Battenberg
Neue Abgabe: Auch für Battenberg beschlossen
Die Verbandsgemeinde Leiningerland weist in den Erläuterungen des Beschlussvorschlags zur Einführung einer Kulturförderabgabe darauf hin, dass Gemeinden aufgrund einer Satzung örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuern erheben können, „soweit diese nicht bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig sind“. Die Mehreinnahmen fließen in den Haushalt.
Gegenstand der neuen Abgabe, über die gegenwärtig in vielen kommunalen Gremien in der Verbandsgemeinde beraten wird, ist der Netto-Zimmerpreis pro Person in Beherbergungsbetrieben und Ferienwohnungen sowie Stellflächen auf Campingplätzen. Bei einem Betrag bis 50 Euro soll ein Euro bezahlt werden und dann geht es in 50er-Schritten jeweils um einen weiteren Euro nach oben. Ab der achten Übernachtung, die auf die vorherigen sieben direkt folgt, fällt keine Steuer mehr an. Bei der Abstimmung haben sich zwei Mandatsträger vom Tapet entfernt, da sie Zimmer vermieten und dadurch befangen sind, wie Bach berichtet. „Von den übrigen Ratsmitgliedern hat eines den Vorschlag abgelehnt, die anderen sechs haben ihn abgesegnet“, so der Ortschef.
Die Kulturförderabgabe soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Um den Aufwand für die Betriebe möglichst gering zu halten, wird von der Verwaltung empfohlen, dass die Überweisung des eingenommenen Geldes an die VG nach Selbsterklärung quartalsweise erfolgt.