Bad Dürkheim / Leiningerland
Mit Pflegeheim-Auto geblitzt: Juristen streiten um Konsequenzen
Ein stationärer Blitzer bei Schutterwald in der Nähe von Karlsruhe habe das Auto eines Senioren- und Pflegeheims aus der Verbandsgemeinde Leiningerland fotografiert, berichtete die Vorsitzende des Bad Dürkheimer Kreisrechtsausschusses, Dorothee Wersch. Der Wagen sei am 4. Mai vergangenen Jahres auf der A5 dem vorherfahrenden Fahrzeug zu nahe gekommen: 48,7 Meter Abstand, das sei bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 117 Stundenkilometern zu wenig.
75 Euro und ein Punkt
Laut Bußgeldkatalog wird so ein Verkehrsverstoß mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im zentralen Flensburger Register geahndet. Wie Wersch weiter ausführte, hat das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe dem Heim daraufhin einen Anhörungsbogen geschickt. Der enthielt die Aufforderung, die Personalien des Fahrers zu nennen. Doch eine Reaktion blieb aus. Also habe die Zentrale Bußgeldstelle Baden-Württemberg am 5. Juli die Grünstadter Polizei gebeten, den Fahrer zu ermitteln.
Das hätten zwei Beamte am 14. Juli versucht. Sie seien zu dem Heim gefahren, hätten der Mitarbeiterin am Empfang die Blitzerfotos gezeigt und sie gefragt, wer der Fahrer sei. Doch die Frau habe sie an eine leitende Person der Einrichtung verwiesen. Die wiederum habe den Polizisten ein Merkblatt des Heimbetreibers ausgehändigt und sie aufgefordert, die Einrichtung zu verlassen. Den Mitarbeitern der Einrichtung sei die Kommunikation mit Behörden verboten, dafür seien die Anwälte des Trägers zuständig – so fasste Wersch den Inhalt des Merkblatts zusammen.
Keine Antwort vom Heim
Wenn nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht zu ermitteln ist, kann die Bußgeldstelle die Ordnungsabteilung der Stadt oder des Kreises, in dem das Auto angemeldet ist, informieren. Die hat dann die Möglichkeit, eine Fahrtenbuchauflage für das entsprechende Fahrzeug anzudrohen oder anzuordnen. Die Ordnungsabteilung der Kreisverwaltung Bad Dürkheim habe, nachdem sie von der Zentralen Bußgeldstelle Baden-Württemberg über den Verkehrsverstoß informiert worden war, einen Anhörungsbogen zu einer Fahrtenbuchauflage an das Senioren- und Pflegeheim geschickt, berichtete Wersch.
Doch eine Antwort sei nicht gekommen. Daraufhin habe die Ordnungsabteilung am 7. Oktober angeordnet, dass für das Auto sechs Monate lang ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Damit allerdings will sich das Heim nicht abfinden. Dessen Anwalt Alexander Geckler warf der Polizei im Kreisrechtsausschuss unter anderem vor, dass sie sich bei der Suche nach dem Fahrer zu wenig Mühe gegeben habe. „Vielleicht war der Juli-Tag so schön, dass sich die Beamten eher kurz gehalten haben“, sagte der Jurist.
Widerspruch abgewiesen
Außerdem bestehe keine Wiederholungsgefahr, da das Fahrzeug normalerweise nicht auf der Autobahn, sondern nur für kurze Strecken in der Region genutzt werde. Und: Angesichts des „geringen Vergehens“ hätte die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage ausgereicht.
Doch der Kreisrechtsausschuss hat den Widerspruch gegen die Fahrtenbuchauflage trotzdem abgewiesen, Wersch ließ dem Anwalt keines der drei Argumente durchgehen. Zum ersten sagte sie: Angesichts des Merkblatts sei klar gewesen, dass die Beamten keine Auskunft bekommen. Weitere Ermittlungen wären ihnen deshalb nicht zuzumuten gewesen. Auf das zweite erwiderte sie: Mit dem Auto sei schon einmal ein Verkehrsverstoß begangen worden, bei dem der Fahrer dann nicht ermittelt wurde und das Verfahren deshalb eingestellt werden musste. Und zum dritten erläuterte sie: Auch diese Ordnungswidrigkeit sei für die Fahrtenbuch-Pflicht schon ausreichend.