Neuleiningen
„Ich bin nicht gefragt worden“
Anlass für seine Verwunderung ist die Suche der Verwaltung nach einer Fachfirma, die zehn historische Straßenleuchten im Burghof instandsetzt. In der Aprilsitzung hatte der Ortsgemeinderat drei Angebote vorliegen, allerdings war keines von Krauß darunter. Den Zuschlag erhielt einstimmig Carsten Ruffert aus dem Neuleininger Ortsteil Nackterhof. Laut seiner Offerte will er für 2499 Euro die verzierten Säulen reinigen, entrosten, dann mit Rostschutzgrund bestreichen und anschließend zweimal mit einem Dickschichtlack überziehen. „Aufgrund des Artikels werde ich immer wieder angesprochen, weshalb ich mich denn nicht beworben hätte“, berichtet Krauß, der seit 18 Jahren selbstständig ist und zwei Gesellen beschäftigt. Er klagt: „Ich wurde überhaupt nicht angeschrieben.“
Es werden immer örtliche Betriebe angefragt
Rainer Tolkendorf aus der Abteilung Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeinde Leiningerland versichert gegenüber der RHEINPFALZ: „Handwerksbetriebe aus dem jeweiligen Ort beziehungsweise aus der Region werden grundsätzlich angefragt.“ Bei freihändigen Vergaben oder beschränkten Ausschreibungen würden mindestens drei Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern, habe Rheinland-Pfalz die Schwellenwerte für die Anwendung der vereinfachten Verfahren deutlich angehoben. Bis zu einem geschätzten Nettoauftragswert von 100.000 Euro müssen für Liefer- und Dienstleistungen derzeit keine öffentlichen Ausschreibungen erfolgen. Für Bauleistungen liege die Grenze gegenwärtig sogar bei einer Million Euro.
Die meisten Firmen sind bekannt
Bei Arbeiten mit einem relativ kleinen Volumen wie der Sanierung der Laternen in Neuleiningen wurden schon immer drei bis fünf Betriebe angeschrieben. „Die meisten Firmen sind uns bekannt, sei es über Gewerbeanmeldungen, Ausschreibungen sowie die Zusammenarbeit in der Vergangenheit, durch eigene Anfragen der Unternehmen oder Hinweise aus den Ortsgemeinden“, sagt Tolkendorf. Dabei werde vonseiten der Verwaltung versucht, Aufträge – soweit möglich – zu streuen.
Zu beachten sei, dass die Firmen für die jeweilige Aufgabe geeignet sein müssten. Außerdem gebe es bei einigen Gewerken viele und bei anderen nur wenige Mitbewerber. Gerade in den Bereichen, in denen die Konkurrenz groß sei, könne schon mal der Eindruck entstehen, dass Einzelne öfter den Zuschlag bekämen, so Tolkendorf, der aber betont: „Eine Bevorzugung oder Benachteiligung eines Betriebes findet nicht statt.“
„Auftrag nicht abgelehnt“
Im vorliegenden Fall sei es im Übrigen so, dass der sich beschwerende Maler bereits im vergangenen Jahr gegenüber der Ortsgemeinde die Arbeiten im Burghof abgelehnt habe. Tolkendorf: „Der Auftrag wurde nun an einen weiteren ortsansässigen Maler und Lackierer vergeben.“ Krauß sagt dazu: „Das stimmt nicht. Es wäre doch fahrlässig, im eigenen Dorf einen Auftrag abzulehnen.“ Er habe Bürgermeister Franz Adam (CDU) lediglich gesagt, dass es aufwendig sei, die Laternen in Ordnung zu bringen. Offensichtlich sei es dabei zu einem Missverständnis gekommen.