Carlsberg
Nachbar sieht Hausbau-Pläne kritisch
Auf dem seit Jahrzehnten brach liegenden Hanggelände, das zur Straße hin sieben Meter abfällt, soll terrassierend gebaut werden: Unten eine Garage, leicht versetzt darüber ein Haus mit Flachdach und – erneut versetzt – oben drauf ein Staffelgeschoss, ebenfalls mit Flachdach. Das Baufenster wird dafür zehn Meter nach hinten verschoben. Damit das Projekt verwirklicht werden kann, hat die Ortsgemeinde den aus dem Jahr 1965 stammenden Bebauungsplan „Kurweg-West“ geändert. Nach den bisherigen Vorgaben wäre nur ein zweigeschossiges Gebäude mit einem 30-Grad-Satteldach zulässig, das näher an der Straße steht.
Die Nachbarn haben Einwände
Die direkten Nachbarn Daria und Thomas Ritter, die fristgerecht Einspruch erhoben hatten, sehen das Vorhaben in vielerlei Hinsicht kritisch. Ihre Einwände sind – neben weiteren Stellungnahmen – von der Verbandsgemeinde Leiningerland geprüft und abgewägt worden. Die zuständigen Ausschüsse haben die Abwägungen bei ihrer jüngsten gemeinsamen Sitzung beschlossen.
Auf den Einwurf des Ehepaars, Flachdächer beeinträchtigten das homogene Ortsbild, entgegnet die VG, dass die geneigten Dächer im Umfeld unterschiedliche Neigungen aufweisen. Durch das Flachdach werde vermieden, „dass die Kubatur des geplanten Gebäudes sich erdrückend auf die angrenzende Bebauung auswirken kann“. Laut dem Grundstückseigentümer wird sein Haus etwa 1,90 Meter niedriger sein als wenn es ein Satteldach bekäme.
Durch die Verschiebung des Baufensters um zehn Meter in Richtung Norden befürchten die Ritters eine Einschränkung des Ausblicks und eine Verschattung ihres 2018 gebauten Wintergartens. Die VG sagt dazu: Durch den vorgegebenen Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze, die maximal zulässige Oberkante des Gebäudes von 324 Metern über Normalhöhennull (Meeresspiegel), die geografische Lage im Talbereich der Ortschaft und den Sonnenverlauf sei eine Komplettverschattung nicht zu erwarten.
Der bisherige Bebauungsplan war nicht praxisnah
Nicht einzusehen ist für die Nachbarn auch, dass für einen einzelnen Bürger der B-Plan geändert wird und nur er davon profitiert. In der Abwägung der Verwaltung heißt es: „Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass der bisherige Bebauungsplan Kurweg-West eine sinnvolle Nutzung des Grundstücks nicht zulässt.“ Aufgrund der Topographie sei es sehr schwierig zu bebauen. Um dem Gebot Innenentwicklung vor Außenentwicklung zu folgen – grundsätzlich soll dem Schließen von Baulücken Vorrang vor der Ausweisung von Neubaugebieten gewährt werden – sei der aktuelle Planbereich gewählt worden, da die Umgebung schon bebaut sei.
Naturschutz-Behörde hat keine Bedenken
Gedanken machen sich Thomas und Daria Ritter auch hinsichtlich des Natur- und Wasserschutzes. Sie beklagen, dass Gehölze beseitigt wurden, die Tieren als Brutstätte und Nahrungsort gedient haben. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und die Pollichia Bad Dürkheim hatten in ihren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass sich auf dem Gelände in mehr als fünf Jahrzehnten ein Vorwald von ökologischem Wert entwickelt habe. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises bat um Beachtung spezieller artenschutzrechtlicher Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz, äußerte aber sonst keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Die VG hat die Auflagen im Bebauungsplan entsprechend ergänzt und merkt an: Halte sich der Bauherr an alle Vorschriften, sei es ihm überlassen, wie er sein Grundstück im Innenbereich gestalte. Dass sich das Gelände im Wasserschutzgebiet Rothbachtal befindet, wird von der zuständigen Fachbehörde als unkritisch gesehen. Nach ihrer Stellungnahme befürchtet die Struktur- und Genehmigungsdirektion in Neustadt durch die Errichtung eines Hauses keinerlei negative Auswirkungen.
Nachbar überlegt juristische Schritte
Für Thomas Ritter ist es nach wie vor unverständlich, wieso ein Bebauungsplan nur für ein Grundstück geändert wird. „Gerade, wenn ich mir anschaue, wie viele öffentliche Stellen dazu befragt werden müssen“, sagt er gegenüber der RHEINPFALZ. Insgesamt 65 Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie Naturschutzverbände wurden angeschrieben, 34 davon haben geantwortet. Sollte die Satzung der B-Plan-Änderung vom Ortsgemeinderat, der am Mittwoch, 27. Januar, die Abwägungen beschließt, abgesegnet werden, will Ritter mögliche juristische Schritte von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.