Wattenheim
Neubaugebiet auf dem Prüfstand
Die Planungsunterlagen und Eingaben zum Neubaugebiet, gegen das sich die Interessengemeinschaft Pro Wattenheim schon länger wehrt, füllen mittlerweile vier dicke Aktenordner. Vor allem Manfred Sandkühler, dessen Grundstück knapp außerhalb der strittigen Ackerfläche liegt, möchte verhindern, dass dort Platz für etwa 37 neue Häuser geschaffen wird. Ihm ist insbesondere die vorgesehene Zufahrt zum Baugebiet „Am Bild“ ein Dorn im Auge, weil sie „viel zu eng“ sei.
Das nach seiner Messung 17,7 Meter – der 8. Senat des Gerichts hingegen sprach von elf Metern – lange Nadelöhr direkt vor seinem nördlichen Gartentor würde seine Familie einer Gefahr aussetzen, zumal dort mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrs zu rechnen sei, argumentiert er. Darunter wären dann auch große Fahrzeuge, etwa die der Müllabfuhr und der Paketdienste, da es sich um die einzige Erschließungsstraße handelt. Sorgen macht sich Sandkühler auch um seine Stützmauer, die beim Bau der Zufahrt umfallen könnte, und um das historische Wegekreuz, das an der nordwestlichen Ecke vor seinem Grundstück steht.
Beweissicherung vor Baubeginn
Zu Sandkühlers Mauer merkte die Bauamtsleiterin der Verbandsgemeinde Leiningerland, Beate Wassner an, dass vor Beginn der Arbeiten ein Beweissicherungsverfahren laufe, sodass sich hinterher leicht ermitteln lasse, ob die Schäden neu seien oder bereits bestanden hätten. Hinsichtlich des Kreuzes sehen die Denkmalschützer keine Probleme, wie der Vorsitzende Richter Hartmut Müller-Rentschler mitteilte. Es müsse halt ordentlich geschützt werden, bevor die Bagger anrollen. Dass die Zufahrt an der schmalsten Stelle nur 4,84 Meter breit ist, hält er für eine beherrschbar: „Zwei Pkw passen dort aneinander vorbei, den Begegnungsverkehr mit Lkw muss eine entsprechende Beschilderung regeln.“
Nicht so eindeutig äußerte sich Müller-Rentschler zum Vorwurf des „Etikettenschwindels“, den Sandkühler erhoben hat. Damit spielt er auf die Ausweisung von 1626 Quadratmetern als Mischgebiet an, was seiner Ansicht nach den Zweck hat, in dem ursprünglich als Wohngebiet deklarierten Areal emissionsschutzrechtliche Vorschriften zu umgehen. Auch dem Richter erschien es zweifelhaft, dass es Bedarf für so ein kleines Mischgebiet gibt. Ortsbürgermeister Carsten Brauer (CDU) versicherte jedoch, dass es für die Fläche tatsächlich mehrere Anfragen von ortsansässigen Gewerbetreibenden gebe.
Wohn- oder Mischgebiet – das ist die Frage
Die Rechtsanwältin des Klägers, Jessica Schröter, bezweifelt, dass Interessen Einzelner die Änderung von einem Wohn- in ein Mischgebiet rechtfertigt. Außerdem sei der betroffene Bereich im Flächennutzungsplan für Landwirtschaft vorgesehen. „Wir haben das Baugebiet in Abstimmung mit der Verbandsgemeinde geplant“, erklärte der Rechtsbeistand der Ortsgemeinde, Tim Krämer. Der Richter sagte, er könne darin keine Böswilligkeit erkennen. Bei der Entwicklung von Baugebieten gebe es Spielräume und die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans werde erfolgen. „Bis zum 1. Januar 2023“, nannte Wassner ein Datum.
Sie kündigte auch an, dass eine von Sandkühler monierte 20-Kilovolt-Oberleitung bald unterirdisch verlegt wird. Das sei im Bebauungsplan nicht klar bestimmt, stellte der Richter fest. Generell war er mit etlichen textlichen Festsetzungen der Satzung nicht einverstanden. Die Formulierungen stellten die Vollzugsfähigkeit des Plans infrage. So sei beispielsweise der Bezugspunkt für die Festlegung der maximalen Höhe baulicher Anlagen nicht hinreichend konkretisiert.
Richter hält Neubaugebiet für erforderlich
Verfahrensfehler konnte Müller-Rentschler bei der Aufstellung des Bebauungsplans hingegen nicht erkennen, auch sei die städtebauliche Erforderlichkeit des Neubaugebiets gegeben. Sandkühlers Einwand, die Innenentwicklung müsse stets Vorrang haben, sei zwar richtig, „aber das Gros der rund 40 Baulücken im Ort steht nicht zur Verfügung oder ist nicht bedarfsgerecht“. Laut Bürgermeister Brauer suchten vor allem junge Familien Immobilien in Wattenheim. Sandkühlers Rechtsanwältin meinte, es seien nicht alle innerörtlichen Leerstände und ungenutzten Grundstücke ermittelt worden.
Auch wenn nur manche Einwände ihres Mandanten vom Gericht als bedeutsam gewertet wurden, zeigte sich Schröter nach der anderthalbstündigen mündlichen Verhandlung zufrieden. Sie sieht „eine positive Tendenz“ und hofft darauf, dass der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird. Für Carsten Brauer wäre das kein großes Problem: „Dann werden wir die textlichen Festsetzungen ändern.“ Das führe zwar zu zeitlichen Verzögerungen und erhöhe die Kosten, aber bei Weitem nicht in dem Maß, wie es passiert wäre, wenn man sich einen neuen Zufahrtsweg hätte überlegen müssen. „Ich bin froh, dass der Einwurf mit der Engstelle vom Tisch ist“, so der Bürgermeister. Ein Urteil wird in etwa drei Wochen erwartet.