Leiningerland
Kanalisation: Wieso manche Dörfer zu viel bezahlt haben
Wird Niederschlagswasser aus den Ortsstraßen über die Kanalisation der Verbandsgemeindewerke abgeleitet, muss sich die jeweilige Kommune als Straßenbaulastträger an den Kosten für Herstellung und Unterhalt des unterirdischen Abflussnetzes beteiligen. Dazu zahlt sie ein Entgelt für die Straßenoberflächenentwässerung. So ist es im Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz geregelt. Wie die Aufwandsbeteiligung zu geschehen hat, können die Verwaltungen unterschiedlich regeln. Und so gab es auch in den beiden Gebietskörperschaften, die 2018 zur VG Leiningerland fusionierten, voneinander abweichende Modalitäten.
In der VG Hettenleidelheim wurden die laufenden und investiven Aufwendungen seit 1996 spitz abgerechnet. Im Entsorgungsgebiet Grünstadt-Land hingegen wurde ein durchschnittlicher Gebührensatz pro Quadratmeter Straßenfläche erhoben. Bei den Nachkalkulationen in dem Bereich für die zurückliegenden Jahre von 1998 bis 2021 hat sich gezeigt, dass insgesamt deutlich zu viel Geld geflossen ist. In dem Zeitraum von gut 20 Jahren ist der Entgeltsatz von 0,61 auf 0,82 Euro und dann nochmal auf 1,30 Euro angestiegen sowie ab 2017 auf einen Euro pro Quadratmeter gesunken.
Überschuss seit 2014 kontinuierlich aufgebaut
Während immer mal wieder zu viel und dann zu wenig Geld in der Kasse war, um die Kanal-Kosten zu tragen, ergibt sich seit 2014 der kontinuierliche Aufbau einer Überdeckung von schließlich fast 1,6 Millionen Euro. VG-Bürgermeister Frank Rüttger (CDU) ist der Meinung, dass diese Summe erstattet werden muss. Sich auf den Eintritt der Verjährung des Ausgleichsanspruchs der Ortsgemeinden zu berufen, würde gegen den nach allgemeiner Rechtssitte herrschenden Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, argumentierte er in der jüngsten Werkausschusssitzung.
Er plädierte dafür, dass die Verwaltung mit den 16 ehemaligen Kommunen der VG Grünstadt-Land Rückzahlungsvereinbarungen ausarbeitet. Da die Überweisungen der Erstattungen, für die im Übrigen keine Zinsen gezahlt werden könnten, das Jahresergebnis der Werke verschlechtern, müsse genau überlegt werden, in welchen Raten das Geld zurückfließt, so Rüttger. „Wenn wir die 1,6 Millionen Euro auf einmal zurückgeben, entsteht bei uns ein ausgabewirksamer Verlust in derselben Höhe“, sagte er. In dem Fall sei die VG gehalten, ihre Umlage zu erhöhen. Dadurch würden die Ortsgemeinden dafür zur Kasse gebeten, dass sie ihr eigenes Geld wiederbekämen, erläuterte er die widersinnige Folge.
Gebiete werden vielleicht zusammengelegt
Insofern wäre es ratsam, jedes Jahr nur so viel auszuschütten, wie es unschädlich für die VG möglich ist. Die Kanal-Kosten sollen rückwirkend ab 2022 spitz abgerechnet werden. So soll es nach dem Willen des Ausschusses der VG-Rat beschließen. Ab dem nächsten Jahr werden die Abrechnungsgebiete für die Straßenoberflächenentwässerung der beiden Vorgänger-Verbandsgemeinden eventuell zusammengefasst.
