Altleiningen Kosten bleiben bei der Anwohnerin
Jedes Mal, wenn Heidi Meister ihr Grundstück mit dem Auto verlassen will, muss sie die Seitenscheibe aufmachen. „Sonst höre ich ja nicht, ob einer kommt“, erläutert sie. Die Frau wohnt in Altleiningen an der L520, direkt an einer Kurve. Keine Chance, andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu sehen. „Ich hab große Angst, mal einen Radler oder ein E-Mobil nicht wahrzunehmen“, sagt Meister. Bis zum Frühling vergangenen Jahres hatte sie einen kleinen Helfer auf der gegenüberliegenden Straßenseite: einen Verkehrsspiegel. „Den hatten wir um die Jahrtausendwende bei der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim beantragt“, erinnert sie sich. Etwas über 200 Mark habe sie dafür bezahlt.
Bei einem Unwetter vor knapp anderthalb Jahren ist der Spiegel abgebrochen. Seither bemüht sich Meister um einen Ersatz – bislang vergeblich. „Zuerst hatte ich in Hettenleidelheim angerufen, doch die hätten nur noch Bürgerdienst und seien dafür nicht mehr zuständig“, erzählt sie. 2018 war die Gebietskörperschaft mit der benachbarten VG Grünstadt-Land zur Verbandsgemeinde Leiningerland fusioniert. Der Hauptsitz ist seither in Grünstadt. Bei ihrer Anfrage sei ihr geraten worden, sich an den Altleininger Ortschef zu wenden. Sie habe mehrere Anläufe gebraucht, um dann von Bürgermeister Gunther Schneider (WG Dennhardt) zu hören, dass die Gemeinde dafür nicht der richtige Ansprechpartner sei.
Selbstmontage strafbar
Wie Meister berichtet, hat sie sich daraufhin noch einmal an die Verwaltungsnebenstelle in Hettenleidelheim gewandt und x Mal an den Hauptsitz der VG in Grünstadt. Irgendwann sei sie auch beim Ordnungsamt gelandet. Nach ihrer Darstellung habe man ihr von verschiedenen Seiten versprochen, sich zu kümmern und zurückzurufen. Das sei jedoch nie geschehen. Einzig ihre Frage, ob sie den Spiegel nicht einfach selbst kaufen und anbringen könne, sei verneint worden. „Ich würde mich strafbar machen, hieß es“, so Meister.
Einen Spiegel in Eigenleistung aufzustellen, sei nach Paragraf 315b StGB ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“, bestätigt der VG-Sprecher Joerg Schifferstein auf Anfrage dieser Zeitung. „Ein Verkehrsspiegel gilt als Straßenzubehör und gehört nicht zur Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung.“ Solche „Sicherungsmittel“ müssten vom Straßenbaulastträger genehmigt werden. Da es sich in diesem Fall um eine Landstraße handelt, müsste sich Meister mit ihrem Anliegen an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer wenden. Nur diese Behörde dürfe das fachgerechte Montieren übernehmen, so Schifferstein.
LBM nicht zuständig für Montage
Die RHEINPFALZ hakt beim LBM nach, doch dort wird abgewunken. „Wir sind nicht zuständig für die Beschaffung und den Anbau von Spiegeln, weil sie keine Verkehrszeichen sind“, informiert Pressesprecherin Birgit Tegeder. „Vielmehr gilt das Veranlasserprinzip: Die Umsetzung ist also Sache der Anwohnerin.“ Allerdings ergebe eine Abstimmung mit dem LBM sicherlich Sinn, „da die Fachkenntnis der Frau, was Verkehrsspiegel und dazugehörige Aufstellvorrichtungen angeht, begrenzt sein dürfte“. Eine Erlaubnis müsse nicht mehr erteilt werden, da es sich hierbei um eine reine Erneuerung handelt, und die vorhandene Genehmigung weiterhin gültig sei.
Meister sollte sich laut Tegeder an einen Verkehrsingenieur wenden. Für die eventuell notwendige Verkehrssicherung während der Montage sei die Kreisverwaltung Ansprechpartner. Die Anwohnerin habe sämtliche Kosten zu tragen. Je nach Ausführung schwankt der Preis für so einen Spiegel mächtig – von ganz einfach für 200 Euro bis beheizt für 4000 Euro. Hinzu käme dann noch die Montage.