Grünstadt Kita: Räte stimmen neuem Modell zu

Sollte die katholische Kirche nach 30 Jahren den Betrieb der Kindertagesstätte in Neuleiningen (unser Foto) aufgeben, würde das
Sollte die katholische Kirche nach 30 Jahren den Betrieb der Kindertagesstätte in Neuleiningen (unser Foto) aufgeben, würde das Gebäude kostenfrei an die Gemeinde übergehen.

Einstimmig haben die Mitglieder der Battenberger und der Kleinkarlbacher Ortsgemeinderäte in ihren jeweiligen Sitzungen am Dienstagabend grünes Licht für die „Zweckvereinbarung katholische Kindertagesstätte Neuleiningen“ gegeben. Das Schriftstück wurde erarbeitet, weil die Gemeinde Neuleiningen beabsichtigt, die Baulast der Kindertagesstätte St. Nikolaus von der Kirche zu übernehmen und die Kosten auf die drei Gemeinden verteilt werden müssen, deren Kinder die Einrichtung besuchen. Der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde Leiningerland, Hanns Gauch, erläuterte im Gemeinderat Battenberg: „Mit Übergang des Eigentums muss Neuleiningen die gesamten Aufwendungen für die Unterhaltung von Grundstück und Gebäude tragen. Die Übernahme der Kita erfolgt aber nur unter der Bedingung, dass sich die anderen beiden Sitzgemeinden, Battenberg und Kleinkarlbach, an den Kosten beteiligen.“ Ratsmitglied Wolfgang Fritz wollte wissen: „Was für eine Belastung kommt da auf uns zu? Die Kirche gibt ihr Haus doch nicht ohne Grund ab. In welchem Zustand befindet es sich?“ Das sei eine berechtigte Frage, sagte Gauch und erklärte: Zu den bisherigen Kostenanteilen – 12,5 Prozent bei den Personalausgaben und 50 Prozent bei den laufenden Sachkosten, die sich weiterhin nach der Anzahl der die Kita besuchenden Battenberger Kinder bemessen – käme nun noch ein Drittel der Kosten für notwendige Bauarbeiten hinzu. Es sei in der Vergangenheit aber eine Menge an dem Gebäude gemacht worden, beruhigte Gauch. Und in den Brandschutz müsse vorerst nicht investiert werden: „Vertreter des Landkreises haben kürzlich bei einer Ortsbesichtigung nichts zu beanstanden gehabt.“ Dennoch: Vor der Übergabe zum symbolischen Preis von einem Euro werde noch eine bautechnische Abnahme erfolgen. „Sollte das Gutachten ergeben, dass wider Erwarten viel zu investieren wäre, werden wir hier im Rat noch mal darüber reden“, so Gauch. Vereinbart sei, führte er weiter aus, dass die katholische Kirche Trägerin des Kita-Betriebes sei, also die Organisations- und Personalhoheit behalte. Bürgermeister Wolfgang Pahlke (parteilos) erkundigte sich, was passiert, wenn die Kirche aussteigt. Dann, so Gauch, müssten die Ortsgemeinden nach dem Kindertagesstättengesetz selbst die Einrichtung betreiben. „Zieht sich die Kirche nach 30 oder mehr Jahren zurück, hat sie keinen Anspruch mehr auf Entschädigung für Grund und Boden, weil davon ausgegangen wird, dass bis dahin viel investiert worden ist“, erklärte er. Auf die Anregung von Erhard Schwalb wurde der Beschlussvorschlag zur Zustimmung zur Zweckvereinbarung erweitert: „Wenn die politische Gemeinde Neuleiningen nach drei Jahrzehnten Eigentümerin der Immobilie wird, soll sie auch die Abschreibungen allein tragen.“ Pahlke betonte, dass die hart ausgehandelte Zweckvereinbarung, die anfangs inakzeptable Bedingungen für die Ortsgemeinden enthielt, eine gute Lösung sei, um die Kita zu erhalten. Der Gemeinderat in Kleinkarlbach war sich hingegen schnell einig darüber, der Zweckvereinbarung zuzustimmen. „Es ist die Pflicht der Gemeinde, Plätze in Kindertagesstätten anzubieten“, sagte Claus Potje (SPD). Die Kirche bekomme als Betreiber der Tagesstätte bereits heute den überwiegenden Anteil der Personalkosten vom Land und vom Kreis erstattet, betonte er. Dennoch sei die Gemeinde durch das Engagement der Kirche immer noch im Vorteil, war sich der Rat einig. Ratsmitglied Karl Otto Gabel-Müller (FWG) warf die Frage auf, warum nur die Gemeinde Neuleiningen gemäß der Zweckvereinbarung Eigentum am Gebäude erwirbt, sofern sich die Kirche ganz aus dem Betrieb der Tagesstätte zurückziehen würde. „Wir zahlen immerhin gemäß der Kinderzahlen künftig noch mehr Kosten, auch für den Erhalt des Gebäudes, da wäre es doch angemessen, auch bei einem Eigentumsübergang beteiligt zu sein“, gab Gabel-Müller zu bedenken. Er schränkte seinen Vorstoß allerdings auch dahingehend ein, dass der Betrieb der Kindertagesstätte durch die Kirche für die Gemeinde Kleinkarlbach eine kostengünstige Lösung sei, weshalb er auch für den Abschluss der Zweckvereinbarung stimmen werde.

x