Leiningerland
Nach Tod von Rehmüttern: VG prüft strengere Regeln für Hundehalter
Welche Vorschriften zur Leinenpflicht gelten in Rheinland-Pfalz?
Da es kein Bundesgesetz zum Leinenzwang gibt, können Länder selbst entscheiden, ob und wie sie Hundehalter in die Pflicht nehmen. In Rheinland-Pfalz gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Allerdings können Kommunen eigene Vorschriften erlassen, sodass die Leinenpflicht nur in bestimmten Städten und Gemeinden gilt.
Warum werden im Leiningerland nun strengere Regeln geprüft?
Immer wieder kommt es in der Pfalz vor, dass Wildtiere durch nicht angeleinte Hunde gerissen oder zu Tode gehetzt werden. In Hettenleidelheim wurden etwa laut Bürgermeister Steffen Burkhardt (SPD) im vergangenen Jahr drei säugende Rehmütter gerissen, bei denen er nicht angeleinte Hunde als Verursacher vermutet. Laut dem Verein Rehkitzhilfe trage ein Rehgeiß im Schnitt zwei Jungen aus, in seltenen Fällen auch bis zu drei Kitze. Burkhardt vermutet deshalb, dass noch mehr Tiere zu Tode gekommen sein könnten.
Um welche neuen Regeln geht es?
Der Bürgermeister schlägt vor, in der Verbandsgemeinde Leiningerland eine allgemeine Leinenpflicht einzuführen, die von April bis Mitte Juni gelten soll – die sogenannte Brut- und Setzzeit, in der Wildtiere ihren Nachwuchs austragen und großziehen. Geht es nach Burkhardt, sollen in diesem Zeitraum Hundehalter dazu verpflichtet sein, überall im Gebiet der VG ihre Vierbeiner an der Leine zu führen, um die Natur zu schützen.
Woran hakt es noch bei der Umsetzung?
Ob eine solche Änderung auf Kommunalebene überhaupt rechtlich umsetzbar ist, werde derzeit noch geprüft, sagt Tobias Spangenmacher, Leiter der Abteilung Bürgerdienste bei der VG. Unter anderem müsse die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier als Prüfungsbehörde erst grünes Licht geben, damit der VG-Rat darüber abstimmen könne.
Welche Regeln gelten bislang im Leiningerland für Hundehalter?
Sowohl die Gefahrenabwehrverordnungen der VG Leiningerland als auch der Stadt Grünstadt schreiben vor: Wer seinen Hund innerhalb bebauter Ortslagen mitführt, muss ihn an der Leine halten. Außerhalb von Siedlungen gilt dagegen: Begegnet jemand mit seinem freilaufenden Hund einem anderen Menschen, muss der Vierbeiner umgehend an die Leine. Außerdem ist verboten, sein Tier auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
Was droht bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht?
Je nach Fall droht nach Angaben beider Verwaltungen ein Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro. Die Höhe sei zum Beispiel davon abhängig, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt oder wie sehr andere Menschen durch die frei herumlaufenden Vierbeiner gefährdet werden. Die Höchststrafe blieb allerdings – zumindest in Grünstadt – bislang aus: In der Vergangenheit seien in der Regel Bußgelder in Höhe von 55 bis 600 Euro verhängt worden, sagt Rathaus-Büroleiter Joachim Meyer. Auch die VG Leiningerland verzeichne nur geringe Fallzahlen – allerdings nur, weil Bürger Verstöße gegen die Leinenpflicht nur selten anzeigen würden, so Rathaus-Büroleiter Jürgen Esser.