Grünstadt Nach Routineeingriff alles anders

Der Tag, an dem sich das Leben des ehemaligen Fernfahrers grundlegend geändert hat, ist der 23. März 2009. Zu einer Bandscheibenoperation hat er sich in die Vinzentiusklinik begeben – ein Routineeingriff, habe man ihm gesagt. Doch erst fünf Stunden nach der Operation wacht er auf, berichtet der Mann. Er spürt ein Kribbeln in den Beinen, leidet unter schrecklichen Schmerzen. Aus seinem Rücken läuft Nervenwasser ab. Der Patient und seine Ehefrau suchen gegen Abend Hilfe beim Pflegepersonal – vergeblich, wie sie sagen. Der operierende Arzt wird zu diesem Zeitpunkt nicht zurate gezogen. Erst am nächsten Morgen, so Stöffler, erkennt ein anderer Mediziner die dramatische Lage des Patienten und lässt ihn in eine neurochirurgische Fachklinik in Karlsruhe verlegen. Dort kommt er sofort unters Messer. Notoperation. Nach und nach stellt sich heraus, was am Vortag geschehen sein könnte. Damit haben sich inzwischen zwei Gutachter befasst, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Unstrittig ist: Der Arzt hat sich vertan und Karl-Heinz Stöffler am falschen Bandscheibenfach operiert. Der entscheidende Punkt ist jedoch die Beschädigung von Rückenmarkshäuten. Zur Erklärung: Die Rückenmarksnerven sind durch drei Hautschichten geschützt. Zwei der drei Rückenmarkshäute sind bei der Operation angeschnitten worden, so Stöfflers Anwältin Dietlinde Eder-Lehfeldt. Beschädigt wurden die oberste Schicht, sie heißt Dura, und die mittlere Arachnoidea oder Spinnwebenhaut. Zwischen dieser Haut und den Nervensträngen befindet sich Kammerwasser, das als Puffer vor Stößen dient. Wird die Arachnoidea verletzt und läuft die Flüssigkeit ab, sind die Nerven ungeschützt. Das führt nicht nur zu extremen Rückenschmerzen, sondern ruft auch Taubheit und Lähmungserscheinungen hervor. Wenn nicht schnell geholfen wird, kommt es zu bleibenden Schäden. Bei Karl-Heinz Stöffler vergehen wertvolle Stunden – so wird der einst lebensfrohe Pfälzer zu einem schwer behinderten Menschen. Nach seiner Schilderung hat er kein Gefühl mehr in den Füßen, kann nur noch an Krücken gehen, maximal 300 Meter weit. In seinen Bauch ist eine Morphinpumpe eingebaut worden, um die ständigen Schmerzen zu lindern. Die Pumpe gibt permanent tropfenweise Schmerzmittel in die Wirbelsäule ab. 16 Mal ist der Rheinzaberner inzwischen operiert worden; weitere Eingriffe sind geplant. „Ich bin nur noch ein Krüppel“, sagt Karl-Heinz Stöffler. Doch das ist nur ein Teil seines Martyriums. Der andere Teil ist ein Kampf um angemessene Entschädigung – und wie der ausgeht, steht noch in den Sternen. Oder vielmehr: liegt in Justizias Hand. Einige Zeit nach dem verheerenden Eingriff wendet sich Karl-Heinz Stöffler an eine Fachanwältin für Medizinrecht in der Südpfalz. Sie erhebt Zivilklage gegen den operierenden Arzt – er ist Belegarzt am Vinzentius-Krankenhaus. Dann, so erzählt der Mann aus Rheinzabern, hört er nichts mehr von seiner damaligen Anwältin. Am Telefon ist sie unerreichbar. Erst kurz vor der Verhandlung meldet sie sich mit einer „schlechten Nachricht“: Die Sache sei praktisch verloren. Sie rät dazu, wenn ein Vergleich angeboten werde, schnell zuzustimmen, um überhaupt eine Entschädigung zu bekommen. Am Tag der Verhandlung im September 2013, die der Vorsitzende Richter am