NEULEININGEN RHEINPFALZ Plus Artikel Kosten des Straßenausbaus auf viele Schultern verteilen

Die Straße Am Kreuz muss dringend saniert werden.
Die Straße Am Kreuz muss dringend saniert werden.

Zweidrittel der Dörfer in der VG Leiningerland haben die Wiederkehrenden Ausbaubeiträge schon eingeführt. Jetzt hat das auch der Rat Neuleiningen zu beschließen. Zu entscheiden ist noch über das Modell.

Nach dem 1986 in Kraft getretenen Kommunalen Abgabengesetz des Landes hatten die Ortsgemeinden bislang die Möglichkeit, zur Finanzierung großer Straßensanierungen auch Einmalbeträge zu erheben. Dabei werden beim Ausbau eines Verkehrsweges ausschließlich die jeweiligen Anlieger zur Kasse gebeten. „Das hat zu fünf- und sogar sechsstelligen, mitunter existenzbedrohenden Summen geführt“, erläuterte der zuständige Sachbearbeiter der Verwaltung, Rainer Eberle, am Montagabend dem Neuleininger Rat.

Aus diesem Grund dürfen in sämtlichen Ortsgemeinden und Städten in Rheinland-Pfalz ab 1. Januar 2024 nur noch Wiederkehrende Beiträge (WkB) erhoben werden. „Alle Eigentümer bebauter oder bebaubarer Grundstücke bilden dann eine Solidargemeinschaft und werden gemeinsam zu Beiträgen herangezogen, wenn im Dorf eine Straße saniert wird“, sagte er. Dadurch, dass die Kosten auf viele Schultern verteilt werden, habe der Einzelne relativ geringe Belastungen.

Drei Abrechnungsgebiete

Weil ein Zusammenhang zwischen der Zahlung der Bürger und der Gegenleistung gegeben sein muss werden Abrechnungsgebiete gebildet. In Neuleiningen soll es drei Zonen geben: die Ortslage, die Talstraße und Nackterhof. Ausgehend von der Ortslage mit einer gewichteten Fläche von rund 220.000 Quadratmetern verdeutlichte Eberle den Unterschied zwischen dem bisherigen und dem künftigen Beitragssystem. In seinem Beispiel geht es um eine Baumaßnahme für 500.000 Euro. Abzüglich des Gemeindeanteils, der mit 30 Prozent angesetzt wird, sind 350.000 Euro auf die Bürger zu verteilen. Bei Einmalbeiträgen musste bislang jeder Anlieger der ausgebauten Straße pro Quadratmeter 35 Euro überweisen, bei WkB haben die Bewohner der gesamten Ortslage jeweils 1,59 Euro pro Quadratmeter zu entrichten. Das macht bei einem 500 Quadratmeter großen Grundstück im ersten Fall 17.500 Euro, im zweiten Fall 795 Euro.

Wer in der jüngeren Vergangenheit bereits zu Erschließungs- oder Einmalbeiträgen herangezogen wurde, kann bis zu 20 Jahre von der wiederkehrenden Beitragspflicht verschont werden. „In Neuleiningen betrifft das gegenwärtig niemanden“, so Eberle.

Zwei Abrechnungsvarianten

Für die Erhebung der WkB stehen zwei Modelle zur Auswahl: Nach der Variante A werden die Aufwendungen (abzüglich des Gemeindeanteils) jedes Jahr in der jeweiligen Abrechnungszone spitz abgerechnet. Nach der Variante B, für sich bislang zwei Dörfer in der Verbandsgemeinde entschieden haben, wird ein Ausbauplan über zwei bis fünf Jahre erstellt und die Beitragshöhe richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten in diesem Zeitraum. „Dabei ergeben sich Probleme mit der Nachvollziehbarkeit und auch bei Eigentümerwechseln. Das A-Modell ist erheblich transparenter und passt besser für kleine Ortschaften, die oft nicht so viele Straßen auf einmal zu sanieren haben“, so Eberle.

Bürgermeister Franz Adam (CDU) wies darauf hin, dass die meisten Verkehrswege im Dorf gepflastert sind, wodurch ein Ausbau seltener nötig sei als bei Asphalt: „Ist etwas kaputt, tauschen wir ein paar Steine aus.“ Andererseits wäre die Einführung der WkB ein Segen für die wenigen Anlieger der Straße Am Kreuz, in deren Schwarzdecke große Schlaglöcher klaffen . Die Ratsmitglieder einigten sich auf Anregung von Barbara Knopp (CDU) darauf, bei einer der nächsten Sitzungen im Detail über die Ausbausatzung zu diskutieren und sie dann zu beschließen.

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