychologin
In seinem Widerspruch gegen die Ablehnung habe der 54-Jährige darauf hingewiesen, dass er die Tests der MPU „überdurchschnittlich erfolgreich absolviert“ habe, berichtete von der Warth. Er habe zudem die Eignung der Psychologin bezweifelt. Und er habe darauf hingewiesen, dass er vielfältig ehrenamtlich tätig und beruflich auf seinen Führerschein angewiesen sei. Bei der Verfolgungsfahrt im Frühsommer 2022 habe es sich nur um einen einmaligen Vorfall gehandelt, für den ein Streit mit seiner Freundin der Auslöser gewesen sei.
Als hauptamtlicher Mitarbeiter eines Rettungsdienstes habe er Erfahrung mit gefährlichen Situationen. Es sei ihm bewusst, was alles hätte passieren können, zitierte von der Warth aus den weiteren Ausführungen des 54-Jährigen. Doch geholfen haben ihm diese Argumente nicht, sein Widerspruch ist zurückgewiesen worden. Begründung: Wer die MPU nicht besteht, bekommt eben seinen Führerschein nicht zurück. Allerdings habe er weiterhin die Möglichkeit, sich den Tests noch einmal zu stellen.