Interview
Mehr als 100 Mitarbeiter im Gesundheitsbereich nicht geimpft
Bis zum Mittwoch mussten die Arbeitgeber dem Gesundheitsamt die Personen gemeldet haben, die keinen Impf- oder Genesenenstatus haben und jene, bei denen Zweifel am ärztlichen Attest bestehen. Wie viele nicht geimpfte Menschen aus wie vielen Einrichtungen sind Ihnen denn bisher gemeldet worden?
Wir hatten am Mittwochmorgen 110 Meldungen von 25 Einrichtungen, vorwiegend Krankenhäuser, Seniorenheime und ambulante Pflegedienste – das ging von Einzelmeldungen bis hin zu Meldungen von 20 Menschen ohne Impfung in einer größeren Einrichtung.
Landesimpfkoordinator Daniel Stich sagte im Februar: „Die Gesundheitsämter werden die Belastungen durch das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verkraften können.“ Ist das so?
Die Gesundheitsämter sind immer noch sehr stark belastet. Aber wir haben uns organisatorisch und personell so vorbereitet, dass wir das Gesetz umsetzen können.
Die Heime, Krankenhäuser und Praxen melden die Namen der ungeimpften Mitarbeiter an das Gesundheitsamt. Wie geht es dann weiter?
Wir schreiben die Personen an und bitten sie, uns innerhalb der nächsten zwei Wochen ihren Impfnachweis, ein ärztliches Attest oder den Genesenennachweis zu schicken. Wir schauen uns die Nachweise und Atteste an – und vielleicht ist es ja so, dass jemand schon seine erste Impfung hatte und nur noch auf seine zweite Impfung wartet.
Wie viel Personal ist in die Überprüfung der Impfpflicht involviert?
Wir haben zwei Verwaltungskräfte, die die Menschen anschreiben, und zwei Ärzte, die anschließend die Einzelfallprüfungen vornehmen.
Und wann wird das Bußgeld fällig?
Wenn die angeschriebenen Personen ihren Nachweis innerhalb der zweiwöchigen Frist nicht vorgelegt haben, bekommen sie eine Anhörung geschickt, mit der ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro angedroht wird. Sie haben dann wiederum zwei Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Gleichzeitig wird eine weitere Anhörung geschickt, in der ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot angedroht wird. Hier gilt eine Frist von vier Wochen.
Und in der Zwischenzeit passiert nichts?
Die Leute dürfen ganz normal weiterarbeiten, sie bekommen ihren Lohn weiter. Nur wenn wir ein Betretungsverbot für die Arbeitsstätte oder ein Beschäftigungsverbot aussprechen, folgen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Okay, und wenn jemand zurückschreibt: „Corona gibt es nicht und impfen lasse ich mich auch nicht ...“ , dann ...
... wird letztendlich das Bußgeld verhängt und das Betretungs- oder Tätigkeitsverbot umgesetzt werden müssen. In der Zwischenzeit kann der Betroffene aber noch einen Impfnachweis erbringen oder seinen Impftermin mitteilen.
Sie haben Einrichtungen, in denen bis zu 20 Menschen nicht geimpft sind. Was würde denn passieren, wenn diese nicht mehr zur Arbeit kommen dürfen? Sie können solche Heime oder Krankenhäuser ja nicht schließen.
Das Gesetz sagt: Die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein. Konkret werden Qualifikationen, Stellenanteile und Arbeitsbereiche abgefragt: Denn es macht für die Versorgung der Patienten und Heimbewohner einen Unterschied, wo die ungeimpften Menschen arbeiten, sei es in der Pflege, in der Hauswirtschaft, in der Betreuung oder als Hausmeister.
Dann ist diese Impfpflicht für die Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen also ein lahmes Pferd – denn die Versorgungssicherheit ist ja schon heute oft in Gefahr.
Die Versorgung spielt in jedem Fall eine Rolle bei den Einzelentscheidungen, sie muss gesichert sein. Wenn es in einem Seniorenheim so weit käme, dass man sagen müsste: Hier können die Leute nicht mehr versorgt werden, weil zu viele Mitarbeiter nicht geimpft sind, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hinzuzuziehen. Wir müssten mit dem Landesamt besprechen, wie weiter vorzugehen ist. Ich habe die Hoffnung, dass es gar nicht so weit kommt. Die Impfquote in den Seniorenheimen im Kreis und in Neustadt liegt bei 92 Prozent, auch in den drei Krankenhäusern ist sie sehr gut. Und ganz grundsätzlich: Es ist sinnvoll, dass die Menschen sich impfen lassen.
Die Impfpflicht gilt ja für alle Menschen, die im gesundheitlichen Bereich arbeiten. Wie gehen Sie bei der Überprüfung der Rückmeldungen vor? Setzen Sie Prioritäten?
Wir überprüfen zuerst die Meldungen aus den Heimen und Krankenhäusern, danach sind die Mitarbeiter von Arztpraxen, Physiotherapeuten und andere medizinische Einrichtungen an der Reihe.