Landgericht Landau, Rainer Braun, leitet, fühlt sich Karl-Heinz Stöffler besonders schlecht. Er hat starke Schmerzen. In seinem Kopf fahren die Gedanken Karussell. Die Anwälte der Gegenpartei bieten ihm eine Entschädigung von 7500 Euro an. Seine Anwältin rät zu. Der kranke Mann zögert zwar, stimmt aber dann doch zu. Am Ende bleibt ihm nicht ein Cent, denn er muss die Anwaltskosten der Gegenparteien und die Kosten des Verfahrens tragen. „Ich bin total über den Tisch gezogen worden“, klagt Stöffler heute. Er lebt zurzeit von Hartz IV. Doch ihm bleibt ein Rest von Hoffnung, denn er hat eine neue Anwältin gefunden. Dietlinde Eder-Lehfeldt aus Ludwigshafen ist davon überzeugt, dass ihrem Mandanten bitteres Unrecht geschehen ist. Die vorliegenden Gutachten, hat sie festgestellt, befassen sich fast ausschließlich mit der Verletzung der Dura. Das wäre tatsächlich ein normales Operationsrisiko. Bei Abfluss von Kammerwasser müsse aber die Arachnoidea verletzt worden sein – das sei entscheidend für die schweren Folgen der OP. Was der Anwältin auffällt: Die Gutachten beschrieben zwar Fehler, die bei der Operation gemacht worden seien, jedoch komme der Ausdruck „grober Behandlungsfehler“ nicht vor. Vor Gericht hätte es der Kläger mit diesem Fachausdruck bei der Beweisführung leichter gehabt; es wird dann erst einmal die Schuld der Gegenseite vermutet. Die Rechtsanwältin sieht neben dem Leid ihres Mandanten ein Problem, das alle Steuerzahler angeht: „Durch solche Vergleiche (gemeint ist das Angebot von 7500 Euro) werden der Allgemeinheit und den Sozialkassen zu hohe Kosten aufgebürdet, die dem Grunde nach von den privaten Haftpflichtversicherungen des Arztes und des Krankenhauses zu tragen gewesen wären.“ Nach ihrer Rechnung stünden Stöffler über 400.000 Euro zu – Schadenersatz für den Verdienstausfall bis ins reguläre Rentenalter, Kostenersatz für Gesundheitsmaßnahmen und Schmerzensgeld. Den Vergleich hält die Juristin für „sittenwidrig“. Sie argumentiert damit, dass ihr Mandant sich bei der Verhandlung in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden habe: „Er konnte keine klar durchdachte Entscheidung treffen.“ Die damalige Anwältin habe ihn nicht über seine Rechte aufgeklärt, sondern unter Druck gesetzt. Der Vergleich sei nichtig. Mit dieser Argumentation hat sie beantragt, das zivilrechtliche Verfahren wieder aufzurollen. Ohne Erfolg: Am 17. April hat das Landgericht Landau die Wirksamkeit des geschlossenen Vergleichs bestätigt. Und es ging noch einen Schritt weiter: Karl-Heinz Stöffler wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Da er aufgrund der Operationsfolgen verarmt ist, wäre es ihm also unmöglich, weiter um Entschädigung zu streiten. Er würde auf Dauer der Gesellschaft zur Last fallen. Damit nicht genug: Die beiden Anwälte des Arztes und des Krankenhauses haben vor wenigen Tagen erneut Rechnungen geschickt, die sich auf insgesamt knapp 10.000 Euro belaufen. Die Anwältin aus Ludwigshafen hat Berufung dagegen eingelegt. Gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe hat sie ebenfalls Beschwerde erhoben, beim Oberlandesgericht Zweibrücken. Unterdessen hat Stöffler sich entschieden, an einer weiteren Front um sein Recht zu kämpfen: Er hat den operierenden Arzt und das Krankenhaus wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.