Grünstadt Prozess: Perfides System der Bestrafung

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Die Liste der Anklagepunkte, die Staatsanwältin Annette Schwarz im Detail vorträgt, umfasst 31 Fälle.

Wegen jahrelanger körperlicher und seelischer Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung und Vergewaltigung seiner Ehefrau steht seit Freitag ein 49-Jähriger vor dem Landgericht Frankenthal. Die Liste der Anklagepunkte, die Staatsanwältin Annette Schwarz im Detail vorträgt, umfasst 31 Fälle, die sich alle in einem Haus in der Verbandsgemeinde Leiningerland ereignet haben. Der Mann soll sich „ein perfides System der Bestrafung“ ausgedacht haben.

Dabei nutzte der 49-Jährige unter anderem seine Fäuste sowie verschiedene Gegenstände wie Metalllineale, Holzlatten, Kunstledergürtel, nasse, eingedrehte Handtücher und Messer. Auch flogen mal ein Vorschlaghammer und ein Bügeleisen. Seine Kinder soll der Mann durch Mischgetränke aus Öl und Milch zum Erbrechen gebracht und seinen Sohn aufgefordert haben, das Erbrochene aufzulecken. Der nicht vorbestrafte Angeklagte zeigt sich teilweise geständig, bestreitet aber insbesondere die Vergewaltigung und die ihm unterstellte „sexuelle Motivation“ einiger Taten. „Ich zwinge keine Personen zum Geschlechtsverkehr. Das habe ich nicht nötig. Ich weiß, dass es Leute gibt, die Sex gegen Entgelt anbieten“, verteidigt sich der 49-Jährige, dessen alleinerziehende Mutter im Rotlichtmilieu beschäftigt gewesen ist. Dass er seine damalige Ehefrau an einem Vormittag im Februar 2009 vergewaltigt habe, stimme nicht, so der Langzeitarbeitslose, dem der Wormser Rechtsanwalt Jürgen Möthrath zur Seite gestellt worden ist. Die Frau hat der Angeklagte in den Neunzigern über eine Partnervermittlung kennengelernt. Eine Weile hätten sie gut gelebt als doppelt verdienendes Pärchen, erzählt er. Sein zuvor angehäufter Schuldenberg schrumpfte. 1996 jedoch kündigte sich das erste Kind an. „Ich wollte nicht, dass es geboren wird, weil ich so viele Schulden hatte“, sagt der Mann, der sich gewählt ausdrückt, sehr leise spricht und betont ruhig auftritt. Aber er hat sich gefügt und seine Partnerin geheiratet. „Ein Gehalt allein war eng“, sagt er. Dennoch kam zweieinhalb Jahre nach der Tochter noch ein Sohn zur Welt. Dann sei er „auf die glorreiche Idee gekommen“, ein Haus in der ehemaligen Verbandsgemeinde Grünstadt-Land zu kaufen, erinnert sich der Angeklagte. Ein Kredit wurde aufgenommen, die Belastung drückte. Da er „zu viele Schufa-Einträge“ hatte, sei alles Finanzielle über seine Frau gelaufen. Er habe gehofft, dass sie bald dazu verdient, doch „sie hat wohl keinen Bock auf Arbeit gehabt und deshalb heimlich die Verhütungsmittel abgesetzt“. So wurde 2009 ein drittes Kind geboren. Seine Ehefrau sei die Bestimmerin daheim gewesen, erklärt der Mann. Wenn er abends von der Arbeit nach Hause kam, habe sie ihm erzählt, was die Kinder alles angestellt hätten und zu ihm gesagt: „Tu` was!“ Und dann habe er halt etwas getan. Der Angeklagte spricht von „Gewaltenteilung“: Sie habe das Urteil gefällt – zum Beispiel wegen Lärmmachen in der Mittagszeit, Lügen und schlechter schulischer Leistungen – und er habe es vollstreckt: zwischen Herbst 2007 und Ende 2010. Meist hätten sich die Kinder mit nacktem Po auf eine Holzbank im Badezimmer legen müssen. Die Anzahl der Schläge hätten sie bestimmen dürfen, aber je weniger sie wählten, desto heftiger wurden sie ausgeführt, beschreibt der 49-Jährige das Bestrafungssystem. In der Regel habe er acht bis neun Mal ausgeholt, wobei seine Partnerin grundsätzlich anwesend gewesen sei. Dass er die Striemen und Hämatome hinterher mit Wund- und Heilsalbe einrieb, habe „definitiv nicht“ einen sexuellen Hintergrund gehabt, dementiert er mit Nachdruck. Die Vorsitzende Richterin Iris Blankenhorn will wissen, weshalb er die Züchtigungen nicht beendete, wenn die Frau „Hör auf!“ gebrüllt habe. „Das war unsere Vereinbarung“, behauptet der Angeklagte und auf Nachfrage der Staatsanwältin: „Wir haben kein Manifest aufgesetzt. Das erfolgte im Rahmen der Prozessoptimierung.“ Das Gesicht des weinenden Sohnes in Erbrochenes zu tunken, während seine Ehefrau hysterisch kreischend daneben stand, habe ihm ein Machtgefühl gegeben, räumt er fast flüsternd ein. Das Öl-Milch-Mixgetränk sei seine Idee gewesen, weil „das bei meiner Frau Ekel hervorruft“. Schwarz hakt nach: „Weshalb sollte sie sich ekeln?“ Der 49-Jährige, der seit 2014 geschieden ist, erklärt: „Dann hatte ich meine Ruhe.“ Termin Der nächste Verhandlungstag beim Landgericht Frankenthal ist angesetzt für Freitag, 12. Juli, 9 Uhr.

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