Sie hatten im November angekündigt, dass das Gesundheitsamt die Nachverfolgung der Kontakte von Infizierten nicht mehr vornehmen könne. Dabei ist es geblieben?
Ja, das ginge ja gar nicht mehr bei diesen hohen Fallzahlen. Ein Anruf bei einem positiv Getesteten dauert drei bis zehn Minuten, das schaffen wir einfach nicht mehr. Wir haben jetzt ein SMS-System: Jeder, bei dem der PCR-Test positiv war, bekommt von uns eine SMS mit einem Link. Wenn er den dazugehörigen Fragebogen ausfüllt, bekommt er vom Gesundheitsamt eine Quarantänebescheinigung. Deshalb ist es wichtig, beim PCR-Test die Handynummer anzugeben. Wir bitten die positiv Getesteten, ihre Kontaktpersonen selbst zu informieren. Wie gesagt, leider können wir die persönliche Kontaktaufnahme nicht mehr leisten.
Und Menschen ohne Handy ...
... bekommen weiterhin einen Brief zugeschickt. Aber das kann einige Tage dauern. Und noch etwas ist wichtig: Das Gesundheitsamt stellt keine Genesenenbescheinigungen mehr aus, auch das würden wir bei diesen hohen Fallzahlen nicht mehr schaffen. Die Bescheinigungen bekommt man problemlos in der Apotheke, wenn man dort das positive PCR-Test-Ergebnis vorlegt.
Die Nachverfolgung der Kontakte ist eingestellt, die Menschen sind den Umgang mit Corona mittlerweile gewohnt. Wie viel Arbeit haben die Mitarbeiter des Gesundheitsamts noch mit der Pandemie?
Noch genug. Von den rund 50 Mitarbeitern des Gesundheitsamts sind immer noch um die 30 mit Corona beschäftigt. Die Fallzahlen sind extrem hoch und wir müssen nun die Impfpflicht kontrollieren. Was Sie nicht vergessen dürfen: Wir betreuen und beraten die Senioreneinrichtungen, Schulen, Kitas und Behinderteneinrichtungen, wenn es dort Ausbrüche gibt – und das bindet uns acht Ärzte schon ziemlich stark. Wir kümmern uns auch noch um die vertriebenen Menschen. In den Gemeinschaftsunterkünften bieten wir PCR-Tests an und untersuchen Minderjährige, die ohne ihre Eltern geflohen sind. Außerdem klären wir dort über die notwendigen Impfungen aus. Und die Corona-Telefonhotline, die E-Mail-Postfächer und die Homepage müssen auch noch betreut werden. Die Arbeit geht uns nicht aus.
Die Gesundheitsämter wurden von Soldaten der Bundeswehr unterstützt. Sind noch welche bei Ihnen?
Ja, noch vier. Sie haben am Donnerstag ihren letzten Arbeitstag bei uns. Danach gibt es keine Verlängerung mehr. Die Soldaten haben uns wirklich sehr geholfen bei der virtuellen Bearbeitung und Verfolgung der positiven Fälle.
Sie arbeiten jetzt seit zwei Jahren im Pandemie-Modus. Was hat Sie in dieser Zeit am meisten geprägt – sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht?
Der Anfang der Pandemie, als in den Seniorenheimen viele Menschen gestorben sind und es noch nicht die Möglichkeit gab, dass die Menschen geimpft werden, war sehr schwierig. Positiv waren der Teamgeist, der Zusammenhalt unter den Mitarbeitern des Gesundheitsamts, mit der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und der Stadtverwaltung Neustadt und auch mit den Senioreneinrichtungen, dem Schulamt ... Wir haben in der Zeit ein Netzwerk aufgebaut, jetzt klappt vieles schneller, unbürokratischer als früher. Wir waren ein Baustein von vielen in der Bekämpfung der Pandemie.
Sie sagten im Vorgespräch, Sie würden sich wünschen, ihre „normalen Aufgaben“ alsbald wieder erfüllen zu können. Was ist denn in den vergangenen zwei Jahren zu kurz gekommen?
Einiges, vieles war einfach wegen der Pandemie nicht mehr machbar: Wir würden gerne wieder alle Kinder vor dem Schulstart untersuchen. In der Pandemie haben wir das nur für die Förderkinder und für diejenigen Kinder gemacht, bei denen nicht klar war, ob sie schon schulreif sind. Begehungen von Praxen oder Krankenhäusern, Stichwort Hygieneaufsicht, haben kaum mehr stattgefunden. Amtsärztliche Untersuchungen für Beamte oder Betreuungsgutachten für alte Menschen wurden nicht gemacht, das Adipositas-Netzwerk hat sich nicht mehr getroffen. Und auch unsere Präventionsaufgaben wie die Aufklärung über übertragbare Erkrankungen in Schulen oder Projekttage mit Schülerinnen und Schülern haben leider nicht stattgefunden.
Kontakt
Fragen zu Corona werden auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.kreis-bad-duerkheim.de,
per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-bad-duerkheim.de oder über die Hotline, 06322 961 7401, beantwortet.