Leiningerland RHEINPFALZ Plus Artikel Radweg Leiningertal: Warum das Projekt komplett scheitern könnte

Das Viadukt bei Kleinkarlbach und die Brücke über den Eckbach, über die der Radweg führen soll, müssen hergerichtet werden, hieß
Das Viadukt bei Kleinkarlbach und die Brücke über den Eckbach, über die der Radweg führen soll, müssen hergerichtet werden, hieß es vor zwei Jahren, als ein Grundsatzbeschluss für den Bau des Radwegs Leiningertal gefällt wurde. Das größere Problem ist aber, dass ein kompliziertes Verfahren nötig ist, um den Radweg überhaupt bauen zu können.

Der Radweg Leiningertal ist die unendliche Geschichte des Leiningerlands: Seit 2007 wird geplant, seit 2015 gibt es einen Grundsatzbeschluss und doch kaum Bewegung. Außer – gefühlt – rückwärts. Daran hat auch ein Treffen mit Vertretern des Landes nichts geändert. Im Gegenteil. Es gibt schlechte Nachrichten.

Leidenschaftliche Radfahrer aus dem Leiningerland sind Kummer gewohnt. Was den Ausbau von Radwegen in der Region generell angeht und insbesondere mit Blick auf die Planung zum Radweg Leiningertal. Seit bald 16 Jahren warten sie darauf, dass es losgeht mit dem Bau einer direkten, sicheren und bequemen Verbindung zwischen Grünstadt und Altleiningen – und darüber hinaus bis zum Naturfreundehaus Rahnenhof in Hertlingshausen.

Jetzt müssen sie noch mal ganz tapfer sein. Denn ein Gespräch der Verbandsgemeinde (VG) Leiningerland und der Stadt Grünstadt mit Fachleuten aus dem Mainzer Verkehrsministerium und vom Landesbetrieb für Mobilität hat schlechte Kunde gebracht: Anders als bislang kolportiert, kann das Projekt nicht ohne ein Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden. Und das bedeutet, dass alles noch länger dauern wird. Wesentlich länger. Wir sprechen hier mit etwas Pech von einem weiteren Jahrzehnt.

Warum das Ganze?

Der Begriff Planfeststellung ist bei Diskussionen über den Radweg immer mal wieder gefallen – vor allem in den vergangenen Jahren. Es war strittig, ob ein solches Verfahren für den Bau der Strecke nötig ist. Laut Bürgermeister Frank Rüttger (CDU) wurde der Verwaltung von übergeordneten Stellen immer wieder versichert, dass das nicht der Fall sei. Das Projekt könne auch in einem wesentlich einfacheren Planungsgenehmigungsverfahren unter Berücksichtigung wasser- und naturschutzrechtlicher Belange durchgezogen werden. Das hätte weniger Aufwand und damit auch eine Umsetzbarkeit des Vorhabens in kürzerer Zeit ermöglicht.

Seit ein paar Tagen ist diese Hoffnung allerdings dahin. Im Gespräch mit den Landesvertretern wurde klipp und klar gesagt: Kein Radweg Leiningertal ohne Planfeststellungsverfahren. Unter anderem ist daran offenbar eine Änderung des Landesstraßengesetzes aus dem Jahr 2013 schuld. Rüttger sieht sich nun also in seiner Vermutung bestätigt, freuen kann er sich darüber aber beileibe nicht. Denn Planfeststellungsverfahren folgen strengen Regeln und sind dafür bekannt, sich gern mal ewig in die Länge zu ziehen. Sie erfordern das Durchlaufen vieler Planungsschritte, eine Abstimmung mit etlichen Stellen und die Abwägung widerstreitender Interessen.

Was heißt das?

Das heißt, dass für die Umsetzung des Projekts ein deutlich größerer Aufwand betrieben werden muss, als lange Zeit angenommen. Und es heißt, dass die politischen Gremien dringend einige wichtige Entscheidungen treffen müssen. Eins sehen solche Verfahren nämlich nicht vor: optionale Planungen. Ausarbeitungen im Stile von „Hier führt der Weg entweder über die Bahntrasse, oder verläuft daneben“ sowie „hier wird der Weg entweder asphaltiert oder geschottert“ sind nicht vorgesehen. Es muss vorher feststehen, wohin die Reise gehen soll.

