Grünstadt Noch ist kein Stein bewegt
Auch nach dem Urteil des Landgerichtes Frankenthal im September, wonach die sechs L-Steine in der Obergasse in Neuleiningen verschwinden müssen, ist das Sträßchen weiterhin nicht passierbar. Noch immer steht dort die Betonmauer, die Anwohner Fausto Sauer aus Sorge um die Stabilität seines denkmalgeschützten Hauses im Oktober 2017 quer zur Fahrbahn aufstellen ließ. Er ist in Berufung gegangen.
Sauer selbst wollte sich dazu gegenüber der RHEINPFALZ nicht äußern. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Leiningerland, Frank Rüttger (CDU), hatte gehofft, in Verhandlungen mit dem Anlieger, dessen Haus zwischen Mittel- und Obergasse steht, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Doch der Fall geht vors Oberverwaltungsgericht Zweibrücken. Wann, steht noch nicht fest. Wie Rüttger auf Anfrage mitteilt, zweifelt der Anwohner weiterhin an, dass die Obergasse Eigentum der Ortsgemeinde ist, dass sie gewidmet ist und dass sie jemals als Fahrbahn genutzt wurde. Dabei sind diese Punkte eindeutig vor dem Landgericht Frankenthal geklärt worden. Sauer führe allerdings noch weitere Begründungen für seine Berufung an. Rüttger berichtet: „Er spricht von einem zweiten Gewölbekeller.“ Dieser liege unter der Mittelgasse und solle durch Überflutungen beschädigt worden sein. In dem Keller unter der Obergasse hätten Geo-Radar-Messungen Hohlräume offenbart. Fausto Sauer habe das mit Ausspülungen erklärt. Wie berichtet, ist sein Wohnhaus mehrfach durch Wassereinbrüche aus maroden Leitungen stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Wegen der aufwendigen Sanierungsarbeiten an dem Gebäude wurde bereits im Oktober 2015 – also zwei Jahre vor dem Aufstellen der L-Steine – eine große Baustelle in der Obergasse eingerichtet, an der weder Autos noch Fußgänger vorbeikamen. Es folgte ein Rechtsstreit mit den Werken der damaligen Verbandsgemeinde Grünstadt-Land. Mit dem Hinweis auf die notwendige Stabilisierung seines einsturzgefährdeten Wohnhauses ließ Fausto Sauer schließlich seinen beim Kanalbau Anfang der 70er Jahre zerstörten Gewölbekeller rekonstruieren. Da die Oberkante der Kuppe seither jedoch mit der Straßenoberfläche identisch ist, darf laut Sauer niemand mehr darüber fahren. Die L-Steine ließ er aufstellen, um die Statik des Gewölbes zu sichern. Der einstweiligen Verfügung der VG, die Mauer wieder zu entfernen, folgte ein knapp einjähriger Prozess vor dem Landgericht. Dieser endete mit dem Urteil: Die Betonelemente müssen umgehend verschwinden und der Anwohner hat die Straße wiederherzustellen. Seither ist nicht ein Stein bewegt worden. Dafür ist eine Tunnelbau-Firma aus dem Saarland angerückt. Ortsbürgermeister Franz Adam (CDU), in dessen Sprechstunde die gesperrte Obergasse ein Dauerthema ist, erzählt: „Fausto Sauer hat in der Mittelgasse einen Platz gemietet und für Container, Fahr- und Werkzeuge abgesperrt. Er will wohl die Hohlräume in seinem Keller verpressen lassen.“ Ganz sicher ist der Ortschef nicht, „ich darf ja nicht hinein“. Zutritt könnte sich nur die Bauaufsicht der Kreisverwaltung verschaffen. Auf die konkrete Frage der RHEINPFALZ, ob er im Keller Hohlräume verfüllt, antwortet Sauer: „Das mache nicht ich, sondern eine Fachfirma.“ Rüttger sagt: „Wir müssen das prüfen.“ Insgesamt gibt es noch viel zu eruieren bei diesem komplizierten Fall. So habe ein Nachbar inzwischen ein Beweissicherungsverfahren bei Gericht eingeleitet, informiert Rüttger. Die Rekonstruktion von Sauers Gewölbekeller habe Schäden am benachbarten Anwesen verursacht. „In diesen Prozess ist die VG nun auch hineingezogen worden, weil Herr Sauer sagt, dass er den Keller nicht hätte wieder aufbauen müssen, wenn die Wasserschäden nicht gewesen wären.“