grünstadt
Hund beißt Hund: „Ach Gott, wie hat die Gina geschrien“
Problemhunde – oder besser gesagt: Probleme mit Hunden – gibt es mehr oder weniger in jeder Gemeinde. Um es genau zu benennen: Es sind eigentlich Probleme mit Hundehaltern. Mal ist es die Leinenpflicht, mit der es das Herrchen nicht so genau nimmt. Mal sorgt Frauchen nicht dafür, dass ihr Hund nicht vom Grundstück ausbüxen kann. Dann läuft er, wie kürzlich der Schäferhund in Grünstadt, frei durch die Gegend. Ist das Tier ein „Beißer“, gefährdet es nicht nur durchs Überqueren von Straßen den Verkehr, sondern auch Artgenossen oder gar Menschen.
Nach einem solchen Vorfall müssen sich Herrchen oder Frauchen gegebenenfalls vor der Justiz verantworten: wegen Sachbeschädigung – wenn der Hund „nur“ einen anderen Vierbeiner attackiert – oder gefährlicher Körperverletzung – falls Menschen die Opfer sind. Zivilrechtliche Ansprüche können hinzukommen – etwa für anfallende Tierarztkosten. Und es stellt sich die grundsätzliche Frage: Kann der Besitzer überhaupt einen Hund halten, ohne die Öffentlichkeit zu gefährden? Für deren Beantwortung sind die Ordnungsämter zuständig.
Anzeige bei Hundeangriff vorgeschrieben
Dem Ordnungsamt Grünstadt werden „jährlich mehrere Fälle“ wie der aktuelle bekannt, teilt Joachim Meyer von der Stadtverwaltung mit. Auch bei der Ordnungsbehörde der VG Leiningerland sind Mitarbeiter „mehrmals die Woche wegen Vergehen in Zusammenhang mit Hunden gefordert“, informiert Pressesprecherin Jessica Chochol. Es gehe dabei vorwiegend um Hundekot, Beißvorfälle, Verletzungen der Anleinpflicht, Hundelärm und -haltung oder entlaufene Hunde. Mögliche Maßnahmen der Verwaltung sind Vorladungen, Anhörungen, mündliche Verwarnungen, Verwarn- und Bußgelder, Ordnungsverfügungen oder Kontrollen durch den Vollzugsdienst.
Den Ordnungshütern werden jedoch nicht alle Hundeübergriffe bekannt – obwohl die Hundeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festlegt, dass „eine Anzeige über den Hundeangriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder der Polizei notwendig“ ist. In nicht wenigen Fällen einigen sich die Hundebesitzer aber auf privater Ebene. Um Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu können, würde ein amtliches Protokoll des Vorfalls von Polizei oder Ordnungsamt dem Geschädigten allerdings enorm helfen. Außerdem können durch die Anzeigen Wiederholungstäter besser ermittelt und damit Gefahren für die Öffentlichkeit erkannt werden.
Hundehalter war völlig überfordert
Bei der Hundeattacke auf die zehn Jahre alte Gina waren sowohl von Zeugen alarmierte Polizisten als auch Mitarbeiter des Ordnungsamts „ruckzuck“ vor Ort, betont Besitzer Wilhelm Reichenecker. Er selbst sei bei dem „absolut überraschenden Angriff aus dem Nichts zunächst völlig überfordert“ gewesen und erinnert sich heute vor allem an eines: „Ach Gott, wie hat die Gina geschrien – das krieg ich nie mehr aus dem Kopf!“
Zum Glück seien aber einige Passanten – allen voran eine Mitarbeiterin der Barbarossa-Bäckerei – dazwischengegangen und hätten den Schäferhund irgendwie von seiner Hündin Gina wegziehen können. Reichenecker sieht in dem leichten Übergewicht von Gina, die neun Kilogramm wiegt, einen Grund dafür, dass sie den Beiß-Angriff am Morgen überhaupt überlebt hat. Hätte er den Chihuahua seiner Tochter dabei gehabt, hätte das Ganze seiner Meinung nach auch anders ausgehen können.
Das Geschäft hat die Frau aufschließen müssen
Der 76-Jährige war gerade auf dem Weg in die Fußgängerzone, um sein Tabak- und Spirituosengeschäft Chalet zu öffnen, als der Schäferhund auftauchte. Nach der ganzen Aufregung hat das Ehefrau Silvia übernommen, denn Hund und Herrchen mussten sich zu Hause erst einmal auf der Couch von dem Stress erholen. „Schließlich ging’s für Gina in dem Moment um Leben und Tod“, weiß der Hundefreund um das Trauma.
Für den aggressiven Schäferhund empfinde er Mitleid, sagt Reichenecker: „Für dieses aggressive Verhalten gibt es ja irgendeine Ursache aus der Vergangenheit, für die der Hund vermutlich nichts kann. Menschen gegenüber hat er sich ja absolut zahm verhalten und sich auch ohne Probleme an der Leine wegführen lassen. Ein Wegsperren ins Tierheim oder gar Einschläfern muss nicht sein.“ Es müsse „nur“ dafür gesorgt werden, dass der Schäferhund nicht mehr ausbüxen kann.
Durchschnittlich 50 bis 150 Euro Geldbuße
Das müsste auch dringend geschehen, denn in Rheinland-Pfalz gelten nicht nur die Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, als gefährlich: Gefährlich sind laut Gefahrenabwehrverordnung auch „Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben“. Diese Eigenschaft hat der Grünstadter Schäferhund klar gezeigt. Gina zieht heute noch den Schwanz ein und winselt, wenn sie einen größeren Hund sieht.
Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten aber grundsätzlich strengere Regeln als sonst. So kann eine Leinen- oder Maulkorbpflicht an jedem öffentlichen Ort angeordnet werden. Lediglich auf dem heimischen Gelände und in der eigenen Wohnung können sich die Tiere dann frei bewegen – sofern sichergestellt ist, dass sie nicht auf öffentliche Gebiete gelangen können.
Für den Beißer galt bereits eine Anleinpflicht
Neben Anlein- oder Maulkorbpflicht sind Geldbußen (durchschnittlich 50 bis 150 Euro, laut Gesetz bis maximal 20.000 Euro) möglich – oder die Beschlagnahme des Hunds. Sogar das Einschläfern kann angeordnet werden – wenn es sich um einen sehr aggressiven Hund ohne Möglichkeit der Korrekturerziehung handelt. Bei Unfähigkeit zur Hundeführung – also, wenn sich der Besitzer des Tiers wiederholt als nicht kompetent genug erweist, Gefahrensituationen zu vermeiden – ist auch eine Enteignung denkbar.
Das Einschläfern ist bundesweit sehr selten. Und auch „die Wegnahme von Hunden stellt eine sehr hohe Hürde dar“, betont Chochol; das käme wohl „nur bei einer Unzuverlässigkeit eines Halters von sogenannten gefährlichen Hunden“ in Frage. Seit Bestehen der VG Leiningerland , also seit 1. Januar 2018, ist kein Fall in unserer Region bekannt, bei dem einem Halter der Hund weggenommen wurde.
Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein
Bei den vom Ordnungsamt zu treffenden Maßnahmen „ist immer die Verhältnismäßigkeit zu beachten“, betont Meyer. Auf der einen Seite steht das Recht des Einzelnen, einen Hund zu halten, auf der anderen die Pflicht, das Risiko durch aggressive Vierbeiner für andere Tiere und Menschen zu minimieren.
Im aktuellen Fall war gegenüber dem Besitzer des Schäferhunds von der Behörde „bereits zuvor eine Anleinpflicht angeordnet worden“. Bei der nun zweiten aktenkundigen Beißattacke war der Hund aber wieder nicht angeleint. Direkt nach der Attacke „haben wir ihn zunächst ans Tierheim übergeben“, teilt Meyer mit. Muss er dort bleiben? Er sagt: „Wir sind in Abstimmung mit dem Halter bezüglich der weiteren Vorgehensweise“. Auch für Reichenecker ist die Attacke noch nicht erledigt. Er will die Tierarztrechnung für die Behandlung von Gina in Höhe von knapp 50 Euro einfordern. Vergessen wird er den aufregenden Morgen sowieso nicht. Und Gina erst recht nicht.