Beim Radweg Leiningertal gibt es jedoch einige bedeutende Punkte, in denen bislang keine letztgültigen Entscheidungen getroffen wurden. Das liegt zum Teil daran, dass sich die beteiligten Räte noch nicht im Klaren darüber sind, wie das Projekt in ihrem Beritt konkret aussehen soll. Zum anderen aber auch an einigen äußeren Zwängen. So ist bislang nicht klar, ob der Radweg im Bereich des Pfälzerwalds nun betoniert werden darf oder nicht.

Woran hakt es?

Es gibt eine lange Liste von Problemen, die aus der Welt geschafft werden müssen, bevor in ein Planfeststellungsverfahren eingetreten werden kann. Und wenn das erledigt ist, können sich im Verfahren selbst weitere Schwierigkeiten ergeben. Die wesentlichen Punkte stellten Rüttger und Bauamtsleiter Dennis Zimmermann vergangene Woche im Bauausschuss vor. Hier eine unvollständige Auswahl:

  • Der genaue Verlauf der Strecke und die Ausbauart – wassergebunden oder nicht – müssen final feststehen, bevor es losgeht.
  • Die ehemalige Eisenbahntrasse muss entwidmet sein, damit sie für den Radweg genutzt werden kann. Das setzt ihren Kauf voraus. Die Bahn will aber keine Teilstücke veräußern, sondern nur alles zusammen.
  • Der Träger der Maßnahme muss feststehen. Normalerweise ist das der Eigentümer der Fläche, auf der gebaut wird. Hier gibt es aber viele Eigentümer und dazu gehören neben Ortsgemeinden Privatleute. Die VG muss also Grund erwerben oder Nutzungsvereinbarungen treffen.
  • Ob und wie der Bau des Wegs gefördert wird, kann erst gesagt werden, wenn weitere Details zur Planung vorliegen. Auch eine genauere Kostenbetrachtung muss erfolgen – bei so einem großen Projekt erfordert die eine europaweite Ausschreibung.
  • Die neue Kartierung entlang der Bahntrasse hat ergeben, dass sich seit der letzten Bestandsaufnahme 2012 weitere Arten angesiedelt haben, die teils streng geschützt sind. Zimmermann warnt jetzt schon davor, dass das zu großen Schwierigkeiten und eventuell sogar zum Scheitern des ganzen Projekts führen könnte.

Und was jetzt?

Nach Rüttgers Schätzung wird es zwei bis drei Jahre dauern, das Projekt so weit voranzutreiben, dass mit dem Planfeststellungsverfahren begonnen werden kann. Das Verfahren selbst werde dann auch wieder zwei Jahre oder mehr dauern und für den Bau des Radwegs rechnet er noch mal mit rund zwei Jahren. Die Kosten belaufen sich nach der letzten groben Schätzung auf drei bis vier Millionen Euro – allerdings wird dieser Betrag vermutlich beizeiten nach oben korrigiert werden müssen.

Ob sich das alles lohnt, oder das Projekt aufgegeben werden sollte, ob vielleicht eine abgespeckte Variante denkbar wäre, bei der einfach bisher vorhandene Lücken in der Strecke geschlossen werden – mit diesen Fragen wird sich der Verbandsgemeinderat demnächst beschäftigen müssen.

Die Verwaltung hat unterdessen schon mal skizziert, welche Schritte als nächstes ergriffen werden müssten: Der Grünstadter Rat muss entscheiden, ob weitere Wege in Sausenheim gebaut oder bereits vorhandene genutzt werden sollen. Der Rat der VG muss sich insbesondere darüber klar werden, wie die Strecke in den Bereichen verlaufen soll, in denen die stillgelegte Bahntrasse nicht genutzt werden kann. Und dann gilt es noch, zu prüfen, welche Teile des Radwegs betoniert oder asphaltiert werden dürfen und wo nur eine wassergebundene Decke in Frage kommt.